Discussion:
Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes im Zivil- und Katastrophenschutz
(zu alt für eine Antwort)
Ingo zum Felde
2005-11-10 19:13:00 UTC
Permalink
Hallo Leute,

da gab es letztes Jahr so eine Seifenblase mit dem oben genannten Titel.
http://www.bva.bund.de/imperia/md/content/abteilungen/abteilungv/zfzk/bs-magazin/inhalt-404-bs/2.pdf

Ist davon bei euch etwas angekommen?
Etwa die wichtige HelferCard?

Ist es überhaupt sinnvoll zwischen den Helfern in ZS, KatS und FW, RD
Wasserrettung, Bergwacht usw. zu unterscheiden?

Sollte man nicht besser von den Ehrenamtlichen in der Gefahrenabwehr
sprechen, egal ob der einzelne nun vom Bund, Land, Kreis, Gemeinde oder
aus Spenden finanziert wird?

Die Grundfragen aus dem Artikel sind ja nicht falsch aber bei den
Antworten steht nichts von Motivation. Weder von der Motivation bei
einer HiOrg/FW/THW anzufangen, noch von der Motivation dabeizubleiben.

Ich kenne die Motivationsfaktoren:

1) Helfen wollen
2) etwas sinnvolles tun
3) Gruppen/Versinsleben
4) Ausbildung erhalten
5) Interesse an Technik (eher FW/THW) und oder Menschen (eher HiOrg)
6) Abenteuer/ Blaulichtfaktor

Aus meiner Sicht sind die Demotivationsfaktoren schlimmer:

A) HiOrg/FW/THW kostet zu viel Zeit
B) Der Sinn etwas sinnvolles zu tun erschließt sich nicht (mehr)
C) Streit in der Gruppe
D) Streit mit den Führungskräften
E) Die Ausbildung reicht nicht für etwas Sinnvolles (z.B. "Deckenwerfer"
der HiOrg)
F) Langweile


Generelle Fragen z.B. wie lange darf die Ausbildung eines Ehrenamtlichen
dauern damit es noch leistbar ist aber auch den Anforderungen des
Fachdienstes gerecht wird sind dabei zustellen.

Wie kann man die Gefahrenabwehr so organisieren, dass sie für den
Steuerzahler günstig und effektiv ist und wir unser Ehrenamtlichen
System aufgrund der Bevölkerungsentwicklung nicht aufgeben müssen oder
die erbrachte Leistung deutlich sinkt.

Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Thomas Hochstein
2005-11-10 20:49:10 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
da gab es letztes Jahr so eine Seifenblase mit dem oben genannten Titel.
http://www.bva.bund.de/imperia/md/content/abteilungen/abteilungv/zfzk/bs-magazin/inhalt-404-bs/2.pdf
Naja, das übliche. Abseits der Sonntagsreden ist man allerdings froh,
wenn ehrenamtliche Tätigkeit wenigstesn nicht *behindert* wird.
Förderung erwarte ich schon lange nicht mehr. :)

-thh
Andreas Hirschberg
2005-11-10 21:52:43 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
Ist davon bei euch etwas angekommen?
Etwa die wichtige HelferCard?
Jep; die sog. Ehrenamtscard ist in Hessen angekommen. Ich habe zwar
die Card selbst noch nicht gesehen, aber Flyer dazu (wie das
funktioniert) und eine aktuelle Liste, wo man welche Vergünstigungen
damit in der Region bekommt.

Bis neulich,
Andi
Thomas Hochstein
2005-11-11 07:28:18 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Jep; die sog. Ehrenamtscard ist in Hessen angekommen. Ich habe zwar
die Card selbst noch nicht gesehen, aber Flyer dazu (wie das
funktioniert) und eine aktuelle Liste, wo man welche Vergünstigungen
damit in der Region bekommt.
Dann lohnt es sich ja wieder, Karteileiche bei einer HiOrg zu werden.
: )
Andreas Hirschberg
2005-11-11 11:57:48 UTC
Permalink
"Thomas Hochstein" <***@inter.net> schrieb:

[Ehrenamtscard]
Post by Thomas Hochstein
Dann lohnt es sich ja wieder, Karteileiche bei einer HiOrg zu
werden.
: )
Trotz des Smileys: durchschnittliche 5h EA-Aufwand pro Woche über 50
Wochen im Jahr nennst Du Karteileiche? ;-)
Das sind nämlich die vorgesehenen Voraussetzungen für die Karte.
(Ja, daß die bestätigende Organisation das aushebeln/unterlaufen kann
ist mir klar)

Bis neulich,
Andi
Thomas Hochstein
2005-11-11 17:55:05 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Trotz des Smileys: durchschnittliche 5h EA-Aufwand pro Woche über 50
Wochen im Jahr nennst Du Karteileiche? ;-)
Das sind nämlich die vorgesehenen Voraussetzungen für die Karte.
Ah! Gut, dann sieht das anders aus und ist ausnahmsweise mal eine
brauchbare Idee. Ich kannte sie leider bisher nicht; vielleicht sollte
ich dann einfach mal die Klappe halten, wenn ich mich nicht auskenne.
: )
Post by Andreas Hirschberg
(Ja, daß die bestätigende Organisation das aushebeln/unterlaufen kann
ist mir klar)
Das größere Problem sehe ich, daß da mal wiede rnebenamtliche Tätigkeit
als ehrenamtlich verkauft wird. Wer "ehrenamtlich" drei LSM-Kurse im
Monat für je 50,- oder 60,- EUR hält oder zwei "ehrenamtliche"
Dienstschichten im Rettungsdienst für 4,- EUR die Stunde o.ä. fährt,
erfüllt dann die Kriterien mühelos und sahnt neben der Entlohnung dann
noch die Karte ab ...

-thh
--
Thomas Hochstein * ***@mail.th-h.de ** http://www.th-h.de/
JUH RV Vorderpfalz-Weinstraße-Wonnegau | DRK KV Neustadt/W
(OV Neustadt/Wstr.) http://juh-nw.de/ | http://drk-nw.de/
Schreiberliste und FAQ von d.e.n.: http://www.th-h.de/den/
Andreas Hirschberg
2005-11-12 13:02:11 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Hirschberg
Trotz des Smileys: durchschnittliche 5h EA-Aufwand pro Woche über
50 Wochen im Jahr nennst Du Karteileiche? ;-)
Das sind nämlich die vorgesehenen Voraussetzungen für die Karte.
Ah! Gut, dann sieht das anders aus und ist ausnahmsweise mal eine
brauchbare Idee.
Weitere Voraussetzung ist, daß man dies IIRC über 2 Jahre regelmäßig
erreichen muß, um sich dafür zu qualifizieren. Ich muß das bei
Gelegenheit mal nachlesen.
Post by Thomas Hochstein
Ich kannte sie leider bisher nicht; vielleicht sollte ich dann
einfach mal die Klappe halten, wenn ich mich nicht auskenne. : )
Words of World Wide Wisdom. ;-)
Post by Thomas Hochstein
Post by Andreas Hirschberg
(Ja, daß die bestätigende Organisation das aushebeln/unterlaufen
kann ist mir klar)
Das größere Problem sehe ich, daß da mal wiede rnebenamtliche
Tätigkeit als ehrenamtlich verkauft wird.
Doch nur, wenn die bestätigenden Organisation dieses Nebenamt als
Ehrenamt verkauft und niemand das nachprüft. Genau dieses (neben dem
schummeln bei den Stunden) meinte ich mit "unterlaufen".
Post by Thomas Hochstein
Wer "ehrenamtlich" drei LSM-Kurse im Monat für je 50,- oder 60,- EUR
hält oder zwei "ehrenamtliche" Dienstschichten im Rettungsdienst für
4,- EUR die Stunde o.ä. fährt, erfüllt dann die Kriterien mühelos
und sahnt neben der Entlohnung dann noch die Karte ab ...
Das ist eine Art, den Rahmen der EA-Card zu unterlaufen, ja.
Andererseits gibt es zB. bei den FFen genügend Leute welche diese
Stundenzahlen erreichen und bisher gar nichts oder evtl. eine
Aufwandsentschädigung für Sprit, Porto etc. bekommen. Für diejenigen
ist es wohl eigentlich gedacht.

Bis neulich,
Andi
Bernhard Nowotny
2005-11-13 15:22:14 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Thomas Hochstein
Das größere Problem sehe ich, daß da mal wiede rnebenamtliche
Tätigkeit als ehrenamtlich verkauft wird.
Wer "ehrenamtlich" drei LSM-Kurse im Monat für je 50,- oder 60,- EUR
hält oder zwei "ehrenamtliche" Dienstschichten im Rettungsdienst für
4,- EUR die Stunde o.ä. fährt, erfüllt dann die Kriterien mühelos
und sahnt neben der Entlohnung dann noch die Karte ab ...
Da das unterhalb der 1800 EUR/Jahr bleibt, die als
"Übungsleiterpauschale" steuerfrei sind, sehe ich es nicht ganz so
eng. Das ist von der Entlohnung her vergleichbar mit dem Ehrenamt im
Sportverein oder Gemeinderat. Echtes Nebenamt ist IMHO sowas wie
400 EUR/Monat oder ähnlich auch: voller Lohnkostenersatz für Einsätze.
Post by Andreas Hirschberg
Das ist eine Art, den Rahmen der EA-Card zu unterlaufen, ja.
Andererseits gibt es zB. bei den FFen genügend Leute welche diese
Stundenzahlen erreichen und bisher gar nichts oder evtl. eine
Aufwandsentschädigung für Sprit, Porto etc. bekommen. Für diejenigen
ist es wohl eigentlich gedacht.
FF? Sind das nicht die, die während ihrer Einsätze zur Arbeitszeit
oder bei Ausbildungsveranstaltungen ihr volles Gehalt weiterbekommen
und je nach Fw-Gesetz und Rolle (zB. Materialwart) Anspruch auf
Vergütung haben?

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-13 16:27:17 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Andererseits gibt es zB. bei den FFen genügend Leute welche diese
Stundenzahlen erreichen und bisher gar nichts oder evtl. eine
Aufwandsentschädigung für Sprit, Porto etc. bekommen. Für
diejenigen ist es wohl eigentlich gedacht.
FF? Sind das nicht die, die während ihrer Einsätze zur Arbeitszeit
oder bei Ausbildungsveranstaltungen ihr volles Gehalt weiterbekommen
Teilweise, ja. Das ist JFTR dennoch keine Entlohnung für die
EA-Tätigkeit und kein Anreiz/Anerkennung die EA-Tätigkeit überhaupt
auszuüben.
Die E-Card soll (in Hessen) eine ARt "öffentliche Anerkennung" von
EA-Tätigkeiten größeren Umfangs sein.
Post by Bernhard Nowotny
und je nach Fw-Gesetz und Rolle (zB. Materialwart) Anspruch auf
Vergütung haben?
In Hessen jedenfalls nicht, AFAIK.

Bis neulich,
Andi
Johann Pringert
2005-11-15 18:03:18 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Die E-Card soll (in Hessen) eine ARt "öffentliche Anerkennung" von
EA-Tätigkeiten größeren Umfangs sein.
Was die Hessen da machen, das ist naiv:
1. Finanzielle Anreize für's Ehrenamt pervertieren das Ehrenamt.
2. Sie werden, wie z.B. von den Scheinstudenten bekannt, zu
Fehlsteuerungen führen: Es werden munter Stunden aufgeschrieben und
Bestätigungsschreiben verfasst, um an die Vergünstigungen heranzukommen.
Natürlich ist das kriminell, aber es ist für Behörden nicht
kontrollierbar, wer in welchem Umfang ehrenamtlich tätig ist.
Thomas Hochstein
2005-11-13 20:46:36 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Da das unterhalb der 1800 EUR/Jahr bleibt, die als
"Übungsleiterpauschale" steuerfrei sind,
Für die nebenamtliche (!) Tätigkeit als Übungsleiter, ja.
Post by Bernhard Nowotny
Das ist von der Entlohnung her vergleichbar mit dem Ehrenamt im
Sportverein oder Gemeinderat.
Wenn entlohnt wird, ist's kein Ehrenamt. It's so easy. ;)

-thh
Bernhard Nowotny
2005-11-14 10:35:23 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Bernhard Nowotny
Da das unterhalb der 1800 EUR/Jahr bleibt, die als
"Übungsleiterpauschale" steuerfrei sind,
Für die nebenamtliche (!) Tätigkeit als Übungsleiter, ja.
Post by Bernhard Nowotny
Das ist von der Entlohnung her vergleichbar mit dem Ehrenamt im
Sportverein oder Gemeinderat.
Wenn entlohnt wird, ist's kein Ehrenamt. It's so easy. ;)
Zur Beruhigung: unser KGF sieht das intern genauso, der Rest eh
(inklusive mir). Bei uns werden die Stunden mit Aufwandsentschädigung
im RD und als Ausbilder nicht in der EA-Dienststundenerfassung
berücksichtigt.

Nur ist die Frage, wenn sich der von der Arbeit bezahlt freigestellte
Freiwillige Feuerwehrler, der vergütete Sportverein-Übungsleiter und der
Sitzungsgeld empfangende Gemeinderat "ehrenamtlich" nennt, wieso wir das
nach aussen hin nicht tun sollen.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-14 12:22:55 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Nur ist die Frage, wenn sich der von der Arbeit bezahlt
freigestellte Freiwillige Feuerwehrler, der vergütete Sportverein-
Übungsleiter und der Sitzungsgeld empfangende Gemeinderat
"ehrenamtlich" nennt, wieso wir das nach aussen hin nicht tun
sollen.
Der FF'ler ist in Deiner Aufzählung unpassend; der bekommt
bleistiftsweise im Gegensatz zu den anderen beiden für i.A. außerhalb
der hauptamtlichen Arbeitszeit stattfindenden "Sitzungen" bzw.
"Trainingsstunden" halt nix. BYKT.

Ob die E-Card in Hessen für "Laien-Politiker" gedacht ist, weiß ich
nicht; für nebenberuflich bezahlte Sporttrainer etc. ist sie es
jedenfalls nicht. Da geht es um zB. den Vorstand, Kassierer etc. des
Vereines, die oft genug eine Menge echte Ehrenamts-Zeit dafür
aufbringen.

Bis neulich,
Andi
Bernhard Nowotny
2005-11-14 16:31:14 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Nur ist die Frage, wenn sich der von der Arbeit bezahlt
freigestellte Freiwillige Feuerwehrler, der vergütete Sportverein-
Übungsleiter und der Sitzungsgeld empfangende Gemeinderat
"ehrenamtlich" nennt, wieso wir das nach aussen hin nicht tun
sollen.
Der FF'ler ist in Deiner Aufzählung unpassend; der bekommt
bleistiftsweise im Gegensatz zu den anderen beiden für i.A. außerhalb
der hauptamtlichen Arbeitszeit stattfindenden "Sitzungen" bzw.
"Trainingsstunden" halt nix. BYKT.
Wozu ich oben nichts Gegenteiliges behauptet habe. Schlips
zu lang?
Post by Andreas Hirschberg
Ob die E-Card in Hessen für "Laien-Politiker" gedacht ist, weiß ich
nicht; für nebenberuflich bezahlte Sporttrainer etc. ist sie es
jedenfalls nicht. Da geht es um zB. den Vorstand, Kassierer etc. des
Vereines, die oft genug eine Menge echte Ehrenamts-Zeit dafür
aufbringen.
Und BTW ebenfalls Vergütung aus der Vereinskasse erhalten können. ST.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
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Andreas Hirschberg
2005-11-14 18:30:51 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Der FF'ler ist in Deiner Aufzählung unpassend; der bekommt
bleistiftsweise im Gegensatz zu den anderen beiden für i.A.
außerhalb der hauptamtlichen Arbeitszeit stattfindenden
"Sitzungen" bzw. "Trainingsstunden" halt nix. BYKT.
Wozu ich oben nichts Gegenteiliges behauptet habe.
Zumindest erschien mir Deine Zusammenstellung der Aufstellung
mistverständlich.
Post by Bernhard Nowotny
Schlips zu lang?
Ich kenne Deine Schlipse nicht.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Ob die E-Card in Hessen für "Laien-Politiker" gedacht ist, weiß
ich nicht; für nebenberuflich bezahlte Sporttrainer etc. ist sie
es jedenfalls nicht. Da geht es um zB. den Vorstand, Kassierer
etc. des Vereines, die oft genug eine Menge echte Ehrenamts-Zeit
dafür aufbringen.
Und BTW ebenfalls Vergütung aus der Vereinskasse erhalten können.
Womit es dann keine "echte Ehrensamtszeit" ist.
Daß im sog. Amateurbereich im Sport je nach Sportart ne Menge Geld für
Sportler und Funktionäre gleichermaßen im Spiel ist, dürfte ja nix
neues sein.
Darum gehts ja aber gar nicht bzw. nur insoweit, daß die E-Card wie so
ziemlich alles eben wie gesagt mißbrauchbar ist. IMHO kein Grund, sie
zu schlecht zu machen, bevor sie überhaupt in der Fläche zur Geltung
kommen kann.[1]

Bis neulich,
Andi

[1] Nein, ich behaupte nicht, daß Du dies tätest. JFTR. :-)
Markus Machner
2005-11-14 13:13:47 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Nur ist die Frage, wenn sich der von der Arbeit bezahlt freigestellte
Freiwillige Feuerwehrler, der vergütete Sportverein-Übungsleiter und der
Sitzungsgeld empfangende Gemeinderat "ehrenamtlich" nennt, wieso wir das
nach aussen hin nicht tun sollen.
Aufwandentschädigung != Lohn.

Wenn Du nach Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung mit mehr Geld nach
Hause gehst, als Du vorher hattest, war es ein (evtl. zu versteuerndes
Einkommen) Nebenjob. Wenn eine Kommune sich keine Berufsfeuerwehr leisten
kann, kommt es sie günstiger den Verdienstausfall der Freiwilligen
Feuerwehrleute zu bezahlen, als eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten. Der
Freiwillige Feuerwehrmann bekommt ja keinen einzigen cent mehr, als würde
er das nicht tun.

Was daran ist so kompliziert?

Gruß,
Markus
Patrick Hündgen
2005-11-14 15:24:28 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Post by Bernhard Nowotny
Nur ist die Frage, wenn sich der von der Arbeit bezahlt
freigestellte Freiwillige Feuerwehrler, der vergütete
Sportverein-Übungsleiter und der
Sitzungsgeld empfangende Gemeinderat "ehrenamtlich" nennt,
wieso wir das nach aussen hin nicht tun sollen.
Aufwandentschädigung != Lohn.
In den meisten FFs gibt es ja eben noch nicht einmal eine
Aufwandsentschädigung für oftmals (leider) selbst durchzuführende
Reinigung der Ausrüstung, Fahrtkosten, etc., sondern eben eine reine
Lohnfortzahlung. D.h. letztlich steht der FM(SB) tatsächlich sogar in
den statistisch 23,8% der Fälle, wo ein Einsatz in die Arbeitszeit
fällt, mit weniger Geld da.

Für die anderen beiden Fälle, die für all ihre Tätigkeit in jedem Fall
zusätzlich zu ihrem eventuell eigenen Gehalt eine Entschädigung
erhalten, sehe ich das allerdings wie Bernhard.
Wobei es auch hier z.B. Ehrenamtliche gibt, die viel Zeit in ihren
Verein investieren und zusätzlich die ein oder andere bezahlte
Übungsstunde geben. Das wäre dann vergleichbar mit dem Gerätewart einer
FF, der neben seinem "normalen" Ehrenamt noch x Std. zusätzlich im
Gerätehaus verbringt. Das müßte man dann korrekterweise bei der Zählung
der ehrenamtlichen Stunden auseinanderhalten. Ist aber nicht so einfach
und wirft direkt die Diskussion auf, wann eine Aufwandsentschädigung
denn "lohnenswert" ist (bei mir z.B. ~300EUR/Jahr für mein Amt als
Stadtjugendwart, bei durchschnittlich 5Std/Woche "Mehrarbeit" in der
Wehr - dabei zähle ich meine entlohnte Tätigkeit als Referent auf
Lehrgängen tatsächlich zum Nebenamt)
Post by Markus Machner
Wenn Du nach Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung mit mehr Geld
nach Hause gehst, als Du vorher hattest, war es ein (evtl. zu
versteuerndes Einkommen) Nebenjob. Wenn eine Kommune sich keine
Berufsfeuerwehr leisten kann, kommt es sie günstiger den
Verdienstausfall der Freiwilligen Feuerwehrleute zu bezahlen, als eine
Berufsfeuerwehr zu unterhalten. Der Freiwillige Feuerwehrmann
bekommt ja keinen einzigen cent mehr, als würde er das nicht tun.
Was daran ist so kompliziert?
Ich deute Bernhards beharrliche Weigerung, das zu verstehen, mitlerweile
als puren Lobby-Neid.
Zumal, wie oben angedeutet, ein FM(SB) mit einer
40Std-Woche, rein theoretisch nur in 23,8% aller Einsätze überhaupt auf
der Arbeit ist und die restlichen >75% in seiner Freizeit
geschehen.
Dabei ganz unbeachtet, daß viele Standard-Einsätze z.B.
abends/nachts passieren, viele FM(SB) sich aufgrund der
Arbeitsmarktsituation gar nicht mehr trauen, dies in Anspruch zu nehmen,
Übungsdienste/Lehrgänge fast ausschließlich in der Freizeit stattfinden
und eine Trennung all dieser Fälle bei der Errechnung der ehrenamtlichen
Stundenzahl nahezu unmöglich ist.
--
mkG
Patrick Hündgen
FF Brühl ( http://www.feuerwehr-bruehl.de )
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Patrick Hündgen
2005-11-14 15:28:00 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Post by Bernhard Nowotny
Nur ist die Frage, wenn sich der von der Arbeit bezahlt
freigestellte Freiwillige Feuerwehrler, der vergütete
Sportverein-Übungsleiter und der
Sitzungsgeld empfangende Gemeinderat "ehrenamtlich" nennt,
wieso wir das nach aussen hin nicht tun sollen.
Aufwandentschädigung != Lohn.
In den meisten FFs gibt es ja eben noch nicht einmal eine
Aufwandsentschädigung für oftmals (leider) selbst durchzuführende
Reinigung der Ausrüstung, Fahrtkosten, etc., sondern eben eine reine
Lohnfortzahlung. D.h. letztlich steht der FM(SB) tatsächlich sogar in
den theoretisch 23,8% der Fälle, wo ein Einsatz in die Arbeitszeit
fällt, mit weniger Geld da.

Für die anderen beiden Fälle, die für all ihre Tätigkeit in jedem Fall
zusätzlich zu ihrem eventuell eigenen Gehalt eine Entschädigung
erhalten, sehe ich das allerdings wie Bernhard.
Wobei es auch hier z.B. Ehrenamtliche gibt, die viel Zeit in ihren
Verein investieren und zusätzlich die ein oder andere bezahlte
Übungsstunde geben. Das wäre dann vergleichbar mit dem Gerätewart einer
FF, der neben seinem "normalen" Ehrenamt noch x Std. zusätzlich im
Gerätehaus verbringt. Das müßte man dann korrekterweise bei der Zählung
der ehrenamtlichen Stunden auseinanderhalten. Ist aber nicht so einfach
und wirft direkt die Diskussion auf, wann eine Aufwandsentschädigung
denn "lohnenswert" ist (bei mir z.B. ~300EUR/Jahr für mein Amt als
Stadtjugendwart, bei durchschnittlich 5Std/Woche "Mehrarbeit" in der
Wehr - dabei zähle ich meine entlohnte Tätigkeit als Referent auf
Lehrgängen tatsächlich zum Nebenamt)
Post by Markus Machner
Wenn Du nach Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung mit mehr Geld
nach Hause gehst, als Du vorher hattest, war es ein (evtl. zu
versteuerndes Einkommen) Nebenjob. Wenn eine Kommune sich keine
Berufsfeuerwehr leisten kann, kommt es sie günstiger den
Verdienstausfall der Freiwilligen Feuerwehrleute zu bezahlen, als eine
Berufsfeuerwehr zu unterhalten. Der Freiwillige Feuerwehrmann
bekommt ja keinen einzigen cent mehr, als würde er das nicht tun.
Was daran ist so kompliziert?
Ich deute Bernhards beharrliche Weigerung, das zu verstehen, mitlerweile
als puren Lobby-Neid.
Zumal, wie oben angedeutet, ein FM(SB) mit einer
40Std-Woche, rein theoretisch nur in 23,8% aller Einsätze überhaupt auf
der Arbeit ist und die restlichen >75% in seiner Freizeit
geschehen.
Dabei ganz unbeachtet, daß viele Standard-Einsätze z.B.
abends/nachts passieren, viele FM(SB) sich aufgrund der
Arbeitsmarktsituation gar nicht mehr trauen, dies in Anspruch zu nehmen,
Übungsdienste/Lehrgänge fast ausschließlich in der Freizeit stattfinden
und eine Trennung all dieser Fälle bei der Errechnung der ehrenamtlichen
Stundenzahl nahezu unmöglich ist.
--
mkG
Patrick Hündgen
FF Brühl ( http://www.feuerwehr-bruehl.de )
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Bernhard Nowotny
2005-11-14 16:38:36 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Post by Bernhard Nowotny
Nur ist die Frage, wenn sich der von der Arbeit bezahlt freigestellte
Freiwillige Feuerwehrler, der vergütete Sportverein-Übungsleiter und der
Sitzungsgeld empfangende Gemeinderat "ehrenamtlich" nennt, wieso wir das
nach aussen hin nicht tun sollen.
Aufwandentschädigung != Lohn.
Was soll mir das sagen? Auch der Übungsleiter wird nicht mit Lohnsteuer-
karte geführt...
Post by Markus Machner
Wenn Du nach Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung mit mehr Geld nach
Hause gehst, als Du vorher hattest, war es ein (evtl. zu versteuerndes
Einkommen) Nebenjob.
Mit "evtl." meinst Du die 1800-EUR-Grenze, bis zu der solche
Entschädigung steuerfrei ist?
Post by Markus Machner
Wenn eine Kommune sich keine Berufsfeuerwehr leisten
kann, kommt es sie günstiger den Verdienstausfall der Freiwilligen
Feuerwehrleute zu bezahlen, als eine Berufsfeuerwehr zu unterhalten.
Eben.
Post by Markus Machner
Der
Freiwillige Feuerwehrmann bekommt ja keinen einzigen cent mehr, als würde
er das nicht tun.
Er bekommt aber deutlich mehr (nämlich 100% seines Arbeitslohnes), als
ein HiOrg-Mitglied, das mit der SEG zum gleichen Einsatz ausrückt und
(zumindest in Bayern) keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (und überhaupt
auf Freistellung) hat.
Post by Markus Machner
Was daran ist so kompliziert?
Ich muss meine Einsatzzeit während der Arbeitszeit nacharbeiten.

Rest siehe http://www.helfergleichstellung.de

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
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Thomas Hochstein
2005-11-14 19:07:00 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Er bekommt aber deutlich mehr (nämlich 100% seines Arbeitslohnes), als
ein HiOrg-Mitglied, das mit der SEG zum gleichen Einsatz ausrückt und
(zumindest in Bayern) keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (und überhaupt
auf Freistellung) hat.
Und nicht verpflichtet ist, auszurücken, sondern das letztlich zu
seinem privaten Vergnügen tut, würde ich vermuten. Oder?

Sollten tatsächlich Helfer anerkannter Einheiten (!) des KatS in
Bayern bei Einsätzen und Übungen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung
haben?

-thh
Bernhard Nowotny
2005-11-15 00:07:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Bernhard Nowotny
Er bekommt aber deutlich mehr (nämlich 100% seines Arbeitslohnes), als
ein HiOrg-Mitglied, das mit der SEG zum gleichen Einsatz ausrückt und
(zumindest in Bayern) keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (und überhaupt
auf Freistellung) hat.
Und nicht verpflichtet ist, auszurücken, sondern das letztlich zu
seinem privaten Vergnügen tut, würde ich vermuten. Oder?
Ja [1].
Sonst gibt's aber im SanD und BtD keinen, der das macht.
Post by Thomas Hochstein
Sollten tatsächlich Helfer anerkannter Einheiten (!) des KatS in
Bayern bei Einsätzen und Übungen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung
haben?
Solange diese Einheiten nicht bei Feuerwehr, THW und bei ein paar
anderen Behörden angesiedelt sind: ja.

War erst wieder beim August-Hochwasser dieses Jahr ein Thema. Die
rechtliche Betrachtung der Situation durch den BRK-Katastrophenschutz-
beauftragten findet sich im Original-Wortlaut und kurz & knapp auf
http://forum.helfergleichstellung.de/board_entry.php?id=6 .
Die HiOrgs können den Einsatz zwar in Rechnung stellen (mit weiteren
Einschränkungen, die im Schreiben erläutert werden: "Bagatellgrenze"
2500 EUR, max. Zuschuss 55%), die Kostentragung durch den KatS-Fonds
geht aber auch nur, solange da was drin ist - und aus dem werden
auch viele andere teure Maßnahmen, z.B. zum Hochwasserschutz, getragen.

Servus,


Bernhard

[1] Ausser im K-Fall (der in Bayern sehr schnell erklärbar ist), da
_müssen_ die HiOrgs helfen. Notfalls halt dann völlig kostenlos und
ohne Helfer.
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-14 19:08:03 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Wenn eine Kommune sich keine Berufsfeuerwehr leisten
kann, kommt es sie günstiger den Verdienstausfall der Freiwilligen
Feuerwehrleute zu bezahlen, als eine Berufsfeuerwehr zu
unterhalten.
Eben.
Ganz so trivial ist der Zusammenhang/Unterschied nicht: Feuerwehr ist
ein (Landes-)Gesetzlich bestimmter (freiwilliger) *Pflicht*dienst
(vergleichbar dem Wehrdienst). Das Gesundheitswesen und RD ist das
nicht. Letzteres kann man sicher bemängeln (wie es die von Dir
genannte Seite [IMVHO zurecht] tut), aber das ändert bestenfalls die
zukünftige Realität, nicht die jetzige. :-/

Bis neulich,
Andi
Bernhard Nowotny
2005-11-15 00:15:29 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Ganz so trivial ist der Zusammenhang/Unterschied nicht: Feuerwehr ist
ein (Landes-)Gesetzlich bestimmter (freiwilliger) *Pflicht*dienst
(vergleichbar dem Wehrdienst). Das Gesundheitswesen und RD ist das
nicht.
Na, zum Glück! Das ist so elementar und täglich (!) wichtig, dass es
eben eine vollumfängliche finanzielle Würdigung verdient hätte.
Post by Andreas Hirschberg
Letzteres kann man sicher bemängeln (wie es die von Dir
genannte Seite [IMVHO zurecht] tut), aber das ändert bestenfalls die
zukünftige Realität, nicht die jetzige. :-/
Die Seite bemängelt
a) nicht, dass FF eine Pflichtaufgabe ist, für die auch seitens des
Staates (Kommunen...) finanziell eingestanden wird
b) nicht, dass Gesundheitswesen und Rettungsdienst wirtschaftlich
und durchaus kommerziell durchgeführt wird.
c) dass Helfer des SanD und BtD, zweier wichtiger Aufgabenbereiche
vergleichbar denen der Fw und des THW, so benachteiligt sind.

Katastrophenschutz ist sicher nicht hauptamtlich zu machen, das
will ja auch keiner. Aber wer von den HiOrgs den Einsatz fordert
(das BayKSG verpflichtet diese zur Hilfeleistung), der muss da auch
was anbieten können. Oder zumindest gesetzliche Regelungen schaffen,
die einen Einsatz vernünftig planbar machen (z.B. eben werktägliche
Abkömmlichkeit der Helfer). Von einer vernünftigen Materialausstattung
bzw. -bezuschussung spreche ich da ja noch gar nicht.

Andere Bundesländer können es ja auch...

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-15 00:45:33 UTC
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Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Ganz so trivial ist der Zusammenhang/Unterschied nicht: Feuerwehr
ist ein (Landes-)Gesetzlich bestimmter (freiwilliger)
*Pflicht*dienst (vergleichbar dem Wehrdienst). Das
Gesundheitswesen und RD ist das nicht.
Na, zum Glück! Das ist so elementar und täglich (!) wichtig, dass es
eben eine vollumfängliche finanzielle Würdigung verdient hätte.
Du willst also keine Lohnfortzahlung und Freistellungspflicht für die
EAs in SEGen etc? Oder wie ist Dein "Zum Glück" zu verstehen?
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Letzteres kann man sicher bemängeln (wie es die von Dir
genannte Seite [IMVHO zurecht] tut), aber das ändert bestenfalls
die zukünftige Realität, nicht die jetzige. :-/
Die Seite bemängelt
a) nicht, dass FF eine Pflichtaufgabe ist, für die auch seitens des
Staates (Kommunen...) finanziell eingestanden wird
Aber sie bemängelt das dies für die erwähnten Helfer der HiOrgs nicht
der Fall ist. Da Freistellungs- und Lohnzahlungsanspruch der Fw aus
dem Pflichtdienst resultieren ...

Bis neulich,
Andi
Bernhard Nowotny
2005-11-16 00:10:52 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Ganz so trivial ist der Zusammenhang/Unterschied nicht: Feuerwehr
ist ein (Landes-)Gesetzlich bestimmter (freiwilliger)
*Pflicht*dienst (vergleichbar dem Wehrdienst). Das
Gesundheitswesen und RD ist das nicht.
Na, zum Glück! Das ist so elementar und täglich (!) wichtig, dass es
eben eine vollumfängliche finanzielle Würdigung verdient hätte.
Du willst also keine Lohnfortzahlung und Freistellungspflicht für die
EAs in SEGen etc? Oder wie ist Dein "Zum Glück" zu verstehen?
"Zum Glück" ist das Gesundheitswesen und der RD kein Pflichtdienst der
Gemeinden, die das mit Freiwilligen auffüllen müssen, sondern eine
Sache, die sich mit Hauptamtlichen durchführen lässt.

"Zum Unglück" ist das in Bayern jedoch nicht 100% so, sondern nur
zu 80%. Und für die 20% werden auch nicht der Staat oä. in die
Pflicht genommen, sondern die den RD betreibenden HiOrgs.

Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen steuereinnehmenden
Gemeinden und spendenbettelnden HiOrgs.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Letzteres kann man sicher bemängeln (wie es die von Dir
genannte Seite [IMVHO zurecht] tut), aber das ändert bestenfalls
die zukünftige Realität, nicht die jetzige. :-/
Die Seite bemängelt
a) nicht, dass FF eine Pflichtaufgabe ist, für die auch seitens des
Staates (Kommunen...) finanziell eingestanden wird
Aber sie bemängelt das dies für die erwähnten Helfer der HiOrgs nicht
der Fall ist. Da Freistellungs- und Lohnzahlungsanspruch der Fw aus
dem Pflichtdienst resultieren ...
Bayern hat die HiOrgs ebenfalls zum Einsatz (im K-Fall, der in
Bayern sehr schnell bei der Hand ist) verpflichtet. Und zahlt
ihnen dann aber auch nur maximal 55% der enstehenden Einsatzkosten
(noch dazu bei 2500 EUR Selbstbeteiligung). Und sorgt nicht mal dafür,
dass da auch die Helfer dann da sein können.

Die Feuerwehren (inkl. Lohnkostenersatz) werden dagegen zu 100%
aus öffentlichen Geldern finanziert und haben im Einsatzfall
auch Anspruch auf ihre Leute.

Das ist auch gut so. Das soll aber auch bei den HiOrgs so sein,
wenn sie gemäß der Verpflichtung durch den Staat in den Einsatz
gehen wollen/müssen!

Die freiwilligen Zusatzdienste (z.B. HvO) will ich da noch gar
nicht ins Spiel bringen, da fordert der Staat ja auch nichts.
Da ist die HiOrg ganz klar selbst Schuld, wenn sie das macht.

Das nächste (!) Thema ist dann noch die Sache mit den 20% EA im RD.
Anderswo werden Aushilfen auch ungefähr so bezahlt, wie es der
Stelle entspricht.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-16 00:42:44 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
"Zum Glück" ist das Gesundheitswesen und der RD kein Pflichtdienst
der Gemeinden, die das mit Freiwilligen auffüllen müssen, sondern
eine Sache, die sich mit Hauptamtlichen durchführen lässt.
Offenbar ja nicht, sonst bräuchten wir ja nicht die Problem der EAs
diskutieren. Un es gäbe in Baziwarien nicht diese Forderung nach 20%
EA.
Post by Bernhard Nowotny
"Zum Unglück" ist das in Bayern jedoch nicht 100% so, sondern nur
zu 80%. Und für die 20% werden auch nicht der Staat oä. in die
Pflicht genommen, sondern die den RD betreibenden HiOrgs.
Ebent.
Post by Bernhard Nowotny
Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen steuereinnehmenden
Gemeinden und spendenbettelnden HiOrgs.
Und über diesen Unterschied reden wir doch. dachte ich jedenfalls.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Aber sie bemängelt das dies für die erwähnten Helfer der HiOrgs
nicht der Fall ist. Da Freistellungs- und Lohnzahlungsanspruch der
Fw aus dem Pflichtdienst resultieren ...
Bayern hat die HiOrgs ebenfalls zum Einsatz (im K-Fall, der in
Bayern sehr schnell bei der Hand ist) verpflichtet.
Das ist ne ganz andere Baustelle, da ja niemand verpflichtet ist, in
einer HiOrg mitzumachen.
Post by Bernhard Nowotny
Und zahlt ihnen dann aber auch nur maximal 55% der enstehenden
Einsatzkosten (noch dazu bei 2500 EUR Selbstbeteiligung). Und sorgt
nicht mal dafür, dass da auch die Helfer dann da sein können.
All das wäre anders, wenn die Bevölkerung zum EA-Dienst im RD/HiOrg
genauso (freiwillig) verpflichtbar wäre, wie für die FW.
(Das dies aufgrund unterschiedlicher historischer Entwicklungen und
der durchaus sinnvollen überörtlichen Organisation des RD nicht so
einfach ist, ist mir durchaus klar ;-)
Post by Bernhard Nowotny
Das nächste (!) Thema ist dann noch die Sache mit den 20% EA im RD.
IMHO gehört das zusammen. Wenn es nämlich diese Forderung nach 20% EA
nicht gäbe, müßte alles notwendige Hauptamtlich abgedeckt werden und
gut ist's.

Bis neulich,
Andi
Bernhard Nowotny
2005-11-16 14:51:16 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
"Zum Glück" ist das Gesundheitswesen und der RD kein Pflichtdienst
der Gemeinden, die das mit Freiwilligen auffüllen müssen, sondern
eine Sache, die sich mit Hauptamtlichen durchführen lässt.
Offenbar ja nicht, sonst bräuchten wir ja nicht die Problem der EAs
diskutieren. Un es gäbe in Baziwarien nicht diese Forderung nach 20%
EA.
IMHO eben schon. Dass es nicht gemacht wird, ist ja in meinen Augen
ein politisch/kostenrechnerisch motivierter Fehler.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
"Zum Unglück" ist das in Bayern jedoch nicht 100% so, sondern nur
zu 80%. Und für die 20% werden auch nicht der Staat oä. in die
Pflicht genommen, sondern die den RD betreibenden HiOrgs.
Ebent.
Eben: verkehrt!
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Es gibt schon noch einen Unterschied zwischen steuereinnehmenden
Gemeinden und spendenbettelnden HiOrgs.
Und über diesen Unterschied reden wir doch. dachte ich jedenfalls.
Ja. Allerdings offensichtlich aneinander vorbei: dass die HiOrgs
mit ihren ehrenamtlichen Mitgliedern ein politisches Versagen
auffangen oder dergestalt kostensenkend arbeiten müssen, ist ein
Unding.

Bei den FFs geht's ja auch...
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Aber sie bemängelt das dies für die erwähnten Helfer der HiOrgs
nicht der Fall ist. Da Freistellungs- und Lohnzahlungsanspruch der
Fw aus dem Pflichtdienst resultieren ...
Bayern hat die HiOrgs ebenfalls zum Einsatz (im K-Fall, der in
Bayern sehr schnell bei der Hand ist) verpflichtet.
Das ist ne ganz andere Baustelle, da ja niemand verpflichtet ist, in
einer HiOrg mitzumachen.
Aber die HiOrgs existieren, sie müssen zum Einsatz kommen, bekommen
aber ihren Aufwand nicht ersetzt (gut: dafür sind ua. ja auch die
Spenden da) und schlimmer: die ehrenamtlichen Helfer werden
staatlicherseits im Regen stehen gelassen (keine Freistellung,
kein Arbeitsplatzschutz, keine Lohnfortzahlung).

Da sollte man mal anpacken, und nicht mit so einer
Nebelkerze^WHelfercard rumwerfen.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Und zahlt ihnen dann aber auch nur maximal 55% der enstehenden
Einsatzkosten (noch dazu bei 2500 EUR Selbstbeteiligung). Und sorgt
nicht mal dafür, dass da auch die Helfer dann da sein können.
All das wäre anders, wenn die Bevölkerung zum EA-Dienst im RD/HiOrg
genauso (freiwillig) verpflichtbar wäre, wie für die FW.
OK, dann zähl mal zusammen, wieviele Pflichtfeuerwehren es in D
gibt... (AFAIK war da irgendwo mal kurzzeitig eine).
Post by Andreas Hirschberg
(Das dies aufgrund unterschiedlicher historischer Entwicklungen und
der durchaus sinnvollen überörtlichen Organisation des RD nicht so
einfach ist, ist mir durchaus klar ;-)
BTW: in Bayern ist RD praktisch ungleich HiOrg. Diese führen ihn
nur im Auftrag durch. Vielleicht liegt hier ein Missverständnis
begraben. Die HiOrgs wirtschaften sich mit dem RD-Ehrenamt nicht
in die eigene Tasche (weil hinterher eh' plus/minus Null rauskommt),
das machen die Kassen.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Das nächste (!) Thema ist dann noch die Sache mit den 20% EA im RD.
IMHO gehört das zusammen. Wenn es nämlich diese Forderung nach 20% EA
nicht gäbe, müßte alles notwendige Hauptamtlich abgedeckt werden und
gut ist's.
Eben. Sag' ich doch.

Die 20% gelten aber nur für den öffentlich-rechtlichen (!) RD.
Für den nicht-RD-lichen Katastrophenschutz im San/BtD sind es 100%.
Bei zugleich völlig unzureichender rechtlicher Absicherung.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-16 16:02:13 UTC
Permalink
"Bernhard Nowotny" <***@gmx.de> schrieb:

[RD, SAN, etc. läßt sich rein hauptamtlich machen?]
Post by Bernhard Nowotny
IMHO eben schon. Dass es nicht gemacht wird, ist ja in meinen Augen
ein politisch/kostenrechnerisch motivierter Fehler.
Ich bin der Ansicht, daß sich diese Dienste im Gesundheitswesen
genauso wenig überall hauptamtlich abdecken lassen wie im
Feuerwehrwesen. Ist IMNSHO auch nicht notwendig, denn das
ehrenamtliche Engagement ist ja offensichtlich in beiden Bereichen
vorhanden.
Post by Bernhard Nowotny
Ja. Allerdings offensichtlich aneinander vorbei: dass die HiOrgs
mit ihren ehrenamtlichen Mitgliedern ein politisches Versagen
auffangen oder dergestalt kostensenkend arbeiten müssen, ist ein
Unding.
Bei den FFs geht's ja auch...
Meine Aussage ist schlicht: Weil es über HiOrgs und
nicht-verpflichtender Mitgliedschaft in dieser organisiert ist (im
Gegensatz zur Dienstpflicht in der FW), läuft es halt anders. Bestünde
eine ebnso allgemeine Dienstpflicht fürs Rettungswesen, dann müßte der
Staat mit entsprechender Fürsorge auf der Matte stehen, ob er will
oder nicht.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Bayern hat die HiOrgs ebenfalls zum Einsatz (im K-Fall, der in
Bayern sehr schnell bei der Hand ist) verpflichtet.
Das ist ne ganz andere Baustelle, da ja niemand verpflichtet ist,
in einer HiOrg mitzumachen.
Aber die HiOrgs existieren, sie müssen zum Einsatz kommen, bekommen
aber ihren Aufwand nicht ersetzt (gut: dafür sind ua. ja auch die
Spenden da) und schlimmer: die ehrenamtlichen Helfer werden
staatlicherseits im Regen stehen gelassen (keine Freistellung,
kein Arbeitsplatzschutz, keine Lohnfortzahlung).
Das ist Folge dieser unterschiedlichen Organisation (meine ich).
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
All das wäre anders, wenn die Bevölkerung zum EA-Dienst im
RD/HiOrg genauso (freiwillig) verpflichtbar wäre, wie für die FW.
OK, dann zähl mal zusammen, wieviele Pflichtfeuerwehren es in D
gibt... (AFAIK war da irgendwo mal kurzzeitig eine).
Das tut doch nix zur Sache: Voraussetzung, um überhaupt *Pflicht*FW
einberufen zu können, ist logischerweise und zwangsläufig, daß eine
gesetzliche Verpflichtung für grundsätzlich jedermann zum FW-Dienst
besteht. Nur weil es zumeist genügend Leute gibt, die freiwillig die
konkrete Verpflichtung freiwillig eingehen (und das dem Gesetzgeber
auch lieber ist; Soll-Vorschrift [in Hessen]), werden die anderen
nicht-freiwilligen nicht zwangsweise zum Dienst herangezogen.
Das ändert aber nichts daran, daß diese Verpflichtung allgemein
besteht.

Im Gesundheitswesen hat sich das halt grundlegend anders
herausgebildet.
Post by Bernhard Nowotny
begraben. Die HiOrgs wirtschaften sich mit dem RD-Ehrenamt nicht
in die eigene Tasche (weil hinterher eh' plus/minus Null rauskommt),
das machen die Kassen.
Ich gestehe, daß ich in der Tat Deinen Gedankensprüngen nicht mehr zu
folgen vermag. Wir waren doch beim Verhältnis Staat <-> EA-Helfer. Bei
FW ist dieses Verhältnis direkt und verpflichtend. Bei "Euch" ist es
Staat <-> Hiorg, die sich ihrerseits EA-Helfer bedient. Es gibt also
weder eine direkte Beziehung Staat <-> EA-Mitglied der
SEG-SAN-Schlagmichtot, noch eine gesetzliche Verpflichtung, daß
überhaupt jemand Mitglied der HiOrgs sein müßte.
Daraus resultiert, daß der Staat keine direkte
(gesetzliche)Fürsorgepflicht gegenüber diesem EA-Mitglied der
SEG-SAN-Schlagmichtot hat und freiwillig offenbar da nix tun
will/kann.
Diese Fehlende Fürsorge wird (zurecht) von Dir, der erwähnte Webseite
uva. kritisiert.

Eine (theoretische) mögliche Lösung, die ich aufzeige, wäre: man
stelle dieses direkte Verhältnis Staat <-> EA-Mitglied der
SEG-SAN-Schlagmichtot her, so wie es bei FW auch ist.
Das aber willst Du nicht(?), wie ich Dich verstanden hatte.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Das nächste (!) Thema ist dann noch die Sache mit den 20% EA im
RD. IMHO gehört das zusammen. Wenn es nämlich diese Forderung nach
20% EA nicht gäbe, müßte alles notwendige Hauptamtlich abgedeckt
werden und gut ist's.
Eben. Sag' ich doch.
Achso. Ich hatte es als "ein anderes Thema" verstanden.

Bis neulich,
Andi
Bernhard Nowotny
2005-11-17 14:38:16 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
[RD, SAN, etc. läßt sich rein hauptamtlich machen?]
^^^
Falsch! Ich behaupte nur: RD lässt sich rein hauptamtlich machen.

Lass und bitte beim RD bleiben - oder zeig mir ein ehrenamtliches
Krankenhaus in D.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
IMHO eben schon. Dass es nicht gemacht wird, ist ja in meinen Augen
ein politisch/kostenrechnerisch motivierter Fehler.
Ich bin der Ansicht, daß sich diese Dienste im Gesundheitswesen
genauso wenig überall hauptamtlich abdecken lassen wie im
Feuerwehrwesen. Ist IMNSHO auch nicht notwendig, denn das
ehrenamtliche Engagement ist ja offensichtlich in beiden Bereichen
vorhanden.
Im RD: Leider. Und leider bin ich sogar Teil davon. Aber ohne EA
geht's nicht, weil es eben gefordert wird. Und weil's geht, ist
die Forderung offensichtlich OK?

Das ist IMHO ein Trugschluss - das Problem ist die Forderung nach
EA im RD. Es ist nämlich nicht OK. Alle Voraussetzungen für die
Notwendigkeiten ("wirklich nicht anders finanzierbar",
"Bürgerbeteiligung") des EA fehlen hier.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Ja. Allerdings offensichtlich aneinander vorbei: dass die HiOrgs
mit ihren ehrenamtlichen Mitgliedern ein politisches Versagen
auffangen oder dergestalt kostensenkend arbeiten müssen, ist ein
Unding.
Bei den FFs geht's ja auch...
Meine Aussage ist schlicht: Weil es über HiOrgs und
nicht-verpflichtender Mitgliedschaft in dieser organisiert ist (im
Gegensatz zur Dienstpflicht in der FW), läuft es halt anders. Bestünde
eine ebnso allgemeine Dienstpflicht fürs Rettungswesen, dann müßte der
Staat mit entsprechender Fürsorge auf der Matte stehen, ob er will
oder nicht.
Art.18 BayRDG:
| (1) Die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe,
| Notfallrettung und Krankentransport nach Maßgabe dieses Gesetzes
| flächendeckend sicherzustellen (Rettungsdienst). Sie nehmen diese
| Aufgabe in Rettungsdienstbereichen als Angelegenheit des übertragenen
| Wirkungskreises wahr. Der Krankentransport mit Hubschraubern und
| die Notfallrettung sind ausschließlich öffentliche Aufgabe.

Auf allen Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen unserer RTW und
KTW sind die Investitionsnummern des "RD Bayern". Lediglich an
bestimmten Stellen der Fahrzeuge ist die Aufschrift "<HiOrg>"
erlaubt. Das Personal wird in einem vom Rettungszweckverband
vorgegebenem Stellenschlüssel eingestellt und dem "RD Bayern" in
Rechnung gestellt.

Rettungsdienst in Bayern hat quasi nur am Rande was mit den HiOrgs
zu tun, wenn man es so sieht. Und dennoch sind 20% Ehrenamt
vorgeschrieben. Da ist was verkehrt.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Bayern hat die HiOrgs ebenfalls zum Einsatz (im K-Fall, der in
Bayern sehr schnell bei der Hand ist) verpflichtet.
Das ist ne ganz andere Baustelle, da ja niemand verpflichtet ist,
in einer HiOrg mitzumachen.
Aber die HiOrgs existieren, sie müssen zum Einsatz kommen, bekommen
aber ihren Aufwand nicht ersetzt (gut: dafür sind ua. ja auch die
Spenden da) und schlimmer: die ehrenamtlichen Helfer werden
staatlicherseits im Regen stehen gelassen (keine Freistellung,
kein Arbeitsplatzschutz, keine Lohnfortzahlung).
Das ist Folge dieser unterschiedlichen Organisation (meine ich).
Nein, das ist Folge von politischer Ignoranz und zu langem
Schweigen (oder nichterkennen der Konsequenzen) der HiOrgs.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
All das wäre anders, wenn die Bevölkerung zum EA-Dienst im
RD/HiOrg genauso (freiwillig) verpflichtbar wäre, wie für die FW.
OK, dann zähl mal zusammen, wieviele Pflichtfeuerwehren es in D
gibt... (AFAIK war da irgendwo mal kurzzeitig eine).
Das tut doch nix zur Sache: Voraussetzung, um überhaupt *Pflicht*FW
einberufen zu können, ist logischerweise und zwangsläufig, daß eine
gesetzliche Verpflichtung für grundsätzlich jedermann zum FW-Dienst
besteht. Nur weil es zumeist genügend Leute gibt, die freiwillig die
konkrete Verpflichtung freiwillig eingehen (und das dem Gesetzgeber
auch lieber ist; Soll-Vorschrift [in Hessen]), werden die anderen
nicht-freiwilligen nicht zwangsweise zum Dienst herangezogen.
Das ändert aber nichts daran, daß diese Verpflichtung allgemein
besteht.
Für das BRK besteht ja ebenfalls die Verpflichtung, im K-Fall
zur Verfügung zu stehen. Und dafür keinen Kostenersatz zu
bekommen.
Post by Andreas Hirschberg
Im Gesundheitswesen hat sich das halt grundlegend anders
herausgebildet.
Wenn Du schon die Diskussion über RD und KatS auf das gesamte
Gesundheitswesen erweitern willst:
Wieviel Ehrenamt gibt es denn in
- Krankenhaus
- Arztpraxis
- Hauskrankenpflege
- Krankenversicherungen

"Schlechte Bezahlung" gilt nicht... :)
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
begraben. Die HiOrgs wirtschaften sich mit dem RD-Ehrenamt nicht
in die eigene Tasche (weil hinterher eh' plus/minus Null rauskommt),
das machen die Kassen.
Ich gestehe, daß ich in der Tat Deinen Gedankensprüngen nicht mehr zu
folgen vermag.
Ganz einfach: Die HiOrg hat nichts davon, EA im RD einzusetzen. Wenn
sie weniger Personalkosten haben, bekommen sie auch weniger. Aus Sicht
der HiOrg können das also auch 100% Hauptamtliche im RD sein. Die Kassen
und der Staat fordern aber 20% Ehrenamt, damit sie den RD günstiger
haben können.

Ich sehe aber nicht ein, warum ausgerechnet der RD "günstig" sein
sollte und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Post by Andreas Hirschberg
Wir waren doch beim Verhältnis Staat <-> EA-Helfer. Bei
FW ist dieses Verhältnis direkt und verpflichtend. Bei "Euch" ist es
Staat <-> Hiorg, die sich ihrerseits EA-Helfer bedient. Es gibt also
weder eine direkte Beziehung Staat <-> EA-Mitglied der
SEG-SAN-Schlagmichtot, noch eine gesetzliche Verpflichtung, daß
überhaupt jemand Mitglied der HiOrgs sein müßte.
Daraus resultiert, daß der Staat keine direkte
(gesetzliche)Fürsorgepflicht gegenüber diesem EA-Mitglied der
SEG-SAN-Schlagmichtot hat und freiwillig offenbar da nix tun
will/kann.
Es gibt aber eine gesetzliche Verpflichtung, dass die HiOrg (im K-Fall)
zum Einsatz kommen muss. Deine Argumentation läuft darauf hinaus, dass
die HiOrg das ganze einfach bleiben lassen sollte.
So einfach ist das aber nicht. Und das will weder ich, noch der Staat
nicht. Wenn er aber das nicht will, dann soll er gefälligst dafür
sorgen, dass die Helfer auch zur Verfügung stehen können.
Post by Andreas Hirschberg
Diese Fehlende Fürsorge wird (zurecht) von Dir, der erwähnte Webseite
uva. kritisiert.
Eine (theoretische) mögliche Lösung, die ich aufzeige, wäre: man
stelle dieses direkte Verhältnis Staat <-> EA-Mitglied der
SEG-SAN-Schlagmichtot her, so wie es bei FW auch ist.
Das aber willst Du nicht(?), wie ich Dich verstanden hatte.
Das wäre eine der möglichen Lösungen. Das Zivilschitzgesetz mit
der Verpflichtung der Helfer zum KatS macht es ja vor. Ich habe
mich z.B. damals auf 10 Jahre, nach Ablauf dann auf unbestimmte
Zeit gegenüber der Katastrophenschutzbehörde verpflichtet,
in der HiOrg mitzuwirken. Nur ist das ZSG so weich, dass es den
örtlichen Regelungen den Vortritt lässt (zumindest ausserhalb
des V-Falls, klar: Bund/Länder-Zuständigkeiten). Und da gelten
hier eben die bayerischen, die da besagen, dass ich weder vom
Arbeitgeber freigestellt werden muss noch irgendeine Absicherung
von Gesetzes wegen (ausser Unfallversicherung: auch ein Bundes-
gesetz!) habe.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Das nächste (!) Thema ist dann noch die Sache mit den 20% EA im
RD. IMHO gehört das zusammen. Wenn es nämlich diese Forderung nach
20% EA nicht gäbe, müßte alles notwendige Hauptamtlich abgedeckt
werden und gut ist's.
Eben. Sag' ich doch.
Achso. Ich hatte es als "ein anderes Thema" verstanden.
Es ist ein anderes Thema, weil selbst ich erkenne, dass KatS derzeit
nicht vom Hauptamt geleistet werden kann und ich finde: auch nicht
hauptamtlich gemacht werden soll, Stichwort Bürgerbeteiligung!
RD dagegen schon, da ist weder die Kostenfrage ein echter Grund (für
Staat und Kassen natürlich schon) noch die notwendige Bürgerbeteiligung.

Was ich oben sagte/meinte, ist die Bestätigung Deiner Aussage
für den Bereich RD: "alles Hauptamtlich abdecken und gut ist's".

Meine Aussagen nochmal zum verdeutlichen:
1. Die Aushilfskraft im RD (die aus dem EA-Pool stammen kann) sollte
für die gleiche Arbeit und die gleiche Qualifikation das gleiche
Geld bekommen wie ein HA auf dieser Position => kein Ehrenamt im RD.
2. Die Einsatzkraft in SEG (KatS, MANV) sollte Anspruch auf Lohnfort-
zahlung und Freistellung vom Arbeitsplatz sowie Kündigungsschutz
bei durch den Einsatz verursachter Arbeitsunfähigkeit haben. Das
gleiche gilt für Bergwacht und viele Wasserretter, dort sogar
vorrangig, da hier sonst keiner den Dienst leisten kann. Auch für
den Betreuungsdienst stehen staatlicherseits gar keine flexibel
einsetzbaren Einrichtungen vergleichbar einer SEG-Bt zur Verfügung.
3. Die HiOrgs, die solche Einrichtungen vorhalten, erhalten die
dazu notwendige Ausstattung vom Land gefördert (sie sollen durchaus
selbst was beitragen, da sie es ja auch für ihre Zwecke nutzen). [2]

_Das_ (#2 + #3) wäre _die_ vorrangige Maßnahme zur Förderung des
Ehrenamtes im Zivil- und Katastrophenschutz (Topic!) in Bayern.
Angesichts dieses Mangels ist die Helfercard nur eine Augenwischerei.

Wenn politisch der First Responder gewünscht wird, dann möge man den
in #2 aufnehmen, das halte ich derzeit aber für nicht durchsetzbar
und vielerorts für nicht notwendig, weil der RD ja im Allgemeinen
funktioniert (dauert halt etwas länger, aber ~15 Min. sind auch in
den meisten Fällen durchaus tolerabel).

Dass die Einsatzkräfte gem. #2 Anspruch auf Stellung einer Verpflegung
haben sollen (vergleichbar der Fw gem. BayFwG), traue ich mich schon
gar nicht mehr, zu fordern... :)

Servus,


Bernhard

[1] Statt den SEGn könnte man ja gedankenspielender- und aushilfsweise
noch den RD von wirklich überallher trommeln, dauert halt dann ein
bisschen länger. De facto ist das sogar so aber genau für die Zeit
zwischen Unfall und Eintreffen der entfernten RD-Fahrzeuge ist ja
die SEG da. Das wegzulassen will weder Staat (der im BayKSG die
HiOrgs einseitig zur Hilfe verpflichtet) noch SEG/HiOrg/Helfer (die
das aus ihrem Selbstverständnis heraus dummerweise freiwillig
machen).

[2] Die bisherige KatS-Förderung für die HiOrgs in Bayern ist ein Witz.
Bayern verlässt sich vorrangig auf die vom Bund gestellten Fahrzeuge
und verkauft stattdessen die leicht verbilligte Abgabe (~30% unter
Schätzwert) von mit >200.000 km ausgemusterten RD-Fahrzeugen als
Förderung.
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-17 17:37:32 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
[RD, SAN, etc. läßt sich rein hauptamtlich machen?]
^^^
Falsch! Ich behaupte nur: RD lässt sich rein hauptamtlich machen.
Und würdest Du die SEG-SAN aus dem Beispiel der angeführten Webseite
in diesem konkreten Fall zum RD iwS zählen?
Post by Bernhard Nowotny
Lass und bitte beim RD bleiben - oder zeig mir ein ehrenamtliches
Krankenhaus in D.
JFTR: latürnich läßt sich der RD rein hauptamtlich machen und in
vielen Belangen geht es gar nicht anders. Ich sehe nur, daß es nicht
bis ins letzte Detail hauptamtlich sein muß: ich kenne
EA-RTW-Besatzungen, die *wollen* (und können) das machen - also würde
ich sie auch lassen.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Ich bin der Ansicht, daß sich diese Dienste im Gesundheitswesen
genauso wenig überall hauptamtlich abdecken lassen wie im
Feuerwehrwesen. Ist IMNSHO auch nicht notwendig, denn das
ehrenamtliche Engagement ist ja offensichtlich in beiden Bereichen
vorhanden.
Im RD: Leider. Und leider bin ich sogar Teil davon. Aber ohne EA
geht's nicht, weil es eben gefordert wird. Und weil's geht, ist
die Forderung offensichtlich OK?
Nein. Ichh hatte das Gegenteil ausgesagt: wenn man fordert, muß man
auch gesetzliche Grundlagen dafür und entsprechende Fürsorge schaffen.
Post by Bernhard Nowotny
Das ist IMHO ein Trugschluss - das Problem ist die Forderung nach
EA im RD. Es ist nämlich nicht OK.
Da widerspreche ich Dir doch gar nicht. :-)
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Ja. Allerdings offensichtlich aneinander vorbei: dass die HiOrgs
Meine Aussage ist schlicht: Weil es über HiOrgs und
nicht-verpflichtender Mitgliedschaft in dieser organisiert ist (im
Gegensatz zur Dienstpflicht in der FW), läuft es halt anders.
Bestünde eine ebnso allgemeine Dienstpflicht fürs Rettungswesen,
dann müßte der Staat mit entsprechender Fürsorge auf der Matte
stehen, ob er will oder nicht.
[..]

Was soll mir dieser im Kontext sagen? Eine verprlichtung des einzelnen
Bürgers, u.U. am Rettungswesen EA teilnehmen zu müssen ist da doch gar
nicht enthalten.
Post by Bernhard Nowotny
Rettungsdienst in Bayern hat quasi nur am Rande was mit den HiOrgs
zu tun, wenn man es so sieht. Und dennoch sind 20% Ehrenamt
vorgeschrieben. Da ist was verkehrt.
Meine Rede.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Das ist Folge dieser unterschiedlichen Organisation (meine ich).
Nein, das ist Folge von politischer Ignoranz und zu langem
Schweigen (oder nichterkennen der Konsequenzen) der HiOrgs.
Das ist die negative Formulierung der selben Sache. Das Rettungswesen
hat sich halt aus einem anderen Selbstverständnis heraus entwickelt
(christliche Nächstenliebe, barmherziger Samariter usw.)
Post by Bernhard Nowotny
Für das BRK besteht ja ebenfalls die Verpflichtung, im K-Fall
zur Verfügung zu stehen. Und dafür keinen Kostenersatz zu
bekommen.
Ander Baustelle, weil niemand potentiell verpflichtet ist, Mitglied im
BRK zu sein. Das ist ein massiver Unterschied zur Fw.
Post by Bernhard Nowotny
Wenn Du schon die Diskussion über RD und KatS auf das gesamte
Will ich nicht. Ich benutzte Gesundheitswesen als Abgrenzung zu
Feuerwehrwesen.
Post by Bernhard Nowotny
Ganz einfach: Die HiOrg hat nichts davon, EA im RD einzusetzen.
Ja. Es geht doch aber auch gar nicht darum, ob und was die HiOrg dovon
hat?
Post by Bernhard Nowotny
Ich sehe aber nicht ein, warum ausgerechnet der RD "günstig" sein
sollte
Ich seh nicht ein, warum ausgerechnet der RD "teuer" sein sollte.
Solche Platitüden bringen doch die Sache nicht weiter.
Post by Bernhard Nowotny
und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Volle Finanzierung und EA schließen sich nicht aus.
Post by Bernhard Nowotny
Es gibt aber eine gesetzliche Verpflichtung, dass die HiOrg (im K-
Fall) zum Einsatz kommen muss.
Also Beziehung Statt <-> HiOrg, wie ich je gerade beschrieben hatte.
So what?
Post by Bernhard Nowotny
Deine Argumentation läuft darauf hinaus, dass die HiOrg das ganze
einfach bleiben lassen sollte.
Nein, ganz im Gegenteil. Seufz.
Offenbar konnte keines meiner Worte bisher zu Dir durchdringen.
Seufz².
Post by Bernhard Nowotny
Wenn er aber das nicht will, dann soll er gefälligst dafür sorgen,
dass die Helfer auch zur Verfügung stehen können.
Kannst Du mir bitte mal aufzeigen, wo ich IYHO dieser Aussage
widersprochen habe? Nur damit ich zukünftig meine Kommunkation
verbessern kann. TIA.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Eine (theoretische) mögliche Lösung, die ich aufzeige, wäre: man
stelle dieses direkte Verhältnis Staat <-> EA-Mitglied der
SEG-SAN-Schlagmichtot her, so wie es bei FW auch ist.
Das aber willst Du nicht(?), wie ich Dich verstanden hatte.
Das wäre eine der möglichen Lösungen.
Das Zivilschitzgesetz mit der Verpflichtung der Helfer zum KatS
macht es ja vor.
Ich kenne dieses Gesetz nun nicht im Detail, aber ich kann mir nicht
vorstellen, daß jemand verpflichtet werden kann, ohne daß der
verpflichtende in Fürsorge für den verpflichteten treten muß.

Anders ist das, wenn sich jemand freiwilig verpflichtet, ohne daß er
sowieso grundsätzlich potentiell verpflichtet wäre.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Das nächste (!) Thema ist dann noch die Sache mit den 20% EA im RD.
[hier war mir das Quoting durcheinander geraten, sorry]
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
IMHO gehört das zusammen. Wenn es nämlich diese Forderung
nach 20% EA nicht gäbe, müßte alles notwendige Hauptamtlich
abgedeckt werden und gut ist's.
Eben. Sag' ich doch.
Achso. Ich hatte es als "ein anderes Thema" verstanden.
Es ist ein anderes Thema,
Sorry, hier fehlt offenbar die gemeinsame Gesprächsbasis, denn "ein
anderes Thema" und "das gehört zusammen" schließt sich für mich
gegenseitig aus.
Post by Bernhard Nowotny
Was ich oben sagte/meinte, ist die Bestätigung Deiner Aussage
für den Bereich RD: "alles Hauptamtlich abdecken und gut ist's".
Sicher wäre eine Möglichkeit. Ich denke aber, daß es auch für gewisse
Dinge ehrenamtlich und damit günstiger zu machen ist.
Post by Bernhard Nowotny
1. Die Aushilfskraft im RD (die aus dem EA-Pool stammen kann) sollte
für die gleiche Arbeit und die gleiche Qualifikation das gleiche
Geld bekommen wie ein HA auf dieser Position => kein Ehrenamt im RD.
Da stimme ich halt nicht zu. EA kann und darf und sollte IMHO auch in
gewissen Bereichen des RD sein.
Post by Bernhard Nowotny
2. Die Einsatzkraft in SEG (KatS, MANV) sollte Anspruch auf
Lohnfortzahlung und Freistellung vom Arbeitsplatz sowie
Kündigungsschutz bei durch den Einsatz verursachter
Arbeitsunfähigkeit haben. Das gleiche gilt für Bergwacht und
viele Wasserretter, dort sogar vorrangig, da hier sonst keiner
den Dienst leisten kann. Auch für den Betreuungsdienst stehen
staatlicherseits gar keine flexibel einsetzbaren Einrichtungen
vergleichbar einer SEG-Bt zur Verfügung.
ACK. Wobei meine Frage noch offen geblieben, was Dir an dem ANsatz, es
analog zu EA-Fw zu regeln mißfällt.
Post by Bernhard Nowotny
_Das_ (#2 + #3) wäre _die_ vorrangige Maßnahme zur Förderung des
Ehrenamtes im Zivil- und Katastrophenschutz (Topic!) in Bayern.
Angesichts dieses Mangels ist die Helfercard nur eine
Augenwischerei.
Deine #3 sehe ich da weniger wichtig; ich bezweifle das vom Land
unterstützte Materialbeschaffung eine allzugroße extrinsische
Motivation darstellt, überhaupt der entsprechenden Einheit beizutreten
bzw. sich EA zu betätigen. Da könnte eine Helfercard ggf.
motivierender sein.
Post by Bernhard Nowotny
Wenn politisch der First Responder gewünscht wird, dann möge man den
in #2 aufnehmen, das halte ich derzeit aber für nicht durchsetzbar
und vielerorts für nicht notwendig, weil der RD ja im Allgemeinen
funktioniert (dauert halt etwas länger, aber ~15 Min. sind auch in
den meisten Fällen durchaus tolerabel).
ACK. Wobei FR AFAIK schon unter #2 dort realisiert ist, wo die FR von
der FW betrieben werden. ;-)
Post by Bernhard Nowotny
[1] Statt den SEGn könnte man ja gedankenspielender- und
aushilfsweise noch den RD von wirklich überallher trommeln, dauert
halt dann ein bisschen länger. De facto ist das sogar so aber genau
für die Zeit zwischen Unfall und Eintreffen der entfernten RD-
Fahrzeuge ist ja die SEG da.
Und eben wegem ketzteren tue ich mich schwer, die SEGen in dieser
Diskussion nicht auch zumindest teilweise zum RD zu zählen.
Post by Bernhard Nowotny
Das wegzulassen will weder Staat (der im BayKSG die HiOrgs einseitig
zur Hilfe verpflichtet) noch SEG/HiOrg/Helfer (die das aus ihrem
Selbstverständnis heraus dummerweise freiwillig machen).
Ich kann das nun überhaupt nicht dumm finden, Im Gegenteil.

Bis neulich,
Andi
Markus Machner
2005-11-17 19:52:56 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Eine verprlichtung des einzelnen
Bürgers, u.U. am Rettungswesen EA teilnehmen zu müssen ist da doch gar
nicht enthalten.
Nö, das ist noch viel einfacher, Jeder Bürger muß einem anderen helfen, wenn
dieser mit Leib und Leben bedroht ist. Du mußt dazu keine spezielle
Ausbildung haben, sondern nur das tun, was in deinen Möglichkeiten liegt,
ohne Dich dabei selbst zu gefährden. Man braucht dazu garkein spezielles
Gesetz auf Landesebene, StGB 323c langt. Und guck mal den Geltungsbereich
des StGB. Es gilt für alle deutschen Staatsbürger - auf der ganzen Welt.

Gruß,
Markus
Bernhard Nowotny
2005-11-17 20:46:50 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
[RD, SAN, etc. läßt sich rein hauptamtlich machen?]
^^^
Falsch! Ich behaupte nur: RD lässt sich rein hauptamtlich machen.
Und würdest Du die SEG-SAN aus dem Beispiel der angeführten Webseite
in diesem konkreten Fall zum RD iwS zählen?
Nein, genausowenig wie es das BayRDG tut.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Lass und bitte beim RD bleiben - oder zeig mir ein ehrenamtliches
Krankenhaus in D.
JFTR: latürnich läßt sich der RD rein hauptamtlich machen und in
vielen Belangen geht es gar nicht anders. Ich sehe nur, daß es nicht
bis ins letzte Detail hauptamtlich sein muß: ich kenne
EA-RTW-Besatzungen, die *wollen* (und können) das machen - also würde
ich sie auch lassen.
Am wollen und können zweifle ich nicht. Die Frage ist nur, ob das
auch so sein soll. Wozu denn? Damit man 20% hauptamtliche Stellen
spart! Die gleichen (!) EA können auch als voll bezahlte Aushilfs-
kräfte weiterfahren.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Ich bin der Ansicht, daß sich diese Dienste im Gesundheitswesen
genauso wenig überall hauptamtlich abdecken lassen wie im
Feuerwehrwesen. Ist IMNSHO auch nicht notwendig, denn das
ehrenamtliche Engagement ist ja offensichtlich in beiden Bereichen
vorhanden.
Im RD: Leider. Und leider bin ich sogar Teil davon. Aber ohne EA
geht's nicht, weil es eben gefordert wird. Und weil's geht, ist
die Forderung offensichtlich OK?
Nein. Ichh hatte das Gegenteil ausgesagt: wenn man fordert, muß man
auch gesetzliche Grundlagen dafür und entsprechende Fürsorge schaffen.
Äh? Für den Fall SEG ja. Für den Fall RD sollte sich die Frage gar
nicht stellen, weil sie sowieso schon ganz anders gelagert ist,
als bei Feuerwehrens. Hier gehört die Unbezahlung abgeschafft (um
mal das "Ehrenamt" aus der Schusslinie zu nehmen).
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Das ist IMHO ein Trugschluss - das Problem ist die Forderung nach
EA im RD. Es ist nämlich nicht OK.
Da widerspreche ich Dir doch gar nicht. :-)
Ahjetztja. Was reden wir dann? :)
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Ja. Allerdings offensichtlich aneinander vorbei: dass die HiOrgs
Meine Aussage ist schlicht: Weil es über HiOrgs und
nicht-verpflichtender Mitgliedschaft in dieser organisiert ist (im
Gegensatz zur Dienstpflicht in der FW), läuft es halt anders.
Bestünde eine ebnso allgemeine Dienstpflicht fürs Rettungswesen,
dann müßte der Staat mit entsprechender Fürsorge auf der Matte
stehen, ob er will oder nicht.
[..]
Was soll mir dieser im Kontext sagen? Eine verprlichtung des einzelnen
Bürgers, u.U. am Rettungswesen EA teilnehmen zu müssen ist da doch gar
nicht enthalten.
Nein, sogar weiter: der Staat selbst verpflichtet sich selbst, für den
RD zu sorgen. Er tut's dann im Personal aber nur zu 80%.

Ich denke, Du folgst mir nicht bei der Trennung zwischen RD und MANV-
Einheiten (SEG, ...).

RD ist die tägliche Notfallfürsorge des Staates für die Bevölkerung.
Die gehört voll hauptamtlich abgedeckt, ob jetzt mit festen Stellen
oder auch hin und wieder Aushilfskräften. Aber gleiches Geld für
gleiche Arbeit.

MANV/KatS etc., wo man selten aber dann schnell viel Personal braucht,
und zwar im Extremfall flächendeckend, das wird in D nie hauptamtlich
gehen (obwohl es andere Länder gibt, in denen die Fw zB. voll
neben-/hauptamtlich tätig ist, gar nicht weit weg: England und andere
in bzw. knapp ausserhalb Europa). Und da halte ich es auch nicht für
notwendig, weil da durchaus der Zweck des Ehrenamts, den Bürger in
wichtige öffentliche Aufgaben mit einzubeziehen, erfüllt wird.

Dennoch ist auch hier "Ehrenamt" nicht gleich "unbezahlt". Zumindest
die Fürsorge, um mit deinen Worten zu reden, für geforderte Dienste
muss gewährleistet sein: Lohnfortzahlung, Ausfallsicherung,
Freistellungspflicht.

Wenn Du das alles genauso siehst wie ich, ist hier EOT.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Rettungsdienst in Bayern hat quasi nur am Rande was mit den HiOrgs
zu tun, wenn man es so sieht. Und dennoch sind 20% Ehrenamt
vorgeschrieben. Da ist was verkehrt.
Meine Rede.
Meine auch. :)
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Das ist Folge dieser unterschiedlichen Organisation (meine ich).
Nein, das ist Folge von politischer Ignoranz und zu langem
Schweigen (oder nichterkennen der Konsequenzen) der HiOrgs.
Das ist die negative Formulierung der selben Sache. Das Rettungswesen
hat sich halt aus einem anderen Selbstverständnis heraus entwickelt
(christliche Nächstenliebe, barmherziger Samariter usw.)
ACK. Weil die HiOrgs halt da einsprangen, wo es nichts gab. Zeiten
ändern sich zum Glück und der heutige Rettungsdienst ist ebenfalls ein
Verdienst der HiOrgs.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Für das BRK besteht ja ebenfalls die Verpflichtung, im K-Fall
zur Verfügung zu stehen. Und dafür keinen Kostenersatz zu
bekommen.
Ander Baustelle, weil niemand potentiell verpflichtet ist, Mitglied im
BRK zu sein. Das ist ein massiver Unterschied zur Fw.
Aber ein Nebenschauplatz und nicht der Kern des Problems.
Wie gesagt, führt diese Betrachtungsweise zum "selbst schuld,
dass ihr das macht". Das ist nicht zielführend, denn dann steht
der Staat ohne SanD/BtD da.

Das ist auch deshalb eine unrealistische Betrachtung, weil auch in
der Fw sich niemand gegen seinen Willen zum Dienst zwingen lässt,
egal ob rechtlich möglich oder nicht. Es kann mir keiner erzählen,
dass er bei der FF ist, weil er gezwungen wurde oder sich durch
die Rechtslage gezwungen gefühlt hat...
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Ganz einfach: Die HiOrg hat nichts davon, EA im RD einzusetzen.
Ja. Es geht doch aber auch gar nicht darum, ob und was die HiOrg dovon
hat?
Es war die Einleitung zum nächsten Satz, um ganz profan herauszustellen,
wer nun was davon hat. Sätze auseinandermardern gilt nicht.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Ich sehe aber nicht ein, warum ausgerechnet der RD "günstig" sein
sollte
Ich seh nicht ein, warum ausgerechnet der RD "teuer" sein sollte.
Solche Platitüden bringen doch die Sache nicht weiter.
Keine Plattitüde. Der nächste Auswuchs ist mit den 1-Euro-Kräften
ja schon erreicht.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Volle Finanzierung und EA schließen sich nicht aus.
Korrekt. Wenn der EA das volle HA-Gehalt für seine Aushilfstätigkeit
erhält und das der HiOrg spendet, ist das auch OK, weil seine Sache.
Dann hat aber immerhin die HiOrg was davon und der Staat kommt seiner
Pflicht nach, _voll_ für einen RD zu sorgen. Du erinnerst Dich an den
gequotemarderten Satz oben? Damit wollte ich ausdrücken, dass das in
Bayern eben nicht so ist.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Es gibt aber eine gesetzliche Verpflichtung, dass die HiOrg (im K-
Fall) zum Einsatz kommen muss.
Also Beziehung Statt <-> HiOrg, wie ich je gerade beschrieben hatte.
So what?
Post by Bernhard Nowotny
Deine Argumentation läuft darauf hinaus, dass die HiOrg das ganze
einfach bleiben lassen sollte.
Nein, ganz im Gegenteil. Seufz.
Lies: "Wenn die HiOrg es nicht mehr finanzieren kann, dass sie
den Staat unterstützt, der sie dazu verpflichtet, dann muss sie
eben aufhören zu existieren."
Post by Andreas Hirschberg
Offenbar konnte keines meiner Worte bisher zu Dir durchdringen.
Seufz².
Vielleicht schreibst Du Deine Argumentation nochmal in ein paar ganz
einfachen Statements?

So wie ich es verstehe:
Du willst darauf hinaus, dass die Feuerwehrhelfer deshalb Lohnfort-
zahlung etc. bekommen, weil es eine direkte gesetzliche Verpflichtung
für den Bürger gibt, in der Fw mitzuwirken. Für die HiOrg-Helfer gibt
es das nicht, also bekommen sie zu Recht keine Lohnfortzahlung etc.

Es funktioniert ja auch so. Nur ist das eben IMHO nicht richtig und
sollte schleunigst geändert werden. Widersprichst Du dem?

Wenn nicht, dann sind wir uns ja einig.

Bleibt die Tatsache, dass Feuerwehrleute ihr Geld bekommen, während
die HiOrg-Helfer komplett unbezahlt in den gleichen Einsatz gehen.
Werden die Fw-ler wirklich gezwungen?

Soviel zum "Ehrenamt".
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Wenn er aber das nicht will, dann soll er gefälligst dafür sorgen,
dass die Helfer auch zur Verfügung stehen können.
Kannst Du mir bitte mal aufzeigen, wo ich IYHO dieser Aussage
widersprochen habe? Nur damit ich zukünftig meine Kommunkation
verbessern kann. TIA.
Das ist meine Meinung. Die darf ich schon noch äussern, oder?
Ich sage seit Anbeginn, wie es ist und wie es mM. sein sollte.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Eine (theoretische) mögliche Lösung, die ich aufzeige, wäre: man
stelle dieses direkte Verhältnis Staat <-> EA-Mitglied der
SEG-SAN-Schlagmichtot her, so wie es bei FW auch ist.
Das aber willst Du nicht(?), wie ich Dich verstanden hatte.
Das wäre eine der möglichen Lösungen.
Das Zivilschitzgesetz mit der Verpflichtung der Helfer zum KatS
macht es ja vor.
Ich kenne dieses Gesetz nun nicht im Detail, aber ich kann mir nicht
vorstellen, daß jemand verpflichtet werden kann, ohne daß der
verpflichtende in Fürsorge für den verpflichteten treten muß.
Das Zivilschutzgesetz gilt für den V-Fall...und leistet sich die
folgende Freiheit in §21 Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer:
| (1) Rechte und Pflichten der im Zivilschutz mitwirkenden Helferinnen
| und Helfer richten sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für
| den Katastrophenschutz, soweit durch dieses Gesetz oder andere
| Rechtsvorschriften des Bundes nichts anderes bestimmt ist.

Damit schaut der bayerische HiOrg-Helfer wieder in die Röhre.
Theoretisch selbst im V-Fall.
Post by Andreas Hirschberg
Anders ist das, wenn sich jemand freiwilig verpflichtet, ohne daß er
sowieso grundsätzlich potentiell verpflichtet wäre.
Was ist daran anders? Der Staat braucht Helfer. Das wird nur mit
Ehrenamtlichen funktionieren. Dann soll der Staat gefälligst dafür
sorgen, dass die dann auch da sein können. Bei der Feuerwehr geht's
ja auch, wieso nicht beim KatS der HiOrgs, da dürfte ein Einsatzfall
dank funktionierendem RD (vollbezahlt...) sowieso seltener sein, als
bei der FF.

Die Helfercard ist dabei auch nur ein Tröpfelchen. Und die kommt
auch vom Bund, nichtmal vom Land Bayern, dass sich aus solchen
Kostenfragen brav raushält.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Das nächste (!) Thema ist dann noch die Sache mit den 20% EA im RD.
IMHO gehört das zusammen. Wenn es nämlich diese Forderung
nach 20% EA nicht gäbe, müßte alles notwendige Hauptamtlich
abgedeckt werden und gut ist's.
Eben. Sag' ich doch.
Achso. Ich hatte es als "ein anderes Thema" verstanden.
Es ist ein anderes Thema,
Sorry, hier fehlt offenbar die gemeinsame Gesprächsbasis, denn "ein
anderes Thema" und "das gehört zusammen" schließt sich für mich
gegenseitig aus.
Das "anderes Thema" kam von mir, "gehört zusammen" von Dir. Wir
widersprechen uns, und das ist zumindest von meiner Seite aus
beabsichtigt: RD und KatS müssen getrennt betrachtet werden, weil
da verschiedene Dinge gelten.

Das lässt sich vielleicht besser mit BF und FF vergleichen. Auch
zwei ähnliche Dinge, nur sind die einen ständig auf dem Sprung,
können aber nur eine normalerweise ausreichende Zahl an Einsätzen
gleichzeitig bewältigen, die anderen sind halt dann da, wenn's
notwendig ist - dafür dann auch potentiell in erheblich höherer
Stärke und flächendeckend.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Was ich oben sagte/meinte, ist die Bestätigung Deiner Aussage
für den Bereich RD: "alles Hauptamtlich abdecken und gut ist's".
Sicher wäre eine Möglichkeit. Ich denke aber, daß es auch für gewisse
Dinge ehrenamtlich und damit günstiger zu machen ist.
Nur: warum soll es günstiger sein und für wen? Warum soll der Staat
heutzutage tatsächlich seiner Verpflichtung, ein Rettungswesen
zu unterhalten, nur teilweise nachkommen und Unbezahlte als
Kostendrücker einsetzen. Halt! Ich vergaß, oben habe ich die
1-Euro-Kräfte bereits erwähnt - die machen mittlerweile durchaus
Konkurrenz zu Wirtschaftsunternehmen (und Arbeitsplätzen) im
staatlichen Auftrag.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
1. Die Aushilfskraft im RD (die aus dem EA-Pool stammen kann) sollte
für die gleiche Arbeit und die gleiche Qualifikation das gleiche
Geld bekommen wie ein HA auf dieser Position => kein Ehrenamt im RD.
Da stimme ich halt nicht zu. EA kann und darf und sollte IMHO auch in
gewissen Bereichen des RD sein.
Warum?
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
2. Die Einsatzkraft in SEG (KatS, MANV) sollte Anspruch auf
Lohnfortzahlung und Freistellung vom Arbeitsplatz sowie
Kündigungsschutz bei durch den Einsatz verursachter
Arbeitsunfähigkeit haben. Das gleiche gilt für Bergwacht und
viele Wasserretter, dort sogar vorrangig, da hier sonst keiner
den Dienst leisten kann. Auch für den Betreuungsdienst stehen
staatlicherseits gar keine flexibel einsetzbaren Einrichtungen
vergleichbar einer SEG-Bt zur Verfügung.
ACK. Wobei meine Frage noch offen geblieben, was Dir an dem ANsatz, es
analog zu EA-Fw zu regeln mißfällt.
Da missfällt mir nichts. Es ist ein möglicher Weg, ja. Habe ich
was anderes vermittelt?
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
_Das_ (#2 + #3) wäre _die_ vorrangige Maßnahme zur Förderung des
Ehrenamtes im Zivil- und Katastrophenschutz (Topic!) in Bayern.
Angesichts dieses Mangels ist die Helfercard nur eine
Augenwischerei.
[#3 Förderung der HiOrg-Ausstattung]
Post by Andreas Hirschberg
Deine #3 sehe ich da weniger wichtig; ich bezweifle das vom Land
unterstützte Materialbeschaffung eine allzugroße extrinsische
Motivation darstellt, überhaupt der entsprechenden Einheit beizutreten
bzw. sich EA zu betätigen. Da könnte eine Helfercard ggf.
motivierender sein.
Mit der Helfercard komme ich aber im Einsatz nicht weit. Ausser,
sie gilt dann auch als Ticket für den Nahverkehr. :)

Die Sache war der Vollständigkeit halber erwähnt, wo ich doch gerade
so schön bei meinen Forderungen an den bayerischen Staat war.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Wenn politisch der First Responder gewünscht wird, dann möge man den
in #2 aufnehmen, das halte ich derzeit aber für nicht durchsetzbar
und vielerorts für nicht notwendig, weil der RD ja im Allgemeinen
funktioniert (dauert halt etwas länger, aber ~15 Min. sind auch in
den meisten Fällen durchaus tolerabel).
ACK. Wobei FR AFAIK schon unter #2 dort realisiert ist, wo die FR von
der FW betrieben werden. ;-)
Nicht ganz: in Bayern gilt AFAIK ganz eindeutig, dass der Arbeitgeber
den FR _nicht_ freizustellen hat und der auch keinen Anspruch
auf Lohnfortzahlung hat. Das entsprechende Schreiben des BayStMdI
habe ich irgendwo, es stellt klar, dass FR nicht zu den Pflicht-
aufgaben der Fw gehört. Die haben das schon rechtzeitig spitzgekriegt,
dass sie da dank zahlreicherer Einsätze (vergleichbar RD) sonst ein
Kostenfass ohne Boden aufgemacht hätten.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
[1] Statt den SEGn könnte man ja gedankenspielender- und
aushilfsweise noch den RD von wirklich überallher trommeln, dauert
halt dann ein bisschen länger. De facto ist das sogar so aber genau
für die Zeit zwischen Unfall und Eintreffen der entfernten RD-
Fahrzeuge ist ja die SEG da.
Und eben wegem ketzteren tue ich mich schwer, die SEGen in dieser
Diskussion nicht auch zumindest teilweise zum RD zu zählen.
SEGn gehören in Bayern definitiv nicht zum RD, weil:
1. Die SEGn sind im BayRDG nicht genannt/geregelt.
2. Sie dürfen in Bayern nicht transportieren (als wesentliche Teil-
aufgabe des RD), solange noch RD da ist.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Das wegzulassen will weder Staat (der im BayKSG die HiOrgs einseitig
zur Hilfe verpflichtet) noch SEG/HiOrg/Helfer (die das aus ihrem
Selbstverständnis heraus dummerweise freiwillig machen).
Ich kann das nun überhaupt nicht dumm finden, Im Gegenteil.
Naja, wenn ich das einem Aussenstehenden erzähle, unter welchen
Bedingungen ich das mache, dann hält man mich leicht für dumm.
Von ein paar Gemeinderäten wurde das bei einer Diskussion über
unseren HvO so ähnlich auch ausgedrückt (immerhin mit einem Lösungs-
vorschlag, nämlich der FF beizutreten - das hilft aber wegen obiger
Sichtweise des BayStMdI zum FR genausowenig).

Und ganz besonders dumm kommt man sich vor, wenn man nach einem
aufreibenden Einsatz plötzlich dasteht und merkt, was jetzt an
Politiker-Versprechen ("unbürokratisch", "Unterstützung", "Stolz",
"Blafasel") doch nur wieder übrigbleibt. So geschehen ua. beim
DDR-Übersiedlereinsatz 1989 (3 Wochen im Einsatz, davon 2 Wochen
Rest-Urlaub investiert, 1 Woche durch netten Arbeitgeber freiwillig
freigestellt); beim Sachsenhochwasser 2002 (1 Woche im Einsatz,
als Selbständiger immerhin flexibel genug disponieren können,
kein Ersatz der verlorenen Arbeitszeit) und bei den diesjährigen
Hochwasserkatastrophen in Bayern.

Jeweils wurde in Nichtanerkennung der Rechtslage politikerseits
(immerhin gab es jeweils einen Staatsempfang mit oberwichtigen
Reden, natürlich nicht für alle, nur für ein begrenztes
Kontingent an Helfern: 2002 warens 2 pro Kreisverband, WIMRE) der
volle Aufwandsersatz versprochen, hinterher hat man sich dann
aufs BayKSG mit seiner Kostenfreistellung berufen. 1989 war das
sogar noch perfider, da hätte es im damaligen KatS-Gesetz die Kosten-
erstattung gegeben, wie es dann aber zu der Frage kam erinnerte man
sich plötzlich, dass da ja nie offiziell eine Katastrophe festgestellt
wurde. Nach langem Zaudern und viel Geplänkel gab es dann irgendwann
tatsächlich eine teilweise Kostenübernahme - da war ich dann aber schon
nicht mehr bei meinem damaligen Arbeitgeber. Für einen Schnelleinsatz
viel zu langsam...

Soviel zur "Förderung des Ehrenamtes im Zivil- und Katastrophenschutz"
(in Bayern).

Immerhin, die HiOrgs haben gelernt: die neuen BRK-Großkomponenten gibt
es im Prinzip nicht mehr kostenlos - wer überregional anfordert, zahlt.
Nur was soll das BRK machen, wenn es irgendwo dringend gebraucht wird,
aber kein Verantwortlicher die Kostenfrage klären will. Klar, erstmal
trotzdem hinfahren. Diagnose: humanitär, aber selbst schuld, finanziell
dumm.

Das aber kann nicht ganz richtig sein, auch wenn es derzeit geltendem
Recht entspricht.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Ingo zum Felde
2005-11-18 15:04:35 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
RD ist die tägliche Notfallfürsorge des Staates für die Bevölkerung.
Ja.
Aber Brandbekämpfung, TH und Erweiterte nichtploizeiliche Gefahrenabwehr
/ KatS auch.

Was für mich unstreitig ist, dass Leute die eine Berufsausbildung
brauchen um ihren Einsatzdienst zu verrichten (z.B. RA, höhere
Führungskräfte) bezahlt gehören.

Das die Ausbildung und der Einsatz von allen EA Kräften gleich -nämlich
staatluch- finanziert gehöhrt, da sind wir uns sicherlich einig.

Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Andreas Hirschberg
2005-11-19 13:59:40 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
[RD, SAN, etc. läßt sich rein hauptamtlich machen?]
^^^
Falsch! Ich behaupte nur: RD lässt sich rein hauptamtlich machen.
Und würdest Du die SEG-SAN aus dem Beispiel der angeführten
Webseite in diesem konkreten Fall zum RD iwS zählen?
Nein, genausowenig wie es das BayRDG tut.
Mir ging es auch nicht um formale, organisatorische Einordnung. Aber
gut, in dem Punkt fehlt offenbar die gemeinsame Gesprächsbasisn
zwischen uns.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Lass und bitte beim RD bleiben - oder zeig mir ein ehrenamtliches
Krankenhaus in D.
JFTR: latürnich läßt sich der RD rein hauptamtlich machen und in
vielen Belangen geht es gar nicht anders. Ich sehe nur, daß es
nicht bis ins letzte Detail hauptamtlich sein muß: ich kenne
EA-RTW-Besatzungen, die *wollen* (und können) das machen - also
würde ich sie auch lassen.
Am wollen und können zweifle ich nicht. Die Frage ist nur, ob das
auch so sein soll. Wozu denn?
Weil's allen betiligten Vorteile bringt.
Post by Bernhard Nowotny
Damit man 20% hauptamtliche Stellen spart!
Ja, das ist ein Aspekt.
Post by Bernhard Nowotny
Die gleichen (!) EA können auch als voll bezahlte Aushilfs-
kräfte weiterfahren.
Sie könnten, ja. Offenbar kann/will man sich das aber nicht leisten
und muß es IMHO auch nicht zwangsläufig.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Nein. Ich hatte das Gegenteil ausgesagt: wenn man fordert, muß
man auch gesetzliche Grundlagen dafür und entsprechende Fürsorge
schaffen.
Äh? Für den Fall SEG ja.
Im Fall SEG wird doch aber gar nicht gefordet, wie Du mir mittlerweile
erfolgreich vermittelt hast. Die 20% EA werden für den echten RD
gefordert, oder?
Post by Bernhard Nowotny
Für den Fall RD sollte sich die Frage gar nicht stellen, weil sie
sowieso schon ganz anders gelagert ist, als bei Feuerwehrens. Hier
gehört die Unbezahlung abgeschafft (um mal das "Ehrenamt" aus der
Schusslinie zu nehmen).
Diese Ansicht teile ich nicht.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Das ist IMHO ein Trugschluss - das Problem ist die Forderung nach
EA im RD. Es ist nämlich nicht OK.
Da widerspreche ich Dir doch gar nicht. :-)
Ahjetztja. Was reden wir dann? :)
Du findest sie nicht OK, weil Du gar kein EA im echten RD haben
willst; mir mißfällt die Forderung, weil die staatliche Fürsorge fehlt
(Arbeitsplatzschutz, Lohnfortzahlung, Freistellung etc.).
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Was soll mir dieser im Kontext sagen? Eine verprlichtung des
einzelnen Bürgers, u.U. am Rettungswesen EA teilnehmen zu müssen
ist da doch gar nicht enthalten.
Nein, sogar weiter: der Staat selbst verpflichtet sich selbst, für
den RD zu sorgen.
Selbstverständlich. Soweit genau gleich, wie bei FW.
Post by Bernhard Nowotny
Er tut's dann im Personal aber nur zu 80%.
So langsam scheinst Du mir folgen zu können, prima. :-)
Im Gegensatz zu Dir aber sage ich, daß die 100% durchaus zu x% per EA
ereicht werden können, dürfen und sollen, sofern dieses EA
entsprechende staatliche Fürsaorge erhält (zB. indem es wie bei FW
organisiert).
Post by Bernhard Nowotny
RD ist die tägliche Notfallfürsorge des Staates für die Bevölkerung.
Jep. Genauso wie zB. FW auch.
Post by Bernhard Nowotny
Die gehört voll hauptamtlich abgedeckt, ob jetzt mit festen Stellen
oder auch hin und wieder Aushilfskräften.
NACK.
Post by Bernhard Nowotny
MANV/KatS etc., wo man selten aber dann schnell viel Personal
braucht, und zwar im Extremfall flächendeckend, das wird in D nie
hauptamtlich gehen
ACK.
Post by Bernhard Nowotny
(obwohl es andere Länder gibt, in denen die Fw zB. voll neben-
/hauptamtlich tätig ist, gar nicht weit weg: England und andere
in bzw. knapp ausserhalb Europa).
Latürnich kann man vieles anders machen als in D. Aber anders ist JFTR
nicht automagisch besser.
Post by Bernhard Nowotny
Und da halte ich es auch nicht für notwendig, weil da durchaus der
Zweck des Ehrenamts, den Bürger in wichtige öffentliche Aufgaben mit
einzubeziehen, erfüllt wird.
Genau. Und IMO gilt das auch für den RD.
Post by Bernhard Nowotny
Dennoch ist auch hier "Ehrenamt" nicht gleich "unbezahlt". Zumindest
die Fürsorge, um mit deinen Worten zu reden, für geforderte Dienste
muss gewährleistet sein: Lohnfortzahlung, Ausfallsicherung,
Freistellungspflicht.
All das ist aber keine Bezahlung für die ehrenamtliche Tätigkeit: die
ersten beiden Punkte sollen sicher stellen, daß der EA für sein
EA-Engagemant nicht schlechter da steht, als wenn er sich nicht sozial
engagieren würde; letzteres sorgt dafür, daß das Gemeinwesen auch bei
entgegenstehenden privaten Interessen (des Arbeitgebers) vorrang hat.

Dadurch ist dennoch das Ehrenamt an sich unbezahlt und sollte es IMHO
auch bleiben.
Post by Bernhard Nowotny
Wenn Du das alles genauso siehst wie ich, ist hier EOT.
Tue ich recht offensichtlich nicht.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Rettungsdienst in Bayern hat quasi nur am Rande was mit den HiOrgs
zu tun, wenn man es so sieht. Und dennoch sind 20% Ehrenamt
vorgeschrieben. Da ist was verkehrt.
Meine Rede.
Meine auch. :)
Wir haben allerdings unterschiedliche Ansichten warum bzw. was daran
falsch ist und kommen daher auch zu unterschiedlichen Folgerungen, wie
das zu ändern sein sollte.
Post by Bernhard Nowotny
ACK. Weil die HiOrgs halt da einsprangen, wo es nichts gab. Zeiten
ändern sich zum Glück und der heutige Rettungsdienst ist ebenfalls
ein Verdienst der HiOrgs.
Und sie springen immer noch ehrenamtlich dort ein, wo es nichts/nicht
genug gibt. Das finde ich persönlich hochgradig gut und möchte das
nicht ändern.
Post by Bernhard Nowotny
Wie gesagt, führt diese Betrachtungsweise zum "selbst schuld,
dass ihr das macht". Das ist nicht zielführend, denn dann steht
der Staat ohne SanD/BtD da.
Nein, führt sie nicht. Zumindest nicht zwangsläufig und nicht jeden.
Sie führt offenbar Dich dorthin, mich aber nicht.
Post by Bernhard Nowotny
Das ist auch deshalb eine unrealistische Betrachtung, weil auch in
der Fw sich niemand gegen seinen Willen zum Dienst zwingen lässt,
egal ob rechtlich möglich oder nicht.
Langfristig eher nicht, ACK. (weil auf lange Sicht widerwillig
agierende FW auch nicht günstiger ist, als hauptamtliche Kräfte oder
einfach die Hilfe einzustellen).
Aber kurz und mittelfristig, alos wenn die bestehnde FW-Struktur sich
aufzulösen droht, wird es sicher einige geben, die lieber löschen
gehen, als in den Knast bzw. nur fürs Zwangsgeld arbeiten.
Post by Bernhard Nowotny
Es kann mir keiner erzählen, dass er bei der FF ist, weil er
gezwungen wurde oder sich durch die Rechtslage gezwungen gefühlt
hat...
Das ist ja auch nicht der Punkt.
Post by Bernhard Nowotny
Es war die Einleitung zum nächsten Satz, um ganz profan
herauszustellen, wer nun was davon hat.
Vom Ehrenmat haben in wesentlichem das Gemeinwesen insgesamt und der
EAler selbst etwas. Das dürfte selbstverständlich sein.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Volle Finanzierung und EA schließen sich nicht aus.
Korrekt. Wenn der EA das volle HA-Gehalt für seine Aushilfstätigkeit
erhält
... dann ist er kein EA.
Post by Bernhard Nowotny
Dann hat aber immerhin die HiOrg was davon und der Staat kommt
seiner Pflicht nach, _voll_ für einen RD zu sorgen.
Das kommt er auch, wenn er EAs für das ausfüllen des Amtes gar nicht
bezahlt. Siehe Fw.
Post by Bernhard Nowotny
Lies: "Wenn die HiOrg es nicht mehr finanzieren kann, dass sie
den Staat unterstützt, der sie dazu verpflichtet, dann muss sie
eben aufhören zu existieren."
Das ist Deine Lesart. Meine Lesart ist eher, der Staat könnte zB. die
Bürger verpflichten, sich in HiOrgs zu betätigen.
Post by Bernhard Nowotny
Vielleicht schreibst Du Deine Argumentation nochmal in ein paar ganz
einfachen Statements?
Habe ich oben probiert.
Post by Bernhard Nowotny
Du willst darauf hinaus, dass die Feuerwehrhelfer deshalb Lohnfort-
zahlung etc. bekommen, weil es eine direkte gesetzliche
Verpflichtung für den Bürger gibt, in der Fw mitzuwirken.
Jep, das ist der Fw-Status Quo.
Post by Bernhard Nowotny
Für die HiOrg-Helfer gibt es das nicht, also bekommen sie zu Recht
keine Lohnfortzahlung etc.
Streiche das "zu recht", sofern es bedeuten soll, ich persönlich fände
es richtig, daß dem so ist.
Lass es dann stehen, wenn es ein "de jure" bedeuten soll, also daß der
Staat deswegen nicht (im Gegenzug) zu solchen Fürsorgemaßnahmen
verpflichtet ist.
Post by Bernhard Nowotny
Es funktioniert ja auch so. Nur ist das eben IMHO nicht richtig und
sollte schleunigst geändert werden. Widersprichst Du dem?
Nein.
Post by Bernhard Nowotny
Wenn nicht, dann sind wir uns ja einig.
Wir sind uns sicher nicht einig in dem Punkt, wie es geändert werden
soll.
Post by Bernhard Nowotny
Bleibt die Tatsache, dass Feuerwehrleute ihr Geld bekommen, während
die HiOrg-Helfer komplett unbezahlt in den gleichen Einsatz gehen.
Werden die Fw-ler wirklich gezwungen?
Niemand sprach von "gezwungen werden".
Post by Bernhard Nowotny
Soviel zum "Ehrenamt".
Häh?
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Wenn er aber das nicht will, dann soll er gefälligst dafür sorgen,
dass die Helfer auch zur Verfügung stehen können.
Kannst Du mir bitte mal aufzeigen, wo ich IYHO dieser Aussage
widersprochen habe? Nur damit ich zukünftig meine Kommunkation
verbessern kann. TIA.
Das ist meine Meinung. Die darf ich schon noch äussern, oder?
Latürnich; insbesondere wo ich ja explizit nach dieser gefragt hatte.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Anders ist das, wenn sich jemand freiwilig verpflichtet, ohne daß
er sowieso grundsätzlich potentiell verpflichtet wäre.
Was ist daran anders?
Welche unterschiedlichen Folgehn sich daraus ergeben sieht man
deutlich, wenn man die Stellung FF vs. SEG betrachtet.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Was ich oben sagte/meinte, ist die Bestätigung Deiner Aussage
für den Bereich RD: "alles Hauptamtlich abdecken und gut ist's".
Sicher wäre eine Möglichkeit. Ich denke aber, daß es auch für
gewisse Dinge ehrenamtlich und damit günstiger zu machen ist.
Nur: warum soll es günstiger sein und für wen?
Zum warum: weil ich ein Anhänger des Ökonomischen Prinzipos und gegen
Verschwendung bin.

Zum wen: Das Gemeinwesen insgesamt, also insbesondere auch für dich
und mich.
Post by Bernhard Nowotny
Warum soll der Staat heutzutage tatsächlich seiner Verpflichtung,
ein Rettungswesen zu unterhalten, nur teilweise nachkommen
Diese Suggestivfrage kann wegen falsche impliziter Voraussetzungen
nicht beantwortet werden.
Latürnich soll der Staat seiner Verpflichtung zur Gänze nachkommen,
was er aber auch tut. Insofern läßt sich das warum nicht beantworten.

BTW: wen oder was verstehst Du in diesem Kontext unter "der Staat"?
Post by Bernhard Nowotny
und Unbezahlte als Kostendrücker einsetzen.
Kosten zu senken halte ich nicht für falsch. Im Gegenteil.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Da stimme ich halt nicht zu. EA kann und darf und sollte IMHO auch
in gewissen Bereichen des RD sein.
Warum?
Zum einen aus moralisch-ethisch-philosphischen Gründen (christliche
Nächstenliebe u.ä.), die ich hier nicht vertiefen will; zum anderen
aus (volks-)wirtschaftlichen Gründen ("ist günstiger", "senkt
Kosten"); nicht zuletzt aus sozial-psychologischen Gründen (Beitrag
zum Gemeinwesen, Selbstverwirklichung).
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
ACK. Wobei meine Frage noch offen geblieben, was Dir an dem
ANsatz, es analog zu EA-Fw zu regeln mißfällt.
Da missfällt mir nichts. Es ist ein möglicher Weg, ja. Habe ich
was anderes vermittelt?
Ja, anfangs schon (ich hatte es jedenfalls wie gesagt so aufgenommen).
Aber schön: Thema vom Tisch. :-)
Post by Bernhard Nowotny
[#3 Förderung der HiOrg-Ausstattung]
Post by Andreas Hirschberg
Deine #3 sehe ich da weniger wichtig; ich bezweifle das vom Land
unterstützte Materialbeschaffung eine allzugroße extrinsische
Motivation darstellt, überhaupt der entsprechenden Einheit
beizutreten bzw. sich EA zu betätigen. Da könnte eine Helfercard
ggf. motivierender sein.
Mit der Helfercard komme ich aber im Einsatz nicht weit. Ausser,
sie gilt dann auch als Ticket für den Nahverkehr. :)
Aber der einzelnen Person ist es bei seiner Motivation idR egal, aus
welchen Töpfen die Mittel kommen, die er einsetzt. Wenn es latürnich
darum geht, daß bestimmte Mittel evtl. gar nicht vorhanden sind und
die Person daher gar nicht so helfen kann, wie sie es gerne würde,
dann dämpft das u.U. die intrinsische Motivation; ACK.
Post by Bernhard Nowotny
Die Sache war der Vollständigkeit halber erwähnt, wo ich doch gerade
so schön bei meinen Forderungen an den bayerischen Staat war.
"Frage nicht, was kann der Staat für mich tun, sondern was kann ich
für den Staat tun" ... <duck>
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
[1] Statt den SEGn könnte man ja gedankenspielender- und
aushilfsweise noch den RD von wirklich überallher trommeln, dauert
halt dann ein bisschen länger. De facto ist das sogar so aber
genau für die Zeit zwischen Unfall und Eintreffen der entfernten
RD-Fahrzeuge ist ja die SEG da.
Und eben wegem ketzteren tue ich mich schwer, die SEGen in dieser
Diskussion nicht auch zumindest teilweise zum RD zu zählen.
1. Die SEGn sind im BayRDG nicht genannt/geregelt.
2. Sie dürfen in Bayern nicht transportieren (als wesentliche Teil-
aufgabe des RD), solange noch RD da ist.
Es ging mir dabei wie gesagt auch nicht um formal-organisatorische
Einordnungen. Egal, hat sich erledigt.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Ich kann das nun überhaupt nicht dumm finden, Im Gegenteil.
Naja, wenn ich das einem Aussenstehenden erzähle, unter welchen
Bedingungen ich das mache, dann hält man mich leicht für dumm.
Tja, es gibt ja durchaus subjektiv unterscheidliche Werte für "dumm".
:-/

[rant über "Wahrhaftigkeit" von Politikern zustimmend gesnipped]
Post by Bernhard Nowotny
Nur was soll das BRK machen, wenn es irgendwo dringend gebraucht
wird, aber kein Verantwortlicher die Kostenfrage klären will. Klar,
erstmal trotzdem hinfahren. Diagnose: humanitär, aber selbst schuld,
finanziell dumm.
Humanitär und finanziell nicht-dumm sind fast immer gegenläufige
Ziele. AFAIK hat auch das BRK humanitär für sich über finanziell
priorisiert. Wowereit.

Bis neulich,
Andi
Markus Machner
2005-11-17 19:30:05 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Falsch! Ich behaupte nur: RD lässt sich rein hauptamtlich machen.
Hmm, kommt drauf an, wie Du RD definierst. Die rein kommerzielle Komponente
der Nächstenhilfe?

Wohin zählst Du die Ehrenamtlichen im Rettungsdienst? Den KatS? Die SEGn?
Die FR? Alle Sanis, die Hauptberuflich keinem medizinischen Beruf
nachgehen, aber auf irgendeine Weise zu diesem "SB" wurden.

Was würde der nächste MANV kosten, würde er pur durch Hauptamtliche und
Beamte durchgeführt, im Vergleich zu heute.

Bei Feuerwehrens ist das ja ähnlich, die Kommune hat eine Aufgabe, kann sich
aber nur sieben BF-Wachen mit Fensterplatzbesatzung leisten. Und die Stadt
brennt dennoch nicht ab, weil es dazu noch über 50 Wachen der Freiwilligen
Feuerwehr gibt in dieser einen Stadt. Dazu noch die privaten Werks- und
Firmenfeuerwehren (Die teilweise schlagkräftiger sind, als die kommunalen
Feuerwehren).

So wie ich Dich kenne habe ich hoffentlich nur den versteckten Smilie
übersehen.

Gruß,
Markus
Markus Machner
2005-11-17 19:35:37 UTC
Permalink
Ähm Mift, das schriebst Du garnicht.

Aber die Punkte lass ich mal so stehen.

Vielleicht fällt Andreas ja auch was dazu ein.

Gruß,
Markus
Bernhard Nowotny
2005-11-17 21:25:10 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Post by Bernhard Nowotny
Falsch! Ich behaupte nur: RD lässt sich rein hauptamtlich machen.
Hmm, kommt drauf an, wie Du RD definierst. Die rein kommerzielle Komponente
der Nächstenhilfe?
Ja, könnte man so sehen.
Das BayRDG beschreibt es im Einklang mit mir und vielen anderen
"RD-Definitionen" folgendermassen:

| (1) Gegenstand der Notfallrettung ist es, Notfallpatienten am
| Notfallort medizinisch zu versorgen sowie sie unter fachgerechter
| Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu
| befördern.
| (2) Gegenstand des Krankentransportes ist es, Kranken, Verletzten oder
| Hilfsbedürftigen, die keine Notfallpatienten sind, sofern erforderlich
| Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern;
| nicht Gegenstand des Krankentransportes ist die Beförderung
| Behinderter, sofern deren Betreuungsbedürftigkeit ausschließlich auf
| die Behinderung zurückzuführen ist.

"Rettungsdienst" ist für mich die Gemeinsamkeit von Notfallrettung und
Krankentransport nach obiger Definition.
Post by Markus Machner
Wohin zählst Du die Ehrenamtlichen im Rettungsdienst?
Als bei gleicher Qualifikation (die legt das BayRDG ja ohne Unterschied
fest) weit untertariflich bzw. gar nicht bezahlte Aushilfskräfte
auf sonst hauptberuflich besetzten Positionen (Fahrer, Beifahrer,
theoretisch auch Leitstelle und Verwaltung) in der Notfallrettung und
im Krankentransport.
Post by Markus Machner
Den KatS? Die SEGn?
Die FR?
Das ist alles kein Rettungsdienst im Sinne meiner und der
BayRDG-Definition.
Post by Markus Machner
Alle Sanis, die Hauptberuflich keinem medizinischen Beruf
nachgehen, aber auf irgendeine Weise zu diesem "SB" wurden.
Die können im RD tätig sein. Aber meiner Forderung nach eben
nicht un(ter)bezahlt, so wie es jetzt in Bayern zu 20% gefordert
ist.

Auch Aushilfen bei McDonalds könnten im Hauptberuf Büro-
angestellte oder Bauarbeiter (oder wohl meist Studenten/Schüler)
sein und halt nur mal für ein paar Schichten einspringen, vorausgesetzt,
sie haben die Qualifikationdafür. Die typischen 400 EUR-Kräfte eben. Sie
bekommen bei McD aber pro Schicht ungefähr das gleiche, wie der
Vollzeit-Mitarbeiter für die selbe Tätigkeit. McD hat nicht 20%
unbezahlte Kräfte (hätten sie aber vermutlich gerne :).
Post by Markus Machner
Was würde der nächste MANV kosten, würde er pur durch Hauptamtliche und
Beamte durchgeführt, im Vergleich zu heute.
Der Schichtdienst-RD ist im MANV genauso da.
Der Rest, der dann zusätzlich kommt, kommt durchaus auch in meinem
Konzept ehrenamtlich, das habe ich mehrfach gesagt. Er sitzt nur nicht
den ganzen Tag un(ter)bezahlt auf der Wache, sondern ist dann da, wenn
man ihn braucht. Da ist dann die zweite Ebene der Diskussion relevant:
wie geht der Staat mit diesen Freiwilligen um.
Post by Markus Machner
Bei Feuerwehrens ist das ja ähnlich, die Kommune hat eine Aufgabe, kann sich
aber nur sieben BF-Wachen mit Fensterplatzbesatzung leisten. Und die Stadt
brennt dennoch nicht ab, weil es dazu noch über 50 Wachen der Freiwilligen
Feuerwehr gibt in dieser einen Stadt. Dazu noch die privaten Werks- und
Firmenfeuerwehren (Die teilweise schlagkräftiger sind, als die kommunalen
Feuerwehren).
Die sieben Wachen decken das Tagesgeschäft ab, wie der RD auch. Die 50
anderen Wachen kommen dann zum Tragen, wenn es wirklich notwendig ist -
das dürfte aber höchstens alle paar Wochen mal der Fall sein. Frag mal
Moshe, der rechnet das sicher gerne durch! :). Oder schau Dir mal die
Statistik der freiw. Feuerwehren an, wieviel unplanbare (!) Einsätze die
wirklich haben. 50 pro Jahr dürften da schon sehr sehr viel sein.

Mal kurz bei unserer Fw geschaut die durchaus einen überörtlichen
Bereich abdeckt (2 LF + einzige DL für 6 Gemeinden, Spreizer, einziges
Boot im südlichen Landkreis, Chemieschutz-Stützpunkt): 2003 waren's
insgesamt 84 Einsätze, davon 19 Brände, 11 Unfälle und 2 Hochwasser-
einsätze. Von den 15 Sturmbrüchen und 9 Öl-/Gefahrgut-Einsätzen weiss
ich nicht, was da nicht nur "Baum zurechtstutzen" und "Ölspuren"
waren (die Bauhofarbeiter nutzen die Fw-Fahrzeuge auch für Kleinzeug,
bei denen eben die Gemeinde oder das Strassenbauamt tätig wird, das
gilt aber dann trotzdem als Fw-Einsatz). Die 6 Wespen/Bienen waren alle
planbar, die 22 sonstigen Einsätze sind die ebenfalls planbaren
Absperrungen bei Festumzügen etc.

Sagen wir großzügig, es waren 19+11+2+(15+9)/2=46 Notfalleinsätze.
Pro Jahr. Das bringt ein RTW hier im Landkeis in ein bis zwei Wochen
locker zusammen.

Man kann also die freiw. Feuerwehr sicher nicht mit dem RD vergleichen.

Es ist eher so, wie bei einer BF, die werden auch alle bezahlt: der RD
macht das häufige Tagesgeschäft, das Ehrenamt gewährleistet die
Abdeckung von selteneren Sonderfällen.

Dann können wir auch über "Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes im
Zivil- und Katastrophenschutz" diskutieren. Nur eben nicht "im RD",
da sollte es sowas gar nicht erst geben.
Post by Markus Machner
So wie ich Dich kenne habe ich hoffentlich nur den versteckten Smilie
übersehen.
Da war kein versteckter Smilie, das ist bittere Realität. Als HiOrg-
Helfer hat man konkret ein Entscheidungsproblem, wenn der Piepser geht.
Jedesmal. Ausser man hat sich getraut, das vorher mit dem Chef
auszumachen.

Klar, auch der Feuerwehrler ist da nicht ganz so sicher, wie es
die Gesetzeslage suggerieren will. Aber immerhin gibt es eine
Gesetzeslage! Und die funktioniert auch meist.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Patrick Hündgen
2005-11-17 23:33:35 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Markus Machner
Bei Feuerwehrens ist das ja ähnlich, die Kommune hat eine Aufgabe,
kann sich aber nur sieben BF-Wachen mit Fensterplatzbesatzung
leisten. Und die Stadt brennt dennoch nicht ab, weil es dazu noch
über 50 Wachen der Freiwilligen Feuerwehr gibt in dieser einen
Stadt. Dazu noch die privaten Werks- und
Firmenfeuerwehren (Die teilweise schlagkräftiger sind, als die
kommunalen Feuerwehren).
Die sieben Wachen decken das Tagesgeschäft ab, wie der RD auch. Die 50
anderen Wachen kommen dann zum Tragen, wenn es wirklich notwendig
ist - das dürfte aber höchstens alle paar Wochen mal der Fall sein.
Ähem. Würdest du diesbezüglich deinen Horizont mal über die Ortsgrenze
erweitern, wenn wir schon von "dem RD" und "der Fw" reden? :-)
Kleiner Realitätscheck: Bei uns trotz ha Abmarsch (~60 Einsätze/Monat)
ca. 10-15 Alarmierungen/Monat und das ist bei Weitem noch nicht "sehr
sehr viel", da gibt es ganz andere Verhältnisse z.B. bei den
Vorort-Wehren in Großstädten und größeren Wehren ohne ha Kräfte. Siehe
auch anderen Beitrag, (freiwillige) Wehren mit >3 Einsätzen/TAG sind
zumindest keine Einzelfälle.
Post by Bernhard Nowotny
Frag mal Moshe, der rechnet das sicher gerne durch! :).
Hehe, wär doch mal was - "Trolloutsourcing" für
Rettungsdienst-/Feuerwehr-Bedarfsplanung ;-)
Post by Bernhard Nowotny
Oder schau Dir mal die
Statistik der freiw. Feuerwehren an, wieviel unplanbare (!) Einsätze
die wirklich haben. 50 pro Jahr dürften da schon sehr sehr viel sein.
Ja, dort wo jedes 500Seelen-Dorf eine eigene Wehr hat.
Post by Bernhard Nowotny
Sagen wir großzügig, es waren 19+11+2+(15+9)/2=46 Notfalleinsätze.
Pro Jahr. Das bringt ein RTW hier im Landkeis in ein bis zwei Wochen
locker zusammen.
Süß.
Post by Bernhard Nowotny
Man kann also die freiw. Feuerwehr sicher nicht mit dem RD
vergleichen.

Ja, weil die Strukturen ganz anders sind. Bei jeweiliger Vertauschung
dieser ist das aber durchaus vergleichbar.
Post by Bernhard Nowotny
Dann können wir auch über "Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes im
Zivil- und Katastrophenschutz" diskutieren. Nur eben nicht "im RD",
da sollte es sowas gar nicht erst geben.
Und warum nicht?
--
mkG
Patrick Hündgen
FF Brühl ( http://www.feuerwehr-bruehl.de )
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Bernhard Nowotny
2005-11-18 05:18:31 UTC
Permalink
Post by Patrick Hündgen
Post by Bernhard Nowotny
Post by Markus Machner
Bei Feuerwehrens ist das ja ähnlich, die Kommune hat eine Aufgabe,
kann sich aber nur sieben BF-Wachen mit Fensterplatzbesatzung
leisten. Und die Stadt brennt dennoch nicht ab, weil es dazu noch
über 50 Wachen der Freiwilligen Feuerwehr gibt in dieser einen
Stadt. Dazu noch die privaten Werks- und
Firmenfeuerwehren (Die teilweise schlagkräftiger sind, als die
kommunalen Feuerwehren).
Die sieben Wachen decken das Tagesgeschäft ab, wie der RD auch. Die 50
anderen Wachen kommen dann zum Tragen, wenn es wirklich notwendig
ist - das dürfte aber höchstens alle paar Wochen mal der Fall sein.
Ähem. Würdest du diesbezüglich deinen Horizont mal über die Ortsgrenze
erweitern, wenn wir schon von "dem RD" und "der Fw" reden? :-)
No problem, mir fehlten da nur spontan die belastbaren Zahlen,
deshalb habe ich's bei den für mich hier greifbaren belassen.
Die zitierte Fw ist aber IMHO durchaus repräsentativ fürs ländliche
Bayern.
Post by Patrick Hündgen
Kleiner Realitätscheck: Bei uns trotz ha Abmarsch (~60 Einsätze/Monat)
ca. 10-15 Alarmierungen/Monat und das ist bei Weitem noch nicht "sehr
20 Alarme/Monat haben wir mit dem HvO auch, das geht grade noch so.
Aber viel mehr ist da rein gefühlsmässig nicht mehr drin - und unsere
Einsätze dauern meist nur 1 bis max. 2h, selten länger. Allerdings
haben wir Rufbereitschaft am Ort, man kann also nicht mal schnell
ins Kino oder sonstwo hin, das steigert die gefühlte Belastung
vermutlich nochmal gegenüber der Nicht-Rufbereitschaft einer FF.

Auf der anderen Seite muss man auch mit berücksichtigen, wieviele
der Einsätze nachts oder am Wochenende sind, um die Notwendigkeit
für eine hauptamtliche Besetzung rauszufinden. Spontan fiel mir
da halt kein griffiger Wert ein, deshalb habe ich die Statistik
unserer hiesigen Dorffeuerwehren mal herangezogen.
Post by Patrick Hündgen
sehr viel", da gibt es ganz andere Verhältnisse z.B. bei den
Vorort-Wehren in Großstädten und größeren Wehren ohne ha Kräfte. Siehe
auch anderen Beitrag, (freiwillige) Wehren mit >3 Einsätzen/TAG sind
zumindest keine Einzelfälle.
Die sind wirklich voll freiwillig, ohne HA-Kräfte? Dann ist auch
da irgendwas faul...

Die Pamperleinsätze unter Tags (Ölspur, kleine THL) erledigen
hierzudorf meist die Bauhofmitarbeiter in Doppelfunktion Bauhof/FF.
Anderswo leistet man sich ein oder zwei Angestellte für die Fw, die
das machen. Wenn man 3 Einsätze/Tag auf dem Rücken von reinen
ehrenamtliche Kräften austrägt, ist das IMHO auch bei der Fw nicht
mehr in Ordnung. Aber gut, da gibt's ja immerhin Lohnkostenersatz.
3 Einsätze unter Tag könnte ich als HiOrgler ja fast gar nicht mehr
reinarbeiten, wenn die nicht ganz kurz zu halten sind.
Post by Patrick Hündgen
Post by Bernhard Nowotny
Oder schau Dir mal die
Statistik der freiw. Feuerwehren an, wieviel unplanbare (!) Einsätze
die wirklich haben. 50 pro Jahr dürften da schon sehr sehr viel sein.
Ja, dort wo jedes 500Seelen-Dorf eine eigene Wehr hat.
Das Dorf hier ist 4000 Seelen groß, die örtliche Fw deckt mit
ein paar Spezialfahrzeugen/-instrumenten (DL, Spreizer, Boot, CSA, ...)
auch ein ganzes Eck des Landkreises Gemeindeübergreifend mit ab.
Die Fw'n mit mehr Fahrzeugen haben hier bereits hauptamtliche
Gerätewarte.
Post by Patrick Hündgen
Post by Bernhard Nowotny
Sagen wir großzügig, es waren 19+11+2+(15+9)/2=46 Notfalleinsätze.
Pro Jahr. Das bringt ein RTW hier im Landkeis in ein bis zwei Wochen
locker zusammen.
Süß.
Meinst Du die Fw oder den RTW?
Wie sieht das bei euch aus?

Wir haben hier ~250 Notfalleinsätze als HvO pro Jahr, inkl.
Rufbereitschaft am Ort. 2-3 Einsätze pro Schicht kommen schon
mal vor. Das ist IMHO gerade mal so ehrenamtlich zu machen,
die Einsätze sind ja idR. in 1h vorbei. Viel mehr grenzt
aber an Irrsinn, IMHO. Kommt natürlich auch drauf an, wieviele
Helfer für den Dienstplan zur Verfügung stehen. Im Urlaubsmonat
August kommen wir vielleicht gerade mal auf 5, das wird dann
schon stressig, wenn man 2er-Teams bilden will (was nicht immer
klappt). Die Rufbereitschaft und extrem beengte Personalsituation
fällt bei Feuerwehren aber meist nicht sooooo ins Gewicht.
Post by Patrick Hündgen
Post by Bernhard Nowotny
Man kann also die freiw. Feuerwehr sicher nicht mit dem RD
vergleichen.
Ja, weil die Strukturen ganz anders sind. Bei jeweiliger Vertauschung
dieser ist das aber durchaus vergleichbar.
Äh, wie vertauschen?
Der RTW rückt in Zukunft mit 10 Mann aus, die von zuhause/Arbeit
anrauschen? 6x pro 24h? 7d/w?
Post by Patrick Hündgen
Post by Bernhard Nowotny
Dann können wir auch über "Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes im
Zivil- und Katastrophenschutz" diskutieren. Nur eben nicht "im RD",
da sollte es sowas gar nicht erst geben.
Und warum nicht?
Weil es da IMHO einfach keinen Platz hat. Deutschland/Bayern muss
sich einen HA-RD leisten können, das Ehrenamt hat da eine Berechtigung,
<wiederhol> wo a) relativ selten relativ viel Personal gebraucht wird
und/oder b) Bürgerbeteiligung ausdrücklich erstrebenswert ist
</wiederhol>.

Beides ist im RD IMHO nicht der Fall, so dass man un(ter)bezahlte
Aushilfskräfte auf veranwortlichen Positionen (Fahrer/RA) einsetzen
müsste.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Erich Kirchmayer
2005-11-17 21:23:40 UTC
Permalink
Hi,
Post by Bernhard Nowotny
Rettungsdienst in Bayern hat quasi nur am Rande was mit den HiOrgs
zu tun, wenn man es so sieht. Und dennoch sind 20% Ehrenamt
vorgeschrieben. Da ist was verkehrt.
In meinen Augen alleine schon deshalb, weil einige Mitwirkende im bay.
RD (nämlich die Privatfirmen) i.d.R. überhaupt keine EA haben. (es gibt
IMHO aber auch gGmbH´s, wo EA-Tätigkeit möglich ist)
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
begraben. Die HiOrgs wirtschaften sich mit dem RD-Ehrenamt nicht
in die eigene Tasche (weil hinterher eh' plus/minus Null
rauskommt), das machen die Kassen.
Ich gestehe, daß ich in der Tat Deinen Gedankensprüngen nicht mehr
zu folgen vermag.
Ganz einfach: Die HiOrg hat nichts davon, EA im RD einzusetzen. Wenn
sie weniger Personalkosten haben, bekommen sie auch weniger. Aus
Sicht der HiOrg können das also auch 100% Hauptamtliche im RD sein.
Ersetze "Hauptamtlich" - das muss nämlich nicht sein. In HO´s und
vorallem bei den privaten Anbietern gibt es viele sog. "400EUR-Jobs" und
Teilzeitkräfte. Bezogen auf die Zahl der Schichten und der Verfügbarkeit
(vorwiegend WE) sind die 400EUR-Jobber quasi die "EA" der Firmen.
Post by Bernhard Nowotny
Die Kassen und der Staat fordern aber 20% Ehrenamt, damit sie den RD
günstiger haben können.
...und die HO haben die Kröte geschluckt - anfangs wahrscheinlich sogar
ohne Murren.
Post by Bernhard Nowotny
Ich sehe aber nicht ein, warum ausgerechnet der RD "günstig" sein
sollte und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Eben - in einem bezahltem RD sollte es auch nur bezahlte Kräfte geben.
Überwiegend HA, aber auch einen Teil 400EUR/TZ. Das wären dann die
"typischen" EA´s, die dan eben keine EA´s mehr sind sondern "normale
Kohle" für ihre Dienste bekommen (wenn sie wollen, dann können sie das
Geld ihrer HO ja ganz oder teilweise wieder spenden, dann verdient die
HO auch noch dran und der Helfer kann´s ggf. als Spende von der Steuer
absetzen)
Post by Bernhard Nowotny
Es gibt aber eine gesetzliche Verpflichtung, dass die HiOrg (im
K-Fall) zum Einsatz kommen muss. Deine Argumentation läuft darauf
hinaus, dass die HiOrg das ganze einfach bleiben lassen sollte.
So einfach ist das aber nicht. Und das will weder ich, noch der Staat
nicht. Wenn er aber das nicht will, dann soll er gefälligst dafür
sorgen, dass die Helfer auch zur Verfügung stehen können.
Absolut richtig!
Gerade in der heutigen Zeit muss sich jeder, der einen Job hat, zweimal
überlegen, ob er seinem Arbeitsplatz fernbleiben kann. Ist bei FF-Leuten
schon schwierig und DA wird der Arbeitgeber zumindest "angehalten", den
Mitarbeiter für FW-Einsätze zur Verfügung zu stellen (oder ist´s ´ne
Vorschrift, dass der Arbeitgeber _muss_ ??) Und DIESE Sicherheit müssen
Helfer in einer HO eben auch haben - mindestens!

Auch Kosten von verbrauchtem(!) Material einer z.B. SEG gehören m.E. zu
100% ersetzt, die Vorhaltung - naja, darüber kann man streiten, das kann
auch die HO selbst übernehmen. (da eine HO ja so Einiges an $Zeugs auch
für ihre eigenen Aufgaben wie SAN-D usw. braucht bzw. verwenden kann)


Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Bernhard Nowotny
2005-11-18 05:28:04 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Rettungsdienst in Bayern hat quasi nur am Rande was mit den HiOrgs
zu tun, wenn man es so sieht. Und dennoch sind 20% Ehrenamt
vorgeschrieben. Da ist was verkehrt.
In meinen Augen alleine schon deshalb, weil einige Mitwirkende im bay.
RD (nämlich die Privatfirmen) i.d.R. überhaupt keine EA haben. (es gibt
IMHO aber auch gGmbH´s, wo EA-Tätigkeit möglich ist)
ACK.
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
begraben. Die HiOrgs wirtschaften sich mit dem RD-Ehrenamt nicht
in die eigene Tasche (weil hinterher eh' plus/minus Null
rauskommt), das machen die Kassen.
Ich gestehe, daß ich in der Tat Deinen Gedankensprüngen nicht mehr
zu folgen vermag.
Ganz einfach: Die HiOrg hat nichts davon, EA im RD einzusetzen. Wenn
sie weniger Personalkosten haben, bekommen sie auch weniger. Aus
Sicht der HiOrg können das also auch 100% Hauptamtliche im RD sein.
Ersetze "Hauptamtlich" - das muss nämlich nicht sein. In HO´s und
vorallem bei den privaten Anbietern gibt es viele sog. "400EUR-Jobs" und
Teilzeitkräfte. Bezogen auf die Zahl der Schichten und der Verfügbarkeit
(vorwiegend WE) sind die 400EUR-Jobber quasi die "EA" der Firmen.
Die 400 EUR/Teilzeit-Jobber, die pro Schicht etwa vergleichbar mit
dem fest Angestellten MA bekommen, subsummierte ich der Einfachheit
halber unter "Hauptamtlich", ja.
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Die Kassen und der Staat fordern aber 20% Ehrenamt, damit sie den RD
günstiger haben können.
...und die HO haben die Kröte geschluckt - anfangs wahrscheinlich sogar
ohne Murren.
Vermutlich. Vermutlich waren ein paar ganz Schlaue sogar federführend,
dass der Staat erst auf diese Idee gekommen ist.
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Ich sehe aber nicht ein, warum ausgerechnet der RD "günstig" sein
sollte und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Eben - in einem bezahltem RD sollte es auch nur bezahlte Kräfte geben.
Überwiegend HA, aber auch einen Teil 400EUR/TZ. Das wären dann die
"typischen" EA´s, die dan eben keine EA´s mehr sind sondern "normale
Kohle" für ihre Dienste bekommen (wenn sie wollen, dann können sie das
Geld ihrer HO ja ganz oder teilweise wieder spenden, dann verdient die
HO auch noch dran und der Helfer kann´s ggf. als Spende von der Steuer
absetzen)
Meine Rede.
Post by Erich Kirchmayer
Gerade in der heutigen Zeit muss sich jeder, der einen Job hat, zweimal
überlegen, ob er seinem Arbeitsplatz fernbleiben kann. Ist bei FF-Leuten
schon schwierig und DA wird der Arbeitgeber zumindest "angehalten", den
Mitarbeiter für FW-Einsätze zur Verfügung zu stellen (oder ist´s ´ne
Vorschrift, dass der Arbeitgeber _muss_ ??)
Muss: Art. 9 BayFWG
| (1) [...] Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der
| Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen
| und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach
| sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.
Post by Erich Kirchmayer
Auch Kosten von verbrauchtem(!) Material einer z.B. SEG gehören m.E. zu
100% ersetzt, die Vorhaltung - naja, darüber kann man streiten, das kann
auch die HO selbst übernehmen. (da eine HO ja so Einiges an $Zeugs auch
für ihre eigenen Aufgaben wie SAN-D usw. braucht bzw. verwenden kann)
Ja, das letztere sehe ich ähnlich. Ein faires Zuschussverfahren wäre
da wohl der Kompromiss. Das wäre immerhin schon mal was.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Bernhard Nowotny
2005-11-18 05:28:28 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Rettungsdienst in Bayern hat quasi nur am Rande was mit den HiOrgs
zu tun, wenn man es so sieht. Und dennoch sind 20% Ehrenamt
vorgeschrieben. Da ist was verkehrt.
In meinen Augen alleine schon deshalb, weil einige Mitwirkende im bay.
RD (nämlich die Privatfirmen) i.d.R. überhaupt keine EA haben. (es gibt
IMHO aber auch gGmbH´s, wo EA-Tätigkeit möglich ist)
ACK.
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
begraben. Die HiOrgs wirtschaften sich mit dem RD-Ehrenamt nicht
in die eigene Tasche (weil hinterher eh' plus/minus Null
rauskommt), das machen die Kassen.
Ich gestehe, daß ich in der Tat Deinen Gedankensprüngen nicht mehr
zu folgen vermag.
Ganz einfach: Die HiOrg hat nichts davon, EA im RD einzusetzen. Wenn
sie weniger Personalkosten haben, bekommen sie auch weniger. Aus
Sicht der HiOrg können das also auch 100% Hauptamtliche im RD sein.
Ersetze "Hauptamtlich" - das muss nämlich nicht sein. In HO´s und
vorallem bei den privaten Anbietern gibt es viele sog. "400EUR-Jobs" und
Teilzeitkräfte. Bezogen auf die Zahl der Schichten und der Verfügbarkeit
(vorwiegend WE) sind die 400EUR-Jobber quasi die "EA" der Firmen.
Die 400 EUR/Teilzeit-Jobber, die pro Schicht etwa vergleichbar mit
dem fest Angestellten MA bekommen, subsummierte ich der Einfachheit
halber unter "Hauptamtlich", ja.
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Die Kassen und der Staat fordern aber 20% Ehrenamt, damit sie den RD
günstiger haben können.
...und die HO haben die Kröte geschluckt - anfangs wahrscheinlich sogar
ohne Murren.
Vermutlich. Vermutlich waren ein paar ganz Schlaue sogar federführend,
dass der Staat erst auf diese Idee gekommen ist.
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Ich sehe aber nicht ein, warum ausgerechnet der RD "günstig" sein
sollte und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Eben - in einem bezahltem RD sollte es auch nur bezahlte Kräfte geben.
Überwiegend HA, aber auch einen Teil 400EUR/TZ. Das wären dann die
"typischen" EA´s, die dan eben keine EA´s mehr sind sondern "normale
Kohle" für ihre Dienste bekommen (wenn sie wollen, dann können sie das
Geld ihrer HO ja ganz oder teilweise wieder spenden, dann verdient die
HO auch noch dran und der Helfer kann´s ggf. als Spende von der Steuer
absetzen)
Meine Rede.
Post by Erich Kirchmayer
Gerade in der heutigen Zeit muss sich jeder, der einen Job hat, zweimal
überlegen, ob er seinem Arbeitsplatz fernbleiben kann. Ist bei FF-Leuten
schon schwierig und DA wird der Arbeitgeber zumindest "angehalten", den
Mitarbeiter für FW-Einsätze zur Verfügung zu stellen (oder ist´s ´ne
Vorschrift, dass der Arbeitgeber _muss_ ??)
Muss: Art. 9 BayFWG
| (1) [...] Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der
| Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen
| und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach
| sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.
Post by Erich Kirchmayer
Auch Kosten von verbrauchtem(!) Material einer z.B. SEG gehören m.E. zu
100% ersetzt, die Vorhaltung - naja, darüber kann man streiten, das kann
auch die HO selbst übernehmen. (da eine HO ja so Einiges an $Zeugs auch
für ihre eigenen Aufgaben wie SAN-D usw. braucht bzw. verwenden kann)
Ja, das letztere sehe ich ähnlich. Ein faires Zuschussverfahren wäre
da wohl der Kompromiss. Das wäre immerhin schon mal was.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
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Bernhard Niessl
2005-11-18 07:29:26 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Die Kassen und der Staat fordern aber 20% Ehrenamt, damit sie den RD
günstiger haben können.
...und die HO haben die Kröte geschluckt - anfangs wahrscheinlich sogar
ohne Murren.
Was heißt hier "Kröte ohne Murren geschluckt"? Die HiOrgn _wollten_
das so!

siehe mein Posting news:***@4ax.com


mfg

Bernhard Nießl
Guido Lobermann
2005-11-19 14:14:42 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Ist bei FF-Leuten
schon schwierig und DA wird der Arbeitgeber zumindest "angehalten", den
Mitarbeiter für FW-Einsätze zur Verfügung zu stellen (oder ist´s ´ne
Vorschrift, dass der Arbeitgeber _muss_ ??)
Ja, der FF-Angehörige ist freizustellen.
Post by Erich Kirchmayer
Und DIESE Sicherheit müssen
Helfer in einer HO eben auch haben - mindestens!
Den Vergleich FF-HvO kann ich so nicht nachvollziehen. Während die FF
eine Pflichtveranstaltung der Gemeinde ist, sind die HvO/FR doch eine
freiwillige Serviceleistung der HiOrgs ohne jede Verpflichtung und ohne
jede rechtliche Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit des
Rettungsdienstes.
--
Guido Lobermann
Tel. pr. 07231 4244671
Tel. di. 07231 39-1255
http://www.feuerwehr-pforzheim.de
Johann Pringert
2005-11-21 07:44:54 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Ganz einfach: Die HiOrg hat nichts davon, EA im RD einzusetzen. Wenn
sie weniger Personalkosten haben, bekommen sie auch weniger. Aus
Sicht der HiOrg können das also auch 100% Hauptamtliche im RD sein.
Ersetze "Hauptamtlich" - das muss nämlich nicht sein. In HO´s und
vorallem bei den privaten Anbietern gibt es viele sog. "400EUR-Jobs" und
Teilzeitkräfte. Bezogen auf die Zahl der Schichten und der Verfügbarkeit
(vorwiegend WE) sind die 400EUR-Jobber quasi die "EA" der Firmen.
Beides ist falsch:
- Es ist nicht richtig, dass eine HO "nichts davon" hat, wenn sie EA im
RD einsetzt, denn sie verfolgt ausdrücklich nicht das primäre Ziel,
Erlöse zu erwirtschaften.
- Geringfügig Beschäftigte sind klar nebenamtlich, nicht "quasi"
ehrenamtlich.
Markus Machner
2005-11-18 06:08:02 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Ich sehe aber nicht ein, warum ausgerechnet der RD "günstig" sein
sollte und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Der Rettungsdienst, die Freiwilligen Feuerwehren und der KAtS waren noch nie
voll finanziert. Bund und Gemeinden stellen die Ausrüstung, die HiOrgs das
Personal. Personalkosten sind da einfach nicht mehr drin.

Guck mal andersherum, welche freiwillige Feuerwehr könnte sich ein LF16
leisten, wenn die Gemeinde das nicht bezahlen würde. Du selbst bist
ehrenamtlicher RDler. Könntest Du Geldmittel für einen RTW und dessen
Unterhalt auftreiben? Wie rechnet Euer SEG- oder FR-Arzt ab? Garnicht
vermutlich. Hast Du jemals einem Patienten Verbrauchsmaterial in Rechnung
gestellt?

Wer hier hat jemals wirklich bei einer EH-Dienstleistung einem Patienten
gesagt, das Pflaster kostet jetzt aber? Möchtest Du weiterbluten oder
zahlen?

Woher soll das Geld kommen, die heutigen Ehrenamtlichen in Hauptamtliche zu
verwandeln - und seien das nur 400,- EUR Jobs?

Gruß,
Markus
Bernhard Nowotny
2005-11-18 06:23:50 UTC
Permalink
Post by Markus Machner
Post by Bernhard Nowotny
Ich sehe aber nicht ein, warum ausgerechnet der RD "günstig" sein
sollte und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Der Rettungsdienst, die Freiwilligen Feuerwehren und der KAtS waren noch nie
voll finanziert. Bund und Gemeinden stellen die Ausrüstung, die HiOrgs das
Personal. Personalkosten sind da einfach nicht mehr drin.
In Bayern zu 80%. Der Rest zu 100%.
In manch anderen Bundesländern alles zu 100%. Woanders verdienen
die HiOrgs mit den Ehrenamtlichen Geld und können das in ihre
anderen satzungsgemäßen Aufgaben stecken. Auch in Ordnung.
Post by Markus Machner
Guck mal andersherum, welche freiwillige Feuerwehr könnte sich ein LF16
leisten, wenn die Gemeinde das nicht bezahlen würde. Du selbst bist
Du drehst da einiges um, darum geht es überhaupt nicht. Selbst-
verständlich zahlt die Gemeinde das notwendige LF. Genauso sollte
der Staat 100% für die Notfallrettung zahlen.
Post by Markus Machner
ehrenamtlicher RDler. Könntest Du Geldmittel für einen RTW und dessen
Unterhalt auftreiben?
Was meinst Du, was wir hier mit unserem HvO-RTW machen?
Post by Markus Machner
Wie rechnet Euer SEG- oder FR-Arzt ab? Garnicht
vermutlich. Hast Du jemals einem Patienten Verbrauchsmaterial in Rechnung
gestellt?
Nein, dürfen wir gesetzlich nicht.
Post by Markus Machner
Wer hier hat jemals wirklich bei einer EH-Dienstleistung einem Patienten
gesagt, das Pflaster kostet jetzt aber? Möchtest Du weiterbluten oder
zahlen?
$ME. Auf dem Oktoberfest-Sanitätsdienst wird cash abgerechnet. Dem
Patienten muss das theoretisch vorher gesagt werden.

Genauso wie ein Notfall-Patient bei einer potentiellen Ambulanz-
fahrt darauf hingewiesen werden muss, dass er möglicherweise auf
den Transportkosten hocken bleibt.
Post by Markus Machner
Woher soll das Geld kommen, die heutigen Ehrenamtlichen in Hauptamtliche zu
verwandeln - und seien das nur 400,- EUR Jobs?
So leer sind in Bayern die Kassen nicht, va. nicht wenn man da einiges
vernünftig priorisieren würde. Ich will dem RD den finanziellen
und professionellen Stellenwert geben, den er heutzutage IMHO verdient.
Klar geht da möglicherweise was anderes unter: Sportförderung,
Fussball-WM-Kongresse, Politker-Diäten oder wassweissich. Aber
das ist halt Politik und eine Frage der Sichtweisen.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Markus Machner
2005-11-18 08:25:23 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Was meinst Du, was wir hier mit unserem HvO-RTW machen?
Ihr habt als Ehrenamtliche, nicht im RD anerkannte Gruppe einen
nichtbayrischen state of art-RTW? Kostenpunkt etwa 150.000 - 200.000 EUR?

Du wirst mir hoffentlich nicht böse sein, wenn ich das bezweifle und vermute
ihr habt einen abgelegten RTW einer HiOrg, der früher mal im RD tätig war
und den ihr jetzt mittels Spenden und Eigenleistung aufrecht erhaltet.

Guck mal, neben den erwähnten Feuerwachen, gibt es fast nochmal so viele
Rettungswachen der HiOrgs, die nichtmal in den RD eingebunden sind. Die
machen halt kommerziell SanD, um sich über Wasser zu halten, ansonsten sind
die von den HiOrgs für den KatS geplant. Deren Gerät und die Fahrzeuge
sehen nicht so aus, wie die in Werbeprospekten vorgestellte. Auf so einer
Wache habe ich letztens sogar noch einen Ford-Transit als MTW gesehen, und
der sah nichtmal schlecht aus.

Gruß,
Markus
Erich Kirchmayer
2005-11-21 21:13:05 UTC
Permalink
Hi,
Post by Markus Machner
Ich sehe aber nicht ein, warum ausgerechnet der RD "günstig" sein
sollte und dieses falsche Sparverhalten auf Rücken der HiOrgs/EA
ausgetragen wird. Der RD sollte den vollen Stellenwert haben und
gefälligst zu 100% finanziert werden.
Der Rettungsdienst, die Freiwilligen Feuerwehren und der KAtS waren
noch nie voll finanziert. Bund und Gemeinden stellen die
Ausrüstung, die HiOrgs das Personal. Personalkosten sind da einfach
nicht mehr drin.
Denkste! Dass es überhaupt einen priv. RD in .de geben konnte, war
ausschliesslich darauf begründet, dass man damit Kohle VERDIENEN konnte
und auch heute noch KANN! Beim Kat-S und bei der FF stimme ich dir zu.
Post by Markus Machner
Guck mal andersherum, welche freiwillige Feuerwehr könnte sich ein
LF16 leisten, wenn die Gemeinde das nicht bezahlen würde.
Äh - Gemeinde = FF = Beschaffer

Du selbst
Post by Markus Machner
bist ehrenamtlicher RDler. Könntest Du Geldmittel für einen RTW
und dessen Unterhalt auftreiben?
Wenn ich (fast) jeden Einsatz abrechnen kann - no Problem! Wenn mir eine
staatliche Finanzierung (weil Gesetz) zugesichert ist - erst recht kein
Problem!
Post by Markus Machner
Wie rechnet Euer SEG- oder FR-Arzt
ab? Garnicht vermutlich.
Da kennst du die Ärzte aber nicht! Die können und dürfen jede(!)
Behandlung abrechnen. Auch wenn der Patient anlässlich einer
"Katastrophe" versorgt werden muss - es gibt eine Krankenkasse oder eine
Privatrechnung - wenn der Arzt das so will.

Irgendwie ist der SAN-D etc. selbst schuld, wenn er keine Kostenträger
sucht. Beispiel "Busunfall" - ´ne SEG kommt, "baut auf", zahlt niemand.
Der Bus ist kaputt - zahlt die Versicherung. Tolle Logik...
Post by Markus Machner
Hast Du jemals einem Patienten
Verbrauchsmaterial in Rechnung gestellt?
Wer hier hat jemals wirklich bei einer EH-Dienstleistung einem
Patienten gesagt, das Pflaster kostet jetzt aber? Möchtest Du
weiterbluten oder zahlen?
Ich kenn´s zumindest von einem gr. SAN-Dienst. "Kopfschmerztabletten"
etc. gab´s (vom Arzt) dort nur gegen Bargeld. Ein anderer SAN-Dienst hat
sogar eine offizielle Praxis eröffnet - inkl. Praxisgebühr (10EUR) für
die behandelten/versorgten Patienten.

Alles simpel: Warum bezahlt die Krankenkasse problemlos, wenn Patient
Huber mit ´ner KoPlaWu mit dem RTW ins KH kommt, aber nix, wenn Patient
Huber die gleiche Versorgung bekommt, wenn er sich die KoPlaWu bei einer
"Katastrophe" zugezogen hat?
Post by Markus Machner
Woher soll das Geld kommen, die heutigen Ehrenamtlichen in
Hauptamtliche zu verwandeln - und seien das nur 400,- EUR Jobs?
Woher kommt das Geld, Krankenkassen-Vorständen "mal eben" gewaltig das
Gehalt zu erhöhen? Wieso kann eine Krankenkasse überhaupt
Millionengewinne(!) machen? Muss man sowas "ehrenamtlich"
unterstützen???


Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Johann Pringert
2005-11-22 06:47:21 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Alles simpel: Warum bezahlt die Krankenkasse problemlos, wenn Patient
Huber mit ´ner KoPlaWu mit dem RTW ins KH kommt, aber nix, wenn Patient
Huber die gleiche Versorgung bekommt, wenn er sich die KoPlaWu bei einer
"Katastrophe" zugezogen hat?
Wenn ich so etwas Absurdes lese, dann bin ich froh, dass die privaten
Rettungsdienste nur einen Nebenrolle in Deutschland spielen.

Erich Kirchmayer
2005-11-16 19:07:46 UTC
Permalink
Hi,
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
"Zum Glück" ist das Gesundheitswesen und der RD kein Pflichtdienst
der Gemeinden, die das mit Freiwilligen auffüllen müssen, sondern
eine Sache, die sich mit Hauptamtlichen durchführen lässt.
Offenbar ja nicht, sonst bräuchten wir ja nicht die Problem der EAs
diskutieren. Un es gäbe in Baziwarien nicht diese Forderung nach 20%
EA.
DIE kommen woanders her. Natürlich wurden und werden im bay. RD auch
EA´s beschäftigt. (ist ja auch gut so). Aber die Kostenträger sind
schliesslich auch nicht blöde und zählen mal so die Stellen, bei denen
keine (hohen) Kosten für HA´s anfallen. Und wenn´s nur 0,2 Stellen (die
"typischen Wochenend-Hobbys") sind - 20% sind 20% die eben nicht HA
beschäftigt sind. Entsprechend fordern die Kostenträger auch, doch auch
in Zukunft und "für ewig" diese 20% aller Stunden ehrenamtlich zu
besetzen (ging bisher ja auch - so what liebe HO´s??)

"Schuld" sind natürlich die HO´s selbst - allen voran die mit Abstand
grösste HO in Bayern, das BRK. Die setzen nämlich seit sehr vielen
Jahren gem. ihres Verständnisses eben auch EA-Kräfte als EA-Kräfte ein.
Ganz ursprünglich war wohl jeder "RD" nur mit EA-Kräften bestückt. Die
feuerwehren - ursprünglich auch fast ausschliesslich ehrenamtlich
besetzt - hat es in kurzer Zeit nach deren Entstehung geschafft, überall
dort Berufsfeuerwehren einzurichten, wo man mit EA´s das Ziel nicht mehr
erreichen konnte. Im RD wurden Ziele (Abdeckung, Hilfsfrist usw.) erst
sehr spät in Form von RD-Gesetzen definiert. DAS wäre aber der passende
Zeitpunkt für die grundsätzliche und flächendeckende Einführung von
"Berufsrettern" gewesen. Aber wie auch - es gab bis 1989 ja noch nicht
einmal einen passenden Beruf(!) dazu....

In den Bundesländern, in denen zumindest in den Grosstädten der RD durch
die _Berufs_feuerwehr gestellt wurde (und wird), gibt´s natürlich
spätestens seit Kriegsende keine "Ehrenamtlichen" im RD und somit auch
keine von den Kostenträgern geforderte 20%-Quote.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
"Zum Unglück" ist das in Bayern jedoch nicht 100% so, sondern nur
zu 80%. Und für die 20% werden auch nicht der Staat oä. in die
Pflicht genommen, sondern die den RD betreibenden HiOrgs.
Ebent.
Und eben NUR die HiORG´s. Die ebenfalls im RD eingebundenen Privatfirmen
haben keine "20%-Quote" - wie auch, wenn sie garkeine EA´s haben (können
dürfen). IMHO ist das rechtlich nicht "ganz sauber".
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Das nächste (!) Thema ist dann noch die Sache mit den 20% EA im RD.
IMHO gehört das zusammen. Wenn es nämlich diese Forderung nach 20% EA
nicht gäbe, müßte alles notwendige Hauptamtlich abgedeckt werden und
gut ist's.
Tja, die bay. HO´s haben es halt nie sehen wollen, dass Notfallrettung
und insbesondere der Krankentransport eben was Anderes ist, als eine
Beschäftigung aus reiner Nächstenliebe. Der RD ist gesetzlich geregelt,
ebenso geregelt ist dessen Finanzierung. Für mich gibt es keinen Grund,
einen per Gesetz geforderten RTW/Wache/etc. _ehrenamtlich_ zu besetzen.
Wozu denn auch? Wenn das Gesetz sagt "da muss ´n Auto/Wache hin", dann
ist auch für die Finanzierung gesorgt! Der einzige "echte" Grund EA´s im
RD einzusetzen wäre dort, wo per Gesetz kein Auto/Wache sein _muss_ aber
aus irgendwelchen Gründen/Ansichten eine sein sollte. Wird nicht
vorgeschrieben udn bezahlt, sollte aber zur besseren/schnelleren
Versorgugn der Menschen da sein, also ehrenamtlich! Und das EA-Personal,
das zum "Routine kriegen" auf den Pflicht-RTW sitzt, das kann man auch
als Teilzeit-Kräfte beschäftigen und bezahlen!


Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Ingo zum Felde
2005-11-16 20:41:30 UTC
Permalink
Erich Kirchmayer schrieb:
Für mich gibt es keinen Grund,
Post by Erich Kirchmayer
einen per Gesetz geforderten RTW/Wache/etc. _ehrenamtlich_ zu besetzen.
Wozu denn auch? Wenn das Gesetz sagt "da muss ´n Auto/Wache hin", dann
ist auch für die Finanzierung gesorgt!
Ein per Gesetz geforderter FW Standort hat auch eine Finanzierung.
i.d.R. aber ohne HA.

Und das EA-Personal,
Post by Erich Kirchmayer
das zum "Routine kriegen" auf den Pflicht-RTW sitzt, das kann man auch
als Teilzeit-Kräfte beschäftigen und bezahlen!
Kann, muss man aber nicht.
Die Krankenkassen haben übrigens keinen Goldelsel sondern bekommen das
Geld von den paar Leutchen die noch arbeiten.

Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Erich Kirchmayer
2005-11-16 22:38:21 UTC
Permalink
Hi,
Post by Ingo zum Felde
Die Krankenkassen haben übrigens keinen Goldelsel sondern bekommen
das Geld von den paar Leutchen die noch arbeiten.
Und wenn´s mal nicht passt, dann wird ein bischen gejammert und schon
schafft die Politik Rahmenbedingungen, damit die Kohle wieder stimmt und
nach Misswirtschaft und hohen Verlusten plötzlich wieder
Millionengewinne eingefahren werden.....

Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Bernhard Nowotny
2005-11-17 14:43:47 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
Post by Erich Kirchmayer
einen per Gesetz geforderten RTW/Wache/etc. _ehrenamtlich_ zu
besetzen. Wozu denn auch? Wenn das Gesetz sagt "da muss ´n Auto/Wache
hin", dann ist auch für die Finanzierung gesorgt!
Ein per Gesetz geforderter FW Standort hat auch eine Finanzierung.
i.d.R. aber ohne HA.
So ein FW-Standort wird aber auch nicht schichtmäßig besetzt.
Wenn der Standort die Einsatzfrequenz wie ein RTW hat, dann ist
er schwuppsdiwupps eine BF oder wird mit Angestellten betrieben...
Post by Ingo zum Felde
Post by Erich Kirchmayer
Und das EA-Personal,
das zum "Routine kriegen" auf den Pflicht-RTW sitzt, das kann man auch
als Teilzeit-Kräfte beschäftigen und bezahlen!
Kann, muss man aber nicht.
Die Krankenkassen haben übrigens keinen Goldelsel sondern bekommen das
Geld von den paar Leutchen die noch arbeiten.
Warum beschäftigen die Krankenkassen dann nicht 20% ihrer Mitarbeiter
auf ehrenamtlicher Basis? Da könnte man doch ganz gut was sparen?

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Patrick Hündgen
2005-11-17 18:27:56 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Ingo zum Felde
Ein per Gesetz geforderter FW Standort hat auch eine Finanzierung.
i.d.R. aber ohne HA.
So ein FW-Standort wird aber auch nicht schichtmäßig besetzt.
Nicht zwingend, ack.
Er hat i.d.R. aber auch kleinere Zuständigksbereiche (8min Frist,
200-Seelen-Dorf-Wehren, etc.)
Post by Bernhard Nowotny
Wenn der Standort die Einsatzfrequenz wie ein RTW hat, dann ist
er schwuppsdiwupps eine BF oder wird mit Angestellten betrieben...
Haha! Dem "schwuppsdiwupps" möchte ich mal wiedersprechen.
Ich kenne einige Städte in meiner Gegend, die sich trotz Überschreitung
der 60.000EW-Grenze (in NRW für ha Kräfte) mit Händen und Füßen gegen
hauptamtliche Kräfte bei der FF wehren, weil "es läuft ja". Natürlich im
Angesicht der enormen Kosten, die da kämen. Und tatsächlich gibt es
reine Freiwillige Feuerwehren mit >3 Einsätzen pro Tag(!) und
Ausrückzeiten wie bei einer ha Wache die funktionieren. Sicher teilweise
z.B. mit städtischen Mitarbeitern (Bauhof, Verwaltung) in der FF, aber
wer sagt denn, daß das im RD nicht auch ähnlich möglich wäre?
Post by Bernhard Nowotny
Post by Ingo zum Felde
Die Krankenkassen haben übrigens keinen Goldelsel sondern bekommen das
Geld von den paar Leutchen die noch arbeiten.
Warum beschäftigen die Krankenkassen dann nicht 20% ihrer Mitarbeiter
auf ehrenamtlicher Basis? Da könnte man doch ganz gut was sparen?
Richtig. Und über die deutschen Verwaltungs-Wasserköpfe müssen wir
sicher nicht diskutieren.
Dennoch ist der Einwand berechtigt, denn letztlich bezahlen all die
unter der Steuer- und KV-Beitragslast stöhnenden Bürger ja den RD und
jedes Ehrenamt mehr in diesem und jedem anderen öffentlichen Bereich
bringt letztlich (zumindest theoretisch) volkswirtschaftlich jedem von
uns eine Einsparung.

Oder um das Systemwechsel-Spielchen aus dem anderen Beitrag einmal
umzudrehen:
Was glaubst du, wenn man den Brandschutz ähnlich dem RD und mit gleich
konsequenter Forderung von hauptamtlichen Personal aufziehen würde (also
letztlich 2-5 BFs in jedem noch so ländlichen Landkreis), was das dem Bü
rger kosten würde?
Damit will ich nicht die 20%-Regelung verteidigen, sondern ich habe
einfach grundsätzlich etwas gegen die Forderungen nach professioneller
(im Sinne einer Profession) Hilfe durch den Staat in allen möglichen
Bereichen bei gleichzeitig schwindender Nächstenhilfe und knappen Kassen
allerorts.
--
mkG
Patrick Hündgen
FF Brühl ( http://www.feuerwehr-bruehl.de )
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Bernhard Nowotny
2005-11-18 06:15:23 UTC
Permalink
Post by Patrick Hündgen
Post by Bernhard Nowotny
Wenn der Standort die Einsatzfrequenz wie ein RTW hat, dann ist
er schwuppsdiwupps eine BF oder wird mit Angestellten betrieben...
Haha! Dem "schwuppsdiwupps" möchte ich mal wiedersprechen.
Ich kenne einige Städte in meiner Gegend, die sich trotz Überschreitung
der 60.000EW-Grenze (in NRW für ha Kräfte) mit Händen und Füßen gegen
hauptamtliche Kräfte bei der FF wehren, weil "es läuft ja". Natürlich im
Angesicht der enormen Kosten, die da kämen. Und tatsächlich gibt es
reine Freiwillige Feuerwehren mit >3 Einsätzen pro Tag(!) und
Ausrückzeiten wie bei einer ha Wache die funktionieren.
Das ist aber auch nicht das Wahre...
Post by Patrick Hündgen
Sicher teilweise
z.B. mit städtischen Mitarbeitern (Bauhof, Verwaltung) in der FF,
Aha!
Post by Patrick Hündgen
aber
wer sagt denn, daß das im RD nicht auch ähnlich möglich wäre?
$ME. Klar gab es bei uns früher einen hauptamtlichen KTW-Fahrer
(der alte Turnhuber, heute noch eine Legende), der 24h/7d von
zuhause aus Dienst gemacht hat (Anruf über die Polizei bzw.
die Geschäftsstelle, den Telefonanschluss zuhause hat ihm das
BRK bezahlt) und bei besonders schweren Unfällen schnell in
der Geschäftsstelle vorbeigefahren ist und die Sekretärin
als Helferin eingepackt hat. Den Rest ist er alleine gefahren.

Die Frage ist, ob wir das wirklich wollen?

Ich bleibe dabei: der RD hat 100% Vollbezahlung verdient. Das
schliesst Aushilfskräfte (bei gleicher Qualifikation) nicht aus.
Post by Patrick Hündgen
Post by Bernhard Nowotny
Post by Ingo zum Felde
Die Krankenkassen haben übrigens keinen Goldelsel sondern bekommen
Geld von den paar Leutchen die noch arbeiten.
Warum beschäftigen die Krankenkassen dann nicht 20% ihrer Mitarbeiter
auf ehrenamtlicher Basis? Da könnte man doch ganz gut was sparen?
Richtig. Und über die deutschen Verwaltungs-Wasserköpfe müssen wir
sicher nicht diskutieren.
Dennoch ist der Einwand berechtigt, denn letztlich bezahlen all die
unter der Steuer- und KV-Beitragslast stöhnenden Bürger ja den RD und
jedes Ehrenamt mehr in diesem und jedem anderen öffentlichen Bereich
bringt letztlich (zumindest theoretisch) volkswirtschaftlich jedem von
uns eine Einsparung.
Tja, und das ist dann eine Frage der Verhältnisse. Warum soll nur
der RD 20% ehrenamtlich gemacht werden? Hobby-Lokführer gibt es
mindestens ebenfalls so viele - man muss sich nur mal die
Postingfrequenz in de.rec.modelle.bahn ansehen... :)
Oder bleiben wir im Gesundheitswesen: 20% der Krankenschwestern
könnte man auch noch einsparen. Und...au verdammt, die 1-EUR
Dumping-Kräfte gibt's ja tatsächlich schon...
Post by Patrick Hündgen
Oder um das Systemwechsel-Spielchen aus dem anderen Beitrag einmal
Was glaubst du, wenn man den Brandschutz ähnlich dem RD und mit gleich
konsequenter Forderung von hauptamtlichen Personal aufziehen würde (also
letztlich 2-5 BFs in jedem noch so ländlichen Landkreis), was das dem Bü
rger kosten würde?
Mir kommt bald das Kotzen. RD und Fw ist so einfach überhaupt _nicht_
vergleichbar.

Vielleicht hilft euch folgender Vergleich: Stell' ein Fw-Fahrzeug hin,
das mit zwei Mann 6 Kleineinsätze pro Tag fährt und Du hast genau die
Situation, in der der RD ist. Hmmmm....2 Mann * 6 Einsätze/Tag?
Die Fw möchte ich sehen, die das nicht mit hauptberuflichen
Kräften (sei es angestellte Gerätewarte oder Bauhofmitarbeiter)
macht.

Achja: dein Modell gibt es in anderen Industrie-Ländern übrigens
bereits.
Post by Patrick Hündgen
Damit will ich nicht die 20%-Regelung verteidigen, sondern ich habe
einfach grundsätzlich etwas gegen die Forderungen nach professioneller
(im Sinne einer Profession) Hilfe durch den Staat in allen möglichen
Bereichen bei gleichzeitig schwindender Nächstenhilfe und knappen Kassen
allerorts.
Warum aber soll die professionell ausgebildete Aushilfe (Abstriche
darf es hier nicht geben!) _nicht_ für die gleiche Tätigkeit das
gleiche Geld bekommen? Das hat mit Nächstenhilfe schon mal nichts
zu tun.

Und trotz "knappen Kassen" halte ich den Rettungsdienst für so
eminent wichtig, dass sich ein modernes Gesundheitswesen diesen
leisten können sollte. Erst recht, wenn man sich mal schnell
~8 Millionen EUR, die für obskure und schiefgegangene Veranstaltungen
zur WM2006 in den Sand gesetzt wurden, leisten kann...

Das reine Ehrenamt hat seinen Platz da, wo
a) relativ selten relativ viel Personal notwendig ist.
b) gesetzlich nicht geforderte oder forderbare Dinge für
dennoch einer Durchführung Wert befunden werden, aus
humanitären Gründen oä.
c) Bürgerbeteiligung wirklich wünschenswert ist. Rettungsdienst
ist aber ein ganz normaler Job.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-19 14:19:31 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Tja, und das ist dann eine Frage der Verhältnisse. Warum soll nur
der RD 20% ehrenamtlich gemacht werden? Hobby-Lokführer gibt es
mindestens ebenfalls so viele - man muss sich nur mal die
Postingfrequenz in de.rec.modelle.bahn ansehen... :)
Man müßte dazu allerdings das Bahnwesen wieder als staatliche Aufgabe
in eine Bundes(Staats)bahn zurückführen. Mann sollte IMHO bei sachlich
zutreffenden Beispielen blieben. ;-)
Post by Bernhard Nowotny
Mir kommt bald das Kotzen. RD und Fw ist so einfach überhaupt
_nicht_ vergleichbar.
Das kann man auch anders sehen. <shrug>
Post by Bernhard Nowotny
Die Fw möchte ich sehen, die das nicht mit hauptberuflichen
Kräften (sei es angestellte Gerätewarte oder Bauhofmitarbeiter)
macht.
Ein Hauptberuflicher Bauhof-mitarbeiter ist nunmal kein
Hauptberuflicher Fw-Mutarbeiter. Punkt.
Der einzige Unterschied zu einem anderen Mitglied der FF, daß zB. aus
einem Naheliegenden Privatbetrieb zu den 6 Einsätzen/Tag käme, besthet
darin, daß beim Bauhaufmitarbeiter die Lohnausgleichzahlung aus dem
Fw-Etat in eine andere städtische Kostenstelle geschoben wird, und
somit für die Verwaltung insgesamt aufwandsneutral bleibt.
(was schon mal fürs Gemeinwesen positiv und vorteilhaft ist)

Eine hauptberufliche Fw-Kraft ist was anderes. JFTR.
Post by Bernhard Nowotny
c) Bürgerbeteiligung wirklich wünschenswert ist. Rettungsdienst
ist aber ein ganz normaler Job.
Wenn man diese Einschätzung nicht vollumfänglich teilt, kommt an zu
anderen Schlußfolgerungen. ;-)

Bis neulich,
Andi
Richard Spitz
2005-11-18 12:53:42 UTC
Permalink
Post by Patrick Hündgen
Und tatsächlich gibt es
reine Freiwillige Feuerwehren mit >3 Einsätzen pro Tag(!) und
Ausrückzeiten wie bei einer ha Wache die funktionieren. Sicher teilweise
z.B. mit städtischen Mitarbeitern (Bauhof, Verwaltung) in der FF,
Aha, da liegt der Hund begraben. Und wieviele der >3 Einsätze/Tag
betreffen Dinge, die eigentlich in die Zuständigkeit der Straßenmeisterei
o.ä. fallen? Und für wieviele dieser Einsätze, die in die normale
Arbeitszeit fallen, müssen tatsächlich Leute ihren Arbeitsplatz
AUSSERHALB von Gemeinde, Bauhof etc. verlassen?

Es ist doch bekannt, wie das läuft. Da werden auf der einen Seite
Einsätze geschunden auf Teufel komm' raus, damit man auf der anderen
Seite entsprechende Forderungen stellen kann.

Gruß, Richard
Andreas Hirschberg
2005-11-16 21:51:05 UTC
Permalink
DAS wäre aber der passende Zeitpunkt für die grundsätzliche und
flächendeckende Einführung von "Berufsrettern" gewesen.
Oder aber die allgemeine Verpflichtung zum EA-Retter analog zu den
FWen.
Für mich gibt es keinen Grund, einen per Gesetz geforderten
RTW/Wache/etc. _ehrenamtlich_ zu besetzen.
Wozu denn auch? Wenn das Gesetz sagt "da muss ´n Auto/Wache hin",
dann ist auch für die Finanzierung gesorgt! Der einzige "echte"
Grund EA´s im RD einzusetzen wäre dort, wo per Gesetz kein
Auto/Wache sein _muss_ aber aus irgendwelchen Gründen/Ansichten eine
sein sollte.
Das siehst Du IMNSHO aber falsch. Vergleiche mit FW: dort ist für
jedes Kaff per Gesetz bestimmt, daß da nen Auto/Wache hin muß und auch
hin kommt - aber das Personal ist dennoch ausschließlich EA - und das
ebenfalls per Gesetz so bestimmt.
Und das EA-Personal, das zum "Routine kriegen" auf den Pflicht-RTW
sitzt, das kann man auch als Teilzeit-Kräfte beschäftigen und
bezahlen!
Könnte man, wenn man das ganze noch verteuern will. Aber cih bin
sicher, daß will niemand. ;-)

Bis neulich,
Andi
Erich Kirchmayer
2005-11-16 22:46:49 UTC
Permalink
Hi,
Post by Andreas Hirschberg
Für mich gibt es keinen Grund, einen per Gesetz geforderten
RTW/Wache/etc. _ehrenamtlich_ zu besetzen.
Wozu denn auch? Wenn das Gesetz sagt "da muss ´n Auto/Wache hin",
dann ist auch für die Finanzierung gesorgt! Der einzige "echte"
Grund EA´s im RD einzusetzen wäre dort, wo per Gesetz kein
Auto/Wache sein _muss_ aber aus irgendwelchen Gründen/Ansichten
eine sein sollte.
Das siehst Du IMNSHO aber falsch. Vergleiche mit FW: dort ist für
jedes Kaff per Gesetz bestimmt, daß da nen Auto/Wache hin muß und
auch hin kommt - aber das Personal ist dennoch ausschließlich EA -
und das ebenfalls per Gesetz so bestimmt.
...nur mit dem Unterschied, dass sehr viele FF´s pro Jahr vielleicht nur
12x (oder noch weniger) alarmmässig rausfahren und der RTW der
"zuständigen Wache" diese 12x locker in einem Monat erledigt (auch wenn
er dabei mehrere Ortschaften bedient)

Wo FF´s eine hohe Einsatzfrequenz haben, gibt es durchaus oft auch ein
paar hauptamtliche Kräfte (oder Gemeinde-Angestellte, die aus dem nahen
Rathaus, Bauhof etc. kommen können). Und wo selbst das nicht mehr
reicht, gibt´s eine Berufsfeuerwehr.

Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Bernhard Nowotny
2005-11-17 14:51:51 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Andreas Hirschberg
Das siehst Du IMNSHO aber falsch. Vergleiche mit FW: dort ist für
jedes Kaff per Gesetz bestimmt, daß da nen Auto/Wache hin muß und
auch hin kommt - aber das Personal ist dennoch ausschließlich EA -
und das ebenfalls per Gesetz so bestimmt.
...nur mit dem Unterschied, dass sehr viele FF´s pro Jahr vielleicht nur
12x (oder noch weniger) alarmmässig rausfahren und der RTW der
"zuständigen Wache" diese 12x locker in einem Monat erledigt (auch wenn
er dabei mehrere Ortschaften bedient)
Im Monat? In 12-24h!
Post by Erich Kirchmayer
Wo FF´s eine hohe Einsatzfrequenz haben, gibt es durchaus oft auch ein
paar hauptamtliche Kräfte (oder Gemeinde-Angestellte, die aus dem nahen
Rathaus, Bauhof etc. kommen können). Und wo selbst das nicht mehr
reicht, gibt´s eine Berufsfeuerwehr.
ACK.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Ingo zum Felde
2005-11-17 18:28:42 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Erich Kirchmayer
der RTW der
"zuständigen Wache" diese 12x locker in einem Monat erledigt (auch
wenn er dabei mehrere Ortschaften bedient)
Im Monat? In 12-24h!
In einem Bereich, wo es nur FF gibt (d.h. auf dem Land) sind sicherlich
keine 12 Einsätze in 12 oder 24 h möglich.
Die Einsätze dauern einfach zu lange.

Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Bernhard Nowotny
2005-11-18 05:34:50 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
Post by Bernhard Nowotny
der RTW der "zuständigen Wache" diese 12x locker in einem Monat
erledigt (auch wenn er dabei mehrere Ortschaften bedient)
Im Monat? In 12-24h!
In einem Bereich, wo es nur FF gibt (d.h. auf dem Land) sind sicherlich
keine 12 Einsätze in 12 oder 24 h möglich.
Die Einsätze dauern einfach zu lange.
Unsere RTW fahren durchaus mal ca. 4-8 Einsätze pro 12h (Notfälle
und KTP), das ist nicht selten. Mit mindestens 3 Notfällen pro
Schicht kann man ziemlich sicher rechnen. Dann dauern die og. 12
Einsätze halt nicht 24h sondern 48h. Es handelt sich dabei um
einen WIMRE 90.000-Einwohner Landkreis mit puren FFn (mancherorts
mit hauptberuflichen Gerätewarten).

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-17 17:44:18 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Andreas Hirschberg
Das siehst Du IMNSHO aber falsch. Vergleiche mit FW: dort ist für
jedes Kaff per Gesetz bestimmt, daß da nen Auto/Wache hin muß und
auch hin kommt - aber das Personal ist dennoch ausschließlich EA -
und das ebenfalls per Gesetz so bestimmt.
...nur mit dem Unterschied, dass sehr viele FF´s pro Jahr vielleicht
nur 12x (oder noch weniger) alarmmässig rausfahren und der RTW der
"zuständigen Wache" diese 12x locker in einem Monat erledigt (auch
wenn er dabei mehrere Ortschaften bedient)
Was aber genau gar nichts daran ändert, daß
1) vollständige Finanzierung eines Standortes und dessen Ausrüstung
nicht gleichbedeutend damit ist, daß es sich um HA-Personal handelt;
2) gewissse (seltener benötigte, aber ggf. Personalintensive) Dienste
nicht auch zumindest teilweise ES zu handhaben wären.
Post by Erich Kirchmayer
Wo FF´s eine hohe Einsatzfrequenz haben, gibt es durchaus oft auch
ein paar hauptamtliche Kräfte (oder Gemeinde-Angestellte, die aus
dem nahen Rathaus, Bauhof etc. kommen können).
Ebent: HA und EA können durchaus zusammenwirken; es muß also nicht
alles vollständig HA sein.
Post by Erich Kirchmayer
Und wo selbst das nicht mehr reicht, gibt´s eine Berufsfeuerwehr.
BF gibt es AFAICS nur dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich
kann mir nicht vorstellen, daß sich eine Gemeinde eine BF leisten kann
und will, ohne dies zu müssen.

Bis neulich,
Andi
Frank Scheffski
2005-11-17 18:02:42 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Erich Kirchmayer
Und wo selbst das nicht mehr reicht, gibt´s eine Berufsfeuerwehr.
BF gibt es AFAICS nur dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Regelungen variieren offensichtlich von Bundesland zu Bundesland.
I.d.R. macht man es an der Einwohnerzahl fest.
Post by Andreas Hirschberg
Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich eine Gemeinde eine BF leisten kann
und will, ohne dies zu müssen.
§14 Bayerisches Feuerwehrgesetz sagt:

(1) Reicht eine Freiwillige Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr zur
Erfüllung der Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 nicht aus, hat die
Gemeinde eine Berufsfeuerwehr aufzustellen.

Sie scheinen es im schönsten Bundesland® offenbar eher und einfacher
wollen sollen, als anderswo. Auf dem Papier zumindestens.


MfG

Frank
Andreas Hirschberg
2005-11-17 18:16:24 UTC
Permalink
Post by Frank Scheffski
Post by Andreas Hirschberg
BF gibt es AFAICS nur dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Regelungen variieren offensichtlich von Bundesland zu
Bundesland. I.d.R. macht man es an der Einwohnerzahl fest.
Jep. In Hessen: städte mit >100.000 EW müssen eine BF aufstellen.
Post by Frank Scheffski
Post by Andreas Hirschberg
Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich eine Gemeinde eine BF
leisten kann und will, ohne dies zu müssen.
(1) Reicht eine Freiwillige Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr zur
Erfüllung der Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 nicht aus, hat die
Gemeinde eine Berufsfeuerwehr aufzustellen.
Sie scheinen es im schönsten Bundesland® offenbar eher und einfacher
wollen sollen, als anderswo. Auf dem Papier zumindestens.
Das mit dem "einfacher wollen sollen" scheint in Hessen nicht zu
klappen, deshalb ist das in Hessen so formuliert, daß das IM eine BF
auch für kleiner Städte u.U. anordnen kann.
Ob aber nun aus Sachzwang, gesetzlicher Vorschrft oder per Odre de
Mufti: Keine Gemeinde wird sich eine BF leisten wollen, wenn sie es
nicht muß, denke ich.

Bis neulich,
Andi
Frank Scheffski
2005-11-17 18:58:20 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Frank Scheffski
Sie scheinen es im schönsten Bundesland® offenbar eher und einfacher
wollen sollen, als anderswo. Auf dem Papier zumindestens.
Das mit dem "einfacher wollen sollen" scheint in Hessen nicht zu
klappen, deshalb ist das in Hessen so formuliert, daß das IM eine BF
auch für kleiner Städte u.U. anordnen kann.
Ungefähr das wollte ich eigentlich ausdrücken.
Wenn es die EW-Grenze im BrSchG gibt, ist man darunter vollkommen
sicher, vor der Einrichtung einer BF.
Klar, evtl. kommt man um eine Horde HA-Kräfte nicht herum (wenn man
sich den ganzen Vorschriftenkram so ansieht, könnte ein HA pro FF
sowieso nicht schaden), aber BF wird definitiv nicht.

In Bayern sind die Kriterien offenbar mehr subjektiver Natur, da kann
Post by Andreas Hirschberg
Ob aber nun aus Sachzwang, gesetzlicher Vorschrft oder per Odre de
dann doch mal sein, daß jemand darüber nachdenkt, ob nicht etwa
doch....

Allerdings gibt es AFAIK auch in Bayern keine BF, die es unter den
dortigen Voraussetzungen nicht auch in den Bundesländern geben würde,
die eine EW-Grenze haben.
Post by Andreas Hirschberg
Keine Gemeinde wird sich eine BF leisten wollen, wenn sie es
nicht muß, denke ich.
Das denke ich auch;-)

MfG

Frank
Ingo zum Felde
2005-11-17 18:29:52 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
BF gibt es AFAICS nur dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich
kann mir nicht vorstellen, daß sich eine Gemeinde eine BF leisten kann
und will, ohne dies zu müssen.
Doch gibt es in Cuxhaven.
BF bei ca. 55.000 EW
Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Andreas Hirschberg
2005-11-19 16:39:31 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
Post by Andreas Hirschberg
BF gibt es AFAICS nur dort, wo es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich eine Gemeinde eine BF
leisten kann und will, ohne dies zu müssen.
Doch gibt es in Cuxhaven.
BF bei ca. 55.000 EW
Und man dort nicht ein besonderes Gefahrenpotential o.ä. was eine BF
notwendig werden läßt? Die leisten sich ihre BF quasi als Luxus?

Na gut, dies ist dann die Ausnahme, welche die Regel bestätigt. ;-)

Bis neulich,
Andi
Bernhard Nowotny
2005-11-17 14:50:38 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
DAS wäre aber der passende Zeitpunkt für die grundsätzliche und
flächendeckende Einführung von "Berufsrettern" gewesen.
Oder aber die allgemeine Verpflichtung zum EA-Retter analog zu den
FWen.
OK, wenn ich während der Bereitschaftszeit am Arbeitsplatz bzw.
zuhause sein kann und alle paar Tage einen Einsatz fahre (mit
Lohnkostenersatz, Absicherung etc). Das ist ja das, was ich
für vergleichsweise seltene SEG-Einsätze fordere. Hier ist der
Vergleich mit einer freiwilligen Feuerwehr korrekt - eben die
Helfergleichstellung, die auch auf der genannten Webseite
ausgeführt wird.

Rettungsdienst ist aber ein Vollzeitjob - der obige Vergleich ist
da erst mit einer BF gültig.
Post by Andreas Hirschberg
Für mich gibt es keinen Grund, einen per Gesetz geforderten
RTW/Wache/etc. _ehrenamtlich_ zu besetzen.
Wozu denn auch? Wenn das Gesetz sagt "da muss ´n Auto/Wache hin",
dann ist auch für die Finanzierung gesorgt! Der einzige "echte"
Grund EA´s im RD einzusetzen wäre dort, wo per Gesetz kein
Auto/Wache sein _muss_ aber aus irgendwelchen Gründen/Ansichten eine
sein sollte.
Das siehst Du IMNSHO aber falsch. Vergleiche mit FW: dort ist für
jedes Kaff per Gesetz bestimmt, daß da nen Auto/Wache hin muß und auch
hin kommt - aber das Personal ist dennoch ausschließlich EA - und das
ebenfalls per Gesetz so bestimmt.
Das wäre anders, wenn es in einem flächigen Landkreis mit 90.000 EW nur
drei Fw-Standorte gäbe, die alles abdecken müssten. Das wäre hier
mit dem RD vergleichbar. Die Fahrzeuge sind ja praktisch ständig
unterwegs.

Die FF in der Fläche (und selbst eine BF) ist vergleichsweise selten
im Einsatz.
Post by Andreas Hirschberg
Und das EA-Personal, das zum "Routine kriegen" auf den Pflicht-RTW
sitzt, das kann man auch als Teilzeit-Kräfte beschäftigen und
bezahlen!
Könnte man, wenn man das ganze noch verteuern will. Aber cih bin
sicher, daß will niemand. ;-)
Doch, ich! Wenn derjenige eine verantwortliche Position im RTW
einnimmt, nämlich Fahrer oder Beifahrer, dann hat er die Kohle
zu bekommen, die eine vergleichbare HA-Kraft bekommt (mal von
Zulagen etc. abgesehen, die nicht direkt was mit der Arbeit zu
tun haben). Wenn er nur als Praktikant mitfährt, dann natürlich
nicht (weil das auch andere Hintergründe hat).

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
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Andreas Hirschberg
2005-11-17 18:03:46 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Könnte man, wenn man das ganze noch verteuern will. Aber cih bin
sicher, daß will niemand. ;-)
Doch, ich!
Nun gut, ich konkretisiere auf "niemand der maßgeblichen
Entscheidungsträger". :-P

Bis neulich,
Andi
Bernhard Nowotny
2005-11-17 14:40:56 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Der RD ist gesetzlich geregelt,
ebenso geregelt ist dessen Finanzierung. Für mich gibt es keinen Grund,
einen per Gesetz geforderten RTW/Wache/etc. _ehrenamtlich_ zu besetzen.
Wozu denn auch? Wenn das Gesetz sagt "da muss ´n Auto/Wache hin", dann
ist auch für die Finanzierung gesorgt! Der einzige "echte" Grund EA´s im
RD einzusetzen wäre dort, wo per Gesetz kein Auto/Wache sein _muss_ aber
aus irgendwelchen Gründen/Ansichten eine sein sollte. Wird nicht
vorgeschrieben udn bezahlt, sollte aber zur besseren/schnelleren
Versorgugn der Menschen da sein, also ehrenamtlich! Und das EA-Personal,
das zum "Routine kriegen" auf den Pflicht-RTW sitzt, das kann man auch
als Teilzeit-Kräfte beschäftigen und bezahlen!
ACK!
Die og. "Freiwilligen Standorte" entsprächen den First Respondern/HvO.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
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"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
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Patrick Hündgen
2005-11-17 18:29:51 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Erich Kirchmayer
Für mich gibt es keinen Grund,
einen per Gesetz geforderten RTW/Wache/etc. _ehrenamtlich_ zu
besetzen. Wozu denn auch? Wenn das Gesetz sagt "da muss ´n
Auto/Wache hin", dann ist auch für die Finanzierung gesorgt!
Das Gesetz schreibt auch Feuerwehren für bestimmte Bereiche bzw. in
gewissen Ausrückzeiten vor (zumindest hier), dennoch ist die reine
Finanzierung von Material/Fzg/Unterkunft mit EA Personal dann immer noch
billiger als die von hauptamtlichem.
Post by Bernhard Nowotny
Post by Erich Kirchmayer
Der einzige "echte" Grund EA´s im
RD einzusetzen wäre dort, wo per Gesetz kein Auto/Wache sein _muss_ aber
aus irgendwelchen Gründen/Ansichten eine sein sollte. Wird nicht
vorgeschrieben udn bezahlt, sollte aber zur besseren/schnelleren
Versorgugn der Menschen da sein, also ehrenamtlich!
Sicher ein guter Grund und z.B. vergleichbar mit den oftmals nicht
nötigen Dorf-TSA-Feuerwehren, die man dennoch bestehen läßt, aber IMO
nicht der einzige.
Post by Bernhard Nowotny
Die og. "Freiwilligen Standorte" entsprächen den First Respondern/HvO.
Und genau darin liegt der Haken. Mit den FR/HvO-Systemen beweisen die
beteiligten HiOrgs und Feuerwehren nämlich recht ansehnlich, daß sogar
noch _mehr_ Ehrenamt im RD möglich wäre(!), wenn man die Struktur
ähnlich
wie bei Feuerwehren auf eine etwas kleinere örtliche Ebene
herunterbrechen würde. Eben statt einem RTW mit 10 Einsätzen pro Tag
mehrere FR/HvO-Einheiten, die ein kleineres Gebiet abdecken und dadurch
evt. 1mal pro Tag von ihrem Arbeitsplatz gerufen werden. Wie man
vielerorts sieht ist das ja scheinbar sowohl personell, qualitativ
hochwertig, organisatorisch und vor allem sogar zeitlich für den
Patienten günstiger machbar! Die damit einsparbaren
volkswirtschaftlichen Kosten wären sicher enorm, selbst 9 zusätzliche
FR-Fahrzeuge auf RTW-Standard dürften sich noch vor Ablauf der
Nutzungsdauer (die bei geringerer Einsatzfrequenz z.B. wie bei den Fw
auf 10-20 Jahre steigen könnte) gegen die eingesparten Personalkosten
rechnen.
Sicher ist dieses fiktive Fw-ähnliche System nicht überall machbar, das
ist bei den Feuerwehren aber auch nicht anders und dort wo die
Einsatzfrequenz hoch ist bleiben hauptamtliche Kräfte die einzige
Alternative, klar. Aber wie geschrieben, viele FR/HvO-Standorte zeigen
ja, daß es genau so funktionieren kann!
--
mkG
Patrick Hündgen
FF Brühl ( http://www.feuerwehr-bruehl.de )
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Ingo zum Felde
2005-11-17 18:44:22 UTC
Permalink
Post by Patrick Hündgen
Und genau darin liegt der Haken. Mit den FR/HvO-Systemen beweisen die
beteiligten HiOrgs und Feuerwehren nämlich recht ansehnlich, daß sogar
noch _mehr_ Ehrenamt im RD möglich wäre(!), wenn man die Struktur
ähnlich
wie bei Feuerwehren auf eine etwas kleinere örtliche Ebene
herunterbrechen würde.
Wahrscheinlich währe das für Rettungswachen mit niedriger
Einsatzfrequenz (< 1 Notfall / Tag) sogar sinnvoll.
Mann könnte eine solche Wache durch 1-2 EA Wachen ersetzen. Der
Transport wird dann i.d.R. durch einen RTW des Regel RD erledigt, damit
die EA wieder arbeiten gehen können.
Nur braucht mann bei einer minimalen Besetzung nur mit RH (320h) und RS
(520h), je Standort 6 RH und 6 RS. Das währe wie eine FF die nur
Maschinisten und GFü hat. Ist es wirklich realistisch so viele Leute zu
bekommen, die sich so gut ausbilden lassen ?
Das die Landesrettungsdienstgesetze das nicht zulassen (zumindest hier
in Niedersachsen) steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Bernhard Nowotny
2005-11-18 05:44:17 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
Post by Patrick Hündgen
Und genau darin liegt der Haken. Mit den FR/HvO-Systemen beweisen die
beteiligten HiOrgs und Feuerwehren nämlich recht ansehnlich, daß sogar
noch _mehr_ Ehrenamt im RD möglich wäre(!), wenn man die Struktur
ähnlich
wie bei Feuerwehren auf eine etwas kleinere örtliche Ebene
herunterbrechen würde.
Wahrscheinlich währe das für Rettungswachen mit niedriger
Einsatzfrequenz (< 1 Notfall / Tag) sogar sinnvoll.
Mann könnte eine solche Wache durch 1-2 EA Wachen ersetzen.
Die dann bei derzeitiger Gesetzeslage im Einsatzfall möglicherweise
nicht da sind, weil sie
a) weder von der Arbeit freigestellt werden müssen
b) der AG den Ausfall nicht ersetzt bekommt und
c) der AN im Problemfall keinerlei Schutz geniesst.

Konkretes Beispiel:
Unser freiwillig besetztes NEF steht derzeit aus EA-Personalmangel
unter Wochentags sehr oft nicht zur Verfügung. Es ist das einzige
im Landkreis. Da muss der NA halt mit dem örtlichen RTW kompakt mit
fahren. Wenn der jedoch gerade auf Krankentransport verkauft
ist, gibt's erstmal gar keinen NA mehr im Landkreis. Super...
Post by Ingo zum Felde
Nur braucht mann bei einer minimalen Besetzung nur mit RH (320h) und RS
(520h), je Standort 6 RH und 6 RS. Das währe wie eine FF die nur
Maschinisten und GFü hat. Ist es wirklich realistisch so viele Leute zu
bekommen, die sich so gut ausbilden lassen ?
Und da reden wir noch nicht vom RA...
Post by Ingo zum Felde
Das die Landesrettungsdienstgesetze das nicht zulassen (zumindest hier
in Niedersachsen) steht auf einem anderen Blatt.
Zum Glück. Jahre an Kampf für einen modernen Rettungsdienst wären
dahin.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Ingo zum Felde
2005-11-18 15:17:21 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Zum Glück. Jahre an Kampf für einen modernen Rettungsdienst wären
dahin.
Ich bin mir da nicht so sicher. Der LK Lüchow-Dannenbeg hat bei 56.000
EW 4 RTW un die Hilfsfrist (in Niedersachsen 15min) einzuhalten. D.h.
die Kassen bezahlen RTW bei dehnen sicherlich der eine oder andere Tag
ohne Einstz vergeht.
Wenn jetzt 2 RTW und z.B. 8 ea Fahrzeuge vorhanden währen und zu jedem
Notfall ein ea. Fahrzeug und ein RTW kommen würden, würde zwar die
Hilfsfrist nicht eingehalten werden aber die Patienten währen billiger
und wahrscheinlich nicht schlechter versorgt.

Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Richard Spitz
2005-11-17 09:22:12 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Bernhard Nowotny
Bayern hat die HiOrgs ebenfalls zum Einsatz (im K-Fall, der in
Bayern sehr schnell bei der Hand ist) verpflichtet.
Das ist ne ganz andere Baustelle, da ja niemand verpflichtet ist, in
einer HiOrg mitzumachen.
[...]
All das wäre anders, wenn die Bevölkerung zum EA-Dienst im RD/HiOrg
genauso (freiwillig) verpflichtbar wäre, wie für die FW.
Moment mal, das ist doch Augenwischerei. Natürlich ist "Feuerwehr" eine
kommunale Pflichtaufgabe, aber dass Bürger zum Dienst in der Feuerwehr
verpflichtet werden, kommt heutzutage so gut wie nicht vor. Ja, ich kenne
den Thread, der vor kurzem zu diesem Thema hier gelaufen ist, aber das
Ereignis auf Sylt (da war das doch, oder?) kann man nicht verallgemeinern.

Und auch die Fw-Angehörigen, die ganz freiwillig und ohne jeden Zwang
diesen Dienst tun, haben den gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung
und Freistellung.

Im Gegensatz dazu bekommt ein Helfer einer HiOrg keinen Pfennig.

Die HiOrgs bzw. ihre Helfer verlangen ja auch nur "Helfergleichstellung",
nicht "Helferbesserstellung". Das ist doch legitim, oder willst Du das
in Abrede stellen?

Die Geschichte mit den 20% "ehrenamtlicher" Abdeckung der Regelvorhaltung
des Rettungsdienstes in Bayern ist allerdings eine komplett andere Bau-
stelle.

Gruß, Richard
Andreas Hirschberg
2005-11-17 18:00:40 UTC
Permalink
Post by Richard Spitz
Post by Andreas Hirschberg
All das wäre anders, wenn die Bevölkerung zum EA-Dienst im RD/HiOrg
genauso (freiwillig) verpflichtbar wäre, wie für die FW.
Moment mal, das ist doch Augenwischerei.
Im Gegenteil, ich hielte es für AUgenwischerei, wenn man zB. die
Existenz einer allgemeinen Wehrpflicht abstreiten würde, nur weil
immer weniger der grundsätzlich verpflichteten auch zum Dienst
herangezogen werden.

FW hat im Grunde nur die Unterschiede, daß es Landesspezifisch gereglt
ist und daß die Verpflichtung sinngemäß lautet 'Wir können
grundsätzlich jeden zum EA(!) FW-Dienst heranziehen; es sit uns aber
lieber, wenn sich genügend Leute finden, die dieser potentiellen
Verpflichtung freiwillig nachkommen, so daß wir niemanden
"zwangsweise" heranziehen müssen.'

Näheres dazu hatteich bereits in <dlfl6t$l2a$01$***@news.t-online.com>
beschrieben.
Post by Richard Spitz
Natürlich ist "Feuerwehr" eine kommunale Pflichtaufgabe, aber dass
Bürger zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden, kommt
heutzutage so gut wie nicht vor.
Daß jemand heutzutage gegen seinen expliziten Wunsch zum Wehrdienst
herangezogen wird, kommt heutzutage auch kaum noch vor. Negiert das
IYHO die Existenz einer solchen grundsätzlichen Verpflichtung?
Post by Richard Spitz
Ja, ich kenne den Thread, der vor kurzem zu diesem Thema hier
gelaufen ist, aber das Ereignis auf Sylt (da war das doch, oder?)
kann man nicht verallgemeinern.
Doch, das muß man sogar verallgemeinern: Es könnte gar keine
Pflichtfeuerwehr gebildet werden, nicht schon vorher eine
grundsätzliche Verpflichtung der Bevölkerung gesetzlich gereglt wäre.
Post by Richard Spitz
Und auch die Fw-Angehörigen, die ganz freiwillig und ohne jeden
Zwang diesen Dienst tun, haben den gesetzlichen Anspruch auf
Lohnfortzahlung und Freistellung.
Der Dienst findet keineswegs ohne Zwang statt; er braucht nur idR
nicht angewendet werden, weil die Leute ihren Dienstpflichten zumeist
freiwillig nachkommen; nachkommen wollen.
Post by Richard Spitz
Im Gegensatz dazu bekommt ein Helfer einer HiOrg keinen Pfennig.
Das war galuabe ich allen Diskutanten schon zu beginn des Threads
klar. :-)
Post by Richard Spitz
Die HiOrgs bzw. ihre Helfer verlangen ja auch nur
"Helfergleichstellung",
Und das IMHO auch völlig zurecht. Aber ohne die Schaffung gesetzlicher
Grundlagen wird das nicht klappen.
Post by Richard Spitz
nicht "Helferbesserstellung". Das ist doch legitim, oder willst Du
das in Abrede stellen?
Lies doch bitte den Thread in den Du postest, dann könntest Du Dir
solche Fragen sparen.
Post by Richard Spitz
Die Geschichte mit den 20% "ehrenamtlicher" Abdeckung der
Regelvorhaltung des Rettungsdienstes in Bayern ist allerdings eine
komplett andere Baustelle.
Das sehe ich anders: Wer das fordert soll IMNSHO auch die Fürsorge
über die Geforderten tragen.

HTH,
Andi
Bernhard Nowotny
2005-11-18 05:56:03 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Richard Spitz
Natürlich ist "Feuerwehr" eine kommunale Pflichtaufgabe, aber dass
Bürger zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden, kommt
heutzutage so gut wie nicht vor.
Daß jemand heutzutage gegen seinen expliziten Wunsch zum Wehrdienst
herangezogen wird, kommt heutzutage auch kaum noch vor. Negiert das
IYHO die Existenz einer solchen grundsätzlichen Verpflichtung?
Aber die Pflicht der Fw-Dienstleistung ist für diese Diskussion
doch völlig irrelevant - der so Verpflichtete bekommt ja ebenfalls
seinen Lohnkostenersatz etc. Das bleibt sich doch gleich.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Richard Spitz
Ja, ich kenne den Thread, der vor kurzem zu diesem Thema hier
gelaufen ist, aber das Ereignis auf Sylt (da war das doch, oder?)
kann man nicht verallgemeinern.
Doch, das muß man sogar verallgemeinern: Es könnte gar keine
Pflichtfeuerwehr gebildet werden, nicht schon vorher eine
grundsätzliche Verpflichtung der Bevölkerung gesetzlich gereglt wäre.
Die Rechtslage ist bekannt, hilft aber nicht weiter.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Richard Spitz
Die HiOrgs bzw. ihre Helfer verlangen ja auch nur
"Helfergleichstellung",
Und das IMHO auch völlig zurecht. Aber ohne die Schaffung gesetzlicher
Grundlagen wird das nicht klappen.
Ach was...davon reden wir (bzw. ich) doch die ganze Zeit, dass sich
da was ändern müsste.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Richard Spitz
Die Geschichte mit den 20% "ehrenamtlicher" Abdeckung der
Regelvorhaltung des Rettungsdienstes in Bayern ist allerdings eine
komplett andere Baustelle.
Das sehe ich anders: Wer das fordert soll IMNSHO auch die Fürsorge
über die Geforderten tragen.
Was zur Hölle meinst Du damit? Der Ehrenamtliche im RD rückt
nicht bei Bedarf von der Arbeit aus an, sondern hat sich freigenommen
und sitzt die ganze Schicht auf dem Bock, auf Einsätze wartend
oder solche abarbeitend.

Das ist ein dicker Unterschied.

Wenn der EA diesen Tag von seinem Arbeitgeber bei voller Lohn-
zahlung freigestellt werden muss, weil der Gesetzgeber das so
will (und dem AG den Lohn wieder ersetzt), ist das dann noch
Ehrenamt? IMHO nein.

Ähnliches gilt bereits jetzt für den Feuerwehrler: Der in der Feuerwehr
ausrückende Jung-Ingenieur bekommt seine 20EUR/h weiterbezahlt und muss
dafür keine Arbeitsleistung in seiner Firma abliefern, sondern bei der
Feuerwehr. Ist das noch pures, unbezahltes Ehrenamt? IMHO ebenfalls
nein. Die 20EUR/h, die er während der Fw-Arbeit bekommt, entsprechen ja
definitionsgemäß tatsächlich seinem normalen hauptberuflichen
Ingenieurs-Gehalt.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Andreas Hirschberg
2005-11-19 16:51:43 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Andreas Hirschberg
Das sehe ich anders: Wer das fordert soll IMNSHO auch die Fürsorge
über die Geforderten tragen.
Was zur Hölle meinst Du damit?
Das man aus meiner Sicht, niemanden ohne gesetzliche Grundlage zu
einem Dienst verpflichten darf. Wenn man also die HiOrg verpflichtet,
EAs zum RD abzustellen, dann muß die HiOrg auch die Mittel an die Hand
bekommen, sich solche EAs auch zu beschaffen. => Helfergleichstellung.
Post by Bernhard Nowotny
Wenn der EA diesen Tag von seinem Arbeitgeber bei voller Lohn-
zahlung freigestellt werden muss, weil der Gesetzgeber das so
will (und dem AG den Lohn wieder ersetzt), ist das dann noch
Ehrenamt? IMHO nein.
Vom Grundsatz her ist das immer noch Ehrenamt, denn für die Ausfällung
des Amtes "Retter" bekommt der Helfer vom Amtsherrn nix außer "Ehre".
Post by Bernhard Nowotny
Ähnliches gilt bereits jetzt für den Feuerwehrler: Der in der
Feuerwehr ausrückende Jung-Ingenieur bekommt seine 20EUR/h
weiterbezahlt und muss dafür keine Arbeitsleistung in seiner Firma
abliefern, sondern bei der Feuerwehr.
Der Jungingenieur ist IMO kein gutes Beispiel, denn ist es AFAICS
Usus, daß dort FW-Dienste im Rahmen von Gleitzeit u.ä. abgedeckt
werden.
Post by Bernhard Nowotny
Ist das noch pures, unbezahltes Ehrenamt?
Jep, s. o.

Bis neulich,
Andi
Richard Spitz
2005-11-18 13:29:45 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Doch, das muß man sogar verallgemeinern: Es könnte gar keine
Pflichtfeuerwehr gebildet werden, nicht schon vorher eine
grundsätzliche Verpflichtung der Bevölkerung gesetzlich gereglt wäre.
Der Dienst findet keineswegs ohne Zwang statt; er braucht nur idR
nicht angewendet werden, weil die Leute ihren Dienstpflichten zumeist
freiwillig nachkommen; nachkommen wollen.
Meinst Du damit, jemand geht zur freiwilligen Feuerwehr, nur um einer
Verpflichtung zuvorzukommen?

Ich unterstelle mal beiden Gruppen (freiwillige Feuerwehrleute und
ehrenamtliche HiOrg-Mitglieder) dieselben grundlegenen und "edlen"
Motive: Freude am Helfen, Geborgensein in einer Gemeinschaft, Aner-
kennung durch die Gesellschaft... Aus diesen Motiven heraus sind
sie bereit, eine Menge Zeit und Mühe zu investieren, ohne dass
dabei ein finanzieller Vorteil für sie herausspringt. Ich halte
es für an den Haaren herbeigezogen, den Feuerwehrleuten dabei
Gedanken an die drohende Zwangsverpflichtung zu unterstellen.
Post by Andreas Hirschberg
Post by Richard Spitz
Die HiOrgs bzw. ihre Helfer verlangen ja auch nur "Helfergleichstellung",
Und das IMHO auch völlig zurecht. Aber ohne die Schaffung gesetzlicher
Grundlagen wird das nicht klappen.
Meinst Du damit, dass nur die Möglichkeit zur Zwangsverpflichtung der
Helfer die Grundlage eines Auslagenersatzes bzw. einer Lohnfortzahlung
im Einsatzfall ist? Ich glaube das nicht unbedingt, aber die Gedanken-
gänge von Juristen und Bürokraten sind nicht unbedingt für Normalbürger
durchschaubar. So nach dem Motto: Du Arbeitgeber musst den FM (SB)
freiwillig zum Einsatz gehen lassen. Wenn Du das nicht willst, dann wird
er von mir Gemeinde eben zwangsverpflichtet, dann musst Du ihn trotzdem
ziehen lassen.

Wie läuft das eigentlich mit der "Lohnfortzahlung" von freiwilligen
Feuerwehrleuten genau:

- FM (SB) verlässt Arbeitsplatz wegen Einsatz und bekommt die Abwesenheits-
zeit vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Den Lohnausfall bekommt er dann von
der Kommune ersetzt.

ODER

- FM (SB) verlässt Arbeitsplatz wegen Einsatz, das Gehalt läuft ganz
normal weiter (so ähnlich wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Der Arbeitgeber bekommt den für die Abwesenheitszeit gezahlten
Lohn von der Kommune erstattet.

Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Gleichstellung ehrenamtlicher
HiOrg-Helfer nichts mit der bayerischen 20%-Regelung im Rettungsdienst zu
tun hat. Natürlich gibt es zwischen "Vorhaltung des Regel-RD" und "Einsatz
von SEG im K-Fall" noch eine weite Grauzone, bei der man über die Notwendig-
keit einer Lohnfortzahlung diskutieren kann. FR/HvO zähle ich ausdrücklich
zu dieser Grauzone dazu.

Gruß, Richard
Manuel Schmidt
2005-11-19 12:39:14 UTC
Permalink
Post by Richard Spitz
Wie läuft das eigentlich mit der "Lohnfortzahlung" von freiwilligen
[...]
Post by Richard Spitz
- FM (SB) verlässt Arbeitsplatz wegen Einsatz, das Gehalt läuft ganz
normal weiter (so ähnlich wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Der Arbeitgeber bekommt den für die Abwesenheitszeit gezahlten
Lohn von der Kommune erstattet.
Genauso läuft es.

Der Arbeitgeber Stellt einen Antrag auf Erstattung der Lohnkosten, reicht
diesen dann beim Träger der Feuerwehr ein, und bekommt dann das Geld
erstattet.


Grüße

Manuel
Guido Lobermann
2005-11-19 14:22:15 UTC
Permalink
Post by Richard Spitz
Wie läuft das eigentlich mit der "Lohnfortzahlung" von freiwilligen
Das kommt auf das Bundesland und ggf. auch auf kommunale Regelungen
Post by Richard Spitz
- FM (SB) verlässt Arbeitsplatz wegen Einsatz und bekommt die Abwesenheits-
zeit vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Den Lohnausfall bekommt er dann von
der Kommune ersetzt.
BaWü: Bei Einsätzen erhält der FM eine pauschale Entschädigung nach
örtlicher Satzung, unabhängig davon, ob die Alarmierung während der
Arbeits- oder Freizeit war. Ab 24h Dauer gibt's den tatsächlichen
Verdienstausfall erstattet (z. B. bei Lehrgängen an der
Post by Richard Spitz
ODER
- FM (SB) verlässt Arbeitsplatz wegen Einsatz, das Gehalt läuft ganz
normal weiter (so ähnlich wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Der Arbeitgeber bekommt den für die Abwesenheitszeit gezahlten
Lohn von der Kommune erstattet.
Diese Regelung ist in den meisten Bundesländern üblich.
--
Guido Lobermann
Tel. pr. 07231 4244671
Tel. di. 07231 39-1255
http://www.feuerwehr-pforzheim.de
Andreas Hirschberg
2005-11-20 12:37:35 UTC
Permalink
Post by Guido Lobermann
Post by Richard Spitz
- FM (SB) verlässt Arbeitsplatz wegen Einsatz, das Gehalt läuft
ganz normal weiter (so ähnlich wie Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall).
Der Arbeitgeber bekommt den für die Abwesenheitszeit gezahlten
Lohn von der Kommune erstattet.
Diese Regelung ist in den meisten Bundesländern üblich.
Ich finde diesse Regelung auch besser als die direkte Erstattung an
den Helfer, da sie die Möglichkeit eröffnet, daß der Arbeitgeber des
Helfers auf die Erstattung verzichtet und so das Unternehmen selbst
soziale Verantwortung übernimmt.
Und das ist AFAICS gar nicht mal so selten.

Bis neulich,
Andi
Andreas Hirschberg
2005-11-19 17:09:04 UTC
Permalink
Post by Richard Spitz
Post by Andreas Hirschberg
Doch, das muß man sogar verallgemeinern: Es könnte gar keine
Pflichtfeuerwehr gebildet werden, nicht schon vorher eine
grundsätzliche Verpflichtung der Bevölkerung gesetzlich gereglt wäre.
[JFTR: der Bezug des folgenden war ein anderer]
Post by Richard Spitz
Post by Andreas Hirschberg
Der Dienst findet keineswegs ohne Zwang statt; er braucht nur idR
nicht angewendet werden, weil die Leute ihren Dienstpflichten
zumeist freiwillig nachkommen; nachkommen wollen.
Meinst Du damit, jemand geht zur freiwilligen Feuerwehr, nur um
einer Verpflichtung zuvorzukommen?
Nein, meine ich nicht; das halte ich jedenfalls für ziemlich
unwahrscheinlich.
Post by Richard Spitz
Ich unterstelle mal beiden Gruppen (freiwillige Feuerwehrleute und
ehrenamtliche HiOrg-Mitglieder) dieselben grundlegenen und "edlen"
Motive: Freude am Helfen, Geborgensein in einer Gemeinschaft, Aner-
kennung durch die Gesellschaft...
Das tue ich auch.
Post by Richard Spitz
Aus diesen Motiven heraus sind sie bereit, eine Menge Zeit und Mühe
zu investieren, ohne dass dabei ein finanzieller Vorteil für sie
herausspringt.
Jep.
Post by Richard Spitz
Ich halte es für an den Haaren herbeigezogen, den Feuerwehrleuten
dabei Gedanken an die drohende Zwangsverpflichtung zu unterstellen.
Dann zieh doch auch diese Haare nicht. ;-)
Post by Richard Spitz
Post by Andreas Hirschberg
Post by Richard Spitz
Die HiOrgs bzw. ihre Helfer verlangen ja auch nur
"Helfergleichstellung",
Und das IMHO auch völlig zurecht. Aber ohne die Schaffung
gesetzlicher Grundlagen wird das nicht klappen.
Meinst Du damit, dass nur die Möglichkeit zur Zwangsverpflichtung
der Helfer die Grundlage eines Auslagenersatzes bzw. einer
Lohnfortzahlung im Einsatzfall ist?
Zumindest ist das die Grundlage auf der diese Dinge bei FF passieren
(müssen), so daß ich davon ausgehe, daß es bei !Fw auch so
funktionieren müßte.
Post by Richard Spitz
So nach dem Motto: Du Arbeitgeber musst den FM (SB)
freiwillig zum Einsatz gehen lassen. Wenn Du das nicht willst, dann
wird er von mir Gemeinde eben zwangsverpflichtet, dann musst Du ihn
trotzdem ziehen lassen.
So ähnlich, ja: Die gesetzliche Verpflichtung, welche den Arbeitgeber
trifft (Freistelllung, Lohnfortzahlung etc.) ist ein Eingriff in
dessen Privatautonomie; so eine Art temporäre Zwangsenteignung, die zu
entschädigen ist.
Post by Richard Spitz
Wie läuft das eigentlich mit der "Lohnfortzahlung" von freiwilligen
[..]
Post by Richard Spitz
- FM (SB) verlässt Arbeitsplatz wegen Einsatz, das Gehalt läuft ganz
normal weiter (so ähnlich wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Der Arbeitgeber bekommt den für die Abwesenheitszeit gezahlten
Lohn von der Kommune erstattet.
In Hessen zumindest so, ja.

Bis neulich,
Andi
Christoph Brodesser
2005-11-20 09:29:44 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Richard Spitz
Wie läuft das eigentlich mit der "Lohnfortzahlung" von freiwilligen
[..]
Post by Richard Spitz
- FM (SB) verlässt Arbeitsplatz wegen Einsatz, das Gehalt läuft ganz
normal weiter (so ähnlich wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
Der Arbeitgeber bekommt den für die Abwesenheitszeit gezahlten
Lohn von der Kommune erstattet.
In Hessen zumindest so, ja.
In NRW ebenfalls - dort so auch für die Kräfte der in die
Gefahrenabwehr eingebundenen Einheiten der Hilfsorganisationen. Das
nrw. FSHG verweist bei den Rechtsverhältnissen der Helfer der
Hilfsorganisationen einfach auf die für die Freiwilligen Feuerwehren
getroffenen Regelungen - imho die beste Lösung, Gleichstellung zu
erreichen.
--
Christoph Brodesser
Merschkamp 13
48356 Nordwalde
===================
"Es genügt nicht, keine Ahnung zu haben!
Man muß auch anderer Meinung sein!"
Richard Spitz
2005-11-20 12:19:04 UTC
Permalink
Post by Christoph Brodesser
In NRW ebenfalls - dort so auch für die Kräfte der in die
Gefahrenabwehr eingebundenen Einheiten der Hilfsorganisationen. Das
nrw. FSHG verweist bei den Rechtsverhältnissen der Helfer der
Hilfsorganisationen einfach auf die für die Freiwilligen Feuerwehren
getroffenen Regelungen - imho die beste Lösung, Gleichstellung zu
erreichen.
Das heißt also, dass die Helfergleichstellung in NRW schon erreicht
ist. Oder nicht?

Nachdem inzwischen Bayern und NRW von Schwarzen regiert werden, dürfte
es für die Bayern nicht mehr ganz so schwierig sein, sich in NRW was
abzugucken ;-)

Gruß, Richard
Christoph Brodesser
2005-11-20 16:22:05 UTC
Permalink
Post by Richard Spitz
Das heißt also, dass die Helfergleichstellung in NRW schon erreicht
ist. Oder nicht?
Ja. Par. 20 nrw. FSHG:

"§ 20 Rechte und Pflichten der Helfer
Für die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Helfer bei Einsätzen,
Übungen sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die nach diesem
Gesetz angeordnet werden, und einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer
durch diesen Dienst verursachten Krankheit gilt § 12 Abs. 2 bis 5, 7
und 8 mit der Maßgabe, daß der Kreis an die Stelle der
kreisangehörigen Gemeinde tritt. Im übrigen richten sich die
Rechtsverhältnisse der Helfer privater Hilfsorganisationenen nach den
Vorschriften der Organisation, der sie angehören."

Der Par. 12, der hier herangezogen wird, regelt seinerseits die
Rechtsverhältnisse der freiwilligen Feuerwehrleute. Die ausdrücklich
NICHT übernommenen Absätze 1, 6 und 9 beziehen sich nur auf
"Feuerwehrens"; sie lauten:

"(1) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr werden durch den
Leiter der Wehr aufgenommen, befördert und entlassen; er ist zugleich
Vorgesetzter."

klar - die Kräfte der HiOrgs können natürlich nicht vom Wehrleiter
aufgenommen, befördert und entlassen werden.

"(6) Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das
übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, können anstelle eines
Auslagenersatzes nach Absatz 5 Satz 1 eine Aufwandsentschädigung von
der Gemeinde erhalten."

auch klar.

"(9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen
Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu
Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des
Gefahrenbereichs herangezogen werden."

auch dies ist klar, denn z.B. das Jugendrotkreuz ist nun mal etwas
anderes als die Jugendfeuerwehr.

Alle anderen Regelungen des Helferrechts der freiw. Feuerwehren gelten
aber identisch (s.o.) für die Helfer/innen der Hilfsorganisationen.
Post by Richard Spitz
Nachdem inzwischen Bayern und NRW von Schwarzen regiert werden, dürfte
es für die Bayern nicht mehr ganz so schwierig sein, sich in NRW was
abzugucken ;-)
Das wäre wohl auch bisher schon möglich gewesen - der frühere nrw.
Innenministers Behrens soll dem Vernehmen nach einen guten Draht zum
bayr. Innenminister Beckstein gehabt haben. Dennoch hats "euch Bayern"
anscheinend bisher nichts genutzt ;-)
Ich befürchte, dass das Beharrungsvermögen von Beamtenapparaten in
vielen Punkten gegenüber dem vielleicht vorhandenen politischen Willen
zu Veränderungen sehr resistent ist :-(
--
Christoph Brodesser
Merschkamp 13
48356 Nordwalde
===================
"Es genügt nicht, keine Ahnung zu haben!
Man muß auch anderer Meinung sein!"
Ingo zum Felde
2005-11-20 17:17:18 UTC
Permalink
Post by Christoph Brodesser
Ja.
wirklich ?

... Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die nach diesem
Post by Christoph Brodesser
Gesetz angeordnet werden,
hat es das schon gegeben ?
Zumindes bei der JUH NRW finden fast alle RH-NRW/ RS/ Feldkoch / GF und
ZF Lehrgänge am Wochenende statt.
Bei der FW gäbe es da Wochenlehrgänge und Lohnkostenfortzahlung.

Ansonsten immerhin besser als in Niedersachsen wo unterhalb der
Kat-Schwelle nichts geht.

Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Christoph Brodesser
2005-11-20 21:12:57 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
Zumindes bei der JUH NRW finden fast alle RH-NRW/ RS/ Feldkoch / GF und
ZF Lehrgänge am Wochenende statt.
Bei der FW gäbe es da Wochenlehrgänge und Lohnkostenfortzahlung.
Par. 40 Abs. 7 Satz 2 FSHG: "Das Land gewährt nach Maßgabe des
Haushaltsplans gemäß § 18 mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen
Zuwendungen für die im Interesse des Landes liegenden Übungen und
Ausbildungsmaßnahmen und für Verwaltungskosten." Diese Regelung beruht
übrigens auf vertraglichen Vereinbarungen des Landes NRW mit den
Hilfsorganisationen aus den Jahren 1972 und 1974 und gilt damit seit
über dreißig Jahren!

Die Entscheidung, ob die Ausbildung unter Woche oder am Wochenende
durchgeführt wird (und aus der Zuwendung des Landes finanziert ...),
obliegt somit der mitwirkenden Hilfsorganisation.

Im übrigen:
die schulische Feldkoch / GF / ZF - Ausbildung wird auch aus
Bundesmitteln bezuschusst und dieser Zuschuss enthält ebenfalls einen
Anteil für Verdienstausfallerstattung. Auch hier ist es Entscheidung
der mitwirkenden Organisation, wie sie diesen Zuschuss einsetzt, d.h.,
ob sie die Lehrgangstermine so legt, dass üblicherweise kein
Verdienstausfall entsteht oder aber doch.

Beim DRK-WL gilt die Regel, dass dann, wenn z.B. der Lehrgang für den
ea. Tätigen nicht disponierbar ist, Verdienstausfall (u.a. aus den
genannten Töpfen) erstattet wird. Daher gibt es Lehrgänge sowohl unter
der Woche als Blocklehrgänge (z.B. für Schüler und Studenten) als auch
am Wochenende. Jeder kann sich also den Termin aussuchen, der sein
Arbeitsverhältnis nicht oder am wenigsten tangiert. Lehrgänge, die nur
am WE angeboten werden, können also z.B. für ea. Tätige, die am
Wochenende arbeiten müssen, Verdienstausfall auslösen und vice versa.

Diese Disponierbarkeit ist für mich auch ein Element des Ehrenamtes!
Es ist sicherlich nicht erforderlich (und aus meiner Steuerzahlersicht
auch nicht vertretbar), Lehrgänge nur so anzubieten, dass notwendig
Verdienstausfallerstattung anfallen MUSS.

Und abschließend: der Anspruch auf Ersatz von Auslagen (zu denen unter
den genannten Bedingungen auch der Ersatz von Verdienstaufall gehören
kann) ist zumindest für Einsatzkräfte des DRK unabhängig von
staatlichen Erstattungen, sondern beruht auf den "Allgemeinen
Grundsätzen für den ehrenamtlichen Dienst im DRK" des
DRK-Bundesverbandes. Ob es vergleichbares bei anderen
Hilfsorganisationen gibt, weiß ich allerdings nicht.
--
Christoph Brodesser
Merschkamp 13
48356 Nordwalde
===================
"Es genügt nicht, keine Ahnung zu haben!
Man muß auch anderer Meinung sein!"
Patrick Hündgen
2005-11-16 20:20:11 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Post by Bernhard Nowotny
Nur ist die Frage, wenn sich der von der Arbeit bezahlt
freigestellte Freiwillige Feuerwehrler, der vergütete
Sportverein-Übungsleiter und der
Sitzungsgeld empfangende Gemeinderat "ehrenamtlich" nennt,
wieso wir das nach aussen hin nicht tun sollen.
[...]
Post by Bernhard Nowotny
Der Freiwillige Feuerwehrmann bekommt ja keinen einzigen
cent mehr, als würde er das nicht tun.
Er bekommt aber deutlich mehr (nämlich 100% seines Arbeitslohnes), als
ein HiOrg-Mitglied, das mit der SEG zum gleichen Einsatz ausrückt und
(zumindest in Bayern) keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (und
überhaupt auf Freistellung) hat.
Das ist vollkommen richtig und dies anzuprangern ist auch ok!
Dabei aber die Feuerwehren und ihren gesetzlich geregelten
Lohnausfall-Ersatz auf eine Stufe mit vergüteten Ämtern zu stellen und
in die "Nebenamtlichkeits-Ecke" zu stellen ist schwer daneben und dürfte
der Sache an sich auch kaum förderlich sein. Denn nebenamtlich vergütete
SEGler, FR, etc. wird sicherlich erst recht kein (Finanz-) Politiker
wollen.
Post by Bernhard Nowotny
Rest siehe http://www.helfergleichstellung.de
Nicht schlecht, die Seite. Die schaffen eine stichhaltige Argumentation
allerdings ohne nebenher der Feuerwehr ihre Ehrenamtlichkeit absprechen
zu wollen.
Etwas schade nur, daß man sich unter "Grundlagen" dann hauptsächlich auf
das BRK bezieht und trotz der Seitenüberschrift andere HiOrgs außen vor
läßt.
--
mkG
Patrick Hündgen
FF Brühl ( http://www.feuerwehr-bruehl.de )
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
Markus Boehmer
2005-11-17 06:43:32 UTC
Permalink
Post by Patrick Hündgen
Post by Bernhard Nowotny
Rest siehe http://www.helfergleichstellung.de
Nicht schlecht, die Seite. Die schaffen eine stichhaltige Argumentation
allerdings ohne nebenher der Feuerwehr ihre Ehrenamtlichkeit absprechen
zu wollen.
Etwas schade nur, daß man sich unter "Grundlagen" dann hauptsächlich auf
das BRK bezieht und trotz der Seitenüberschrift andere HiOrgs außen vor
läßt.
Nun, es mag sein, dass ich mich nun irre, aber ich denke in RLP ist das
mit der "Helfergleichstellung" bereits geregelt.

Sofern es sich um Einsätze der SEG handelt.

Die SEG steht ja im Rahmen Alarm und Einsatzplan und ist im Einsatzfall
dem "Einsatzleiter" unterstellt, das ist der Bürgermeister, Landrat, je
nach dem wie groß das Ereignis ist.

Für die Helfer gelten dann folgende Texte aus dem LBKG in Rheinland Pfalz:
§18
(1) Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen bestehen Rechte und
Pflichten der Helfer nur gegenüber der Hilfsorganisation, der sie
angehören. Soweit die organisationseigenen Regelungen nichts
Abweichendes bestimmen, gelten die Regelungen für ehrenamtliche
Feuerwehrangehörige entsprechend.

Und nun die Regelungen für die Feuerwehrangehörigen:
$13
(2) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in
der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile
im Arbeits- oder Dienstverhältnis, erleiden; § 18 a Abs. 2 GemO gilt
entsprechend. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen,
Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anforderung
der Gemeinde, bei Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der
Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit, entfällt für die ehrenamtlichen
Feuerwehrangehörigen die Pflicht zur Arbeitsleistung. Die Arbeitgeber
sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte einschließlich
aller Nebenleistungen, Zulagen und Arbeitgeberbeiträge zur
Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie aller
freiwilligen Arbeitgeberleistungen fortzugewähren, die ohne die
Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären. Privaten Arbeitgebern
werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt; öffentliche
Arbeitgeber haben keinen Erstattungsanspruch. Satz 4 gilt entsprechend
für Leistungen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26. Mai 1994
(BGBl. I S. 1014 - 1065 -) in der jeweils geltenden Fassung, wenn die
Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen ist.

Ich hoffe, ich interpretiere die Texte richtig.
Ansonsten ist das komplette Gesetz unter
http://rlp.juris.de/rlp/Brand_KatSchG_RP_rahmen.htm zu finden.

der Markus
Bernhard Nowotny
2005-11-17 13:44:15 UTC
Permalink
Post by Patrick Hündgen
Post by Bernhard Nowotny
Rest siehe http://www.helfergleichstellung.de
Nicht schlecht, die Seite. Die schaffen eine stichhaltige Argumentation
allerdings ohne nebenher der Feuerwehr ihre Ehrenamtlichkeit absprechen
zu wollen.
Etwas schade nur, daß man sich unter "Grundlagen" dann hauptsächlich auf
das BRK bezieht und trotz der Seitenüberschrift andere HiOrgs außen vor
läßt.
Das liegt in der "Historie" der Sache begründet. Das BRK war die erste
Organisation, die vor ein paar Jahren (2-3?) da auf höchster Stelle
aufgemuckt hat. Was übrigens schwere Verstimmungen in der bayerischen
Staatsregierung verursacht hat und dem BRK einen dicken Rüffel
einbrachte. Die BRK-Führung hat aber nicht gekuscht.

Die anderen HiOrgs haben sich sowas schlicht nicht getraut, das
HiOrg-Schwergewicht in Bayern ist auch ganz eindeutig das BRK. Das
hat das halt im Kreuz, gegen die politischen Machtstrukturen anzugehen.

Die anderen HiOrgs stehen aber mit dahinter. Im BRK-Intranet waren
die entsprechend zustimmenden "Bekenner"-Schreiben der anderen mit
veröffentlicht.

Mittlerweile tut sich auch langsam was. Die bayerischen HiOrgs haben
sich in einer "ARGE KatS" zusammengeschlossen und machen mittlerweile
gemeinsam Druck. Allerdings immer noch unter der Geschäftsführung des
BRK (derzeit, das soll angeblich rotieren). Deshalb und da zusätzlich
der Betreiber der o.g. Seite BRK-Mitglied ist und er von dort halt die
meisten Informationen bekommt, ist die Seite deutlich BRK lastig.

Für die anderen HiOrgs gilt das dort beschriebene aber genauso.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Thomas Hochstein
2005-11-13 19:34:31 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Thomas Hochstein
Das größere Problem sehe ich, daß da mal wiede rnebenamtliche
Tätigkeit als ehrenamtlich verkauft wird.
Schreiben wollte ich: "Die größere Gefahr sehe ich darin, daß
möglicherweise hier und dort mal wieder nebenamtliche Tätigkiet als
ehrenamtlich verkauft wird." ;)
Post by Andreas Hirschberg
Doch nur, wenn die bestätigenden Organisation dieses Nebenamt als
Ehrenamt verkauft und niemand das nachprüft.
Das schlimme ist ja, daß da und dort die Betreffenden und die
Organisation ganz wohlgemut der Meinung sind, daß *sei* Ehrenamt -
schließlich sei die Bezahlung so untertariflich, daß man das nicht als
entlohnte Tätigkeit sehen könne. ;)

-thh
--
Thomas Hochstein * ***@mail.th-h.de ** http://www.th-h.de/
JUH RV Vorderpfalz-Weinstraße-Wonnegau | DRK KV Neustadt/W
(OV Neustadt/Wstr.) http://juh-nw.de/ | http://drk-nw.de/
Schreiberliste und FAQ von d.e.n.: http://www.th-h.de/den/
Ingo zum Felde
2005-11-11 16:13:55 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
Post by Ingo zum Felde
Etwa die wichtige HelferCard?
Jep; die sog. Ehrenamtscard ist in Hessen angekommen.
Ist dass eine Ehrenamtscard für alle EA (Kirchen, Stort, FW,..) oder um
die genannte HelferCard für die EA im Zivil- und Katastrophenschutz?

Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Andreas Hirschberg
2005-11-12 13:03:40 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
Post by Andreas Hirschberg
Jep; die sog. Ehrenamtscard ist in Hessen angekommen.
Ist dass eine Ehrenamtscard für alle EA (Kirchen, Stort, FW,..) oder
um die genannte HelferCard für die EA im Zivil- und
Katastrophenschutz?
AFAIK ersteres. Ich persönlich sehe aber auch nicht allzuviel Sinn
darin, dasß zu unterscheiden.

Bis neulich,
Andi
Ingo zum Felde
2005-11-12 18:42:29 UTC
Permalink
Post by Andreas Hirschberg
AFAIK ersteres. Ich persönlich sehe aber auch nicht allzuviel Sinn
darin, dasß zu unterscheiden.
Ich auch nicht.

Eben heiße Luft aus Bonn/Berlin /Arweiler

Gruß
Ingo
--
ingo . zum . felde at freenet . de
Erich Mathild
2005-11-12 23:51:06 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
Post by Andreas Hirschberg
AFAIK ersteres. Ich persönlich sehe aber auch nicht allzuviel Sinn
darin, dasß zu unterscheiden.
Ich auch nicht.
Eben heiße Luft aus Bonn/Berlin /Arweiler
Ahrweiler.

Nach "dasß" aber lässlich :-)
Andreas Hirschberg
2005-11-12 13:15:48 UTC
Permalink
Post by Ingo zum Felde
Post by Andreas Hirschberg
Jep; die sog. Ehrenamtscard ist in Hessen angekommen.
Ist dass eine Ehrenamtscard für alle EA (Kirchen, Stort, FW,..) oder
um die genannte HelferCard für die EA im Zivil- und
Katastrophenschutz?
http://www.gemeinsam-aktiv.de/ehrenamts_card.cfm habe ich grad
gefunden.

Bis neulich,
Andi
Armin Streicher
2005-11-13 09:09:26 UTC
Permalink
gibts das auch in Baden-Württemberg?

Armin
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