Erich Kirchmayer
2005-05-08 14:01:59 UTC
Hi,
ich hatte gestern einen Einsatz in einem Neubau (2003). Es handelt sich
um ein Mehrfamilienhaus E+2.
Der Patient war zwingend liegend zu transportieren. Aufzug zu klein (ca.
1,60m lang) und nicht durch Trenntür etc. erweiterbar und das
Treppenhaus viel zu eng für eine Trage. (ausprobiert - keine Chance!)
Für den Transport musste dann (mit in diesem Fall relevant, da GI-
Blutung mit massivem Blutverlust, Schockzustand etc.) Zeitverzögerung
die DL nachgefordert werden. Zum Glück lag die Wohnung "passend" zur
Hauptstrasse und verfügte über einen sehr grossen Balkon, so dass ein
DL-Einsatz problemlos möglich war.
Ich dachte, es gibt irgendwelche Vorschriften bzgl. Treppenhäuser die
besagen, dass diese mit einer (DIN-)Krankentrage begehbar sein müssen?
Was wird eigentlich als Mass für eine "(DIN-)Krankentrage" betrachtet?
Nur die Trage oder gehören dazu auch Leute, die diese tragen müssen?
(und IMHO ist eine Ferno, Stryker oder Stollenwerk-Trage mit
ausgezogenen/ausgeklappten Griffen auch deutlich länger als eine DIN-
Trage die im RD seit vielen Jahren so gut wie nicht mehr verwendet
wird))
Noch ein "Gag": Anderer Einsatz: "Senioren- und behindertengerecht"
gebautes Haus. Alles schön in "Rolli-Höhe", auch der Aufzug ist gross
genug für einen Rollstuhl - aber leider nicht für eine Krankentrage. Das
Treppenhaus ist gerade mal so gross, dass man nur mit Mühe (überheben
über´s Geländer) mit einer normalen Ferno-Trage rauf- bzw. runter kommt.
Eine dort wohnende ("Stamm-")Patientin benötigt jedesmal zwei RD-
Fahrzeuge, da man min. 4 Personen für Trage und ein Heimbeatmungsgerät
benötigt. Gibt es auch für "Senioren- und behindertengerechtes Bauen"
keien Auflagen/Vorschriften, dass wenigstens ein Tragen-geeigneter
Aufzug vorhanden sein muss? (btw. - in diesem Haus ist alles "Rolli-
gerecht" - nur nicht die Türen zum Balkon. Die Schwelle zum Balkon ist
so hoch, dass man auch als "Fussgänger" gehörig stolpern kann)
Was ist eigentlich mit Aufzügen, die eine Tür zur Vergrösserung haben?
Muss der Schlüssel zu dieser Tür (und der Aufzugbedienung) ständig
erreichbar sein oder nicht? Ich habe das auch schon oft erlebt. Zwar
habe ich privat (Vater von Ex-Freundin ist Aufzugbauer) einen
"Universalschlüssel", (viele Aufzugfirmen bauen diesen Schlosstyp ein),
aber oft passt der eben auch nicht. Schlüssel für die "Transporttür"
gibt´s dann bei der Hausverwaltung oder beim Hausmeister und da ist
nachts/WE meistens niemand zeitgerecht (= jetzt und sofort) erreichbar.
Es kann doch eigentlich nicht sein, dass man in Neubauten (Häuser nach
1990) Patienten nicht liegend mit einer Trage transportieren kann und
auf andere - z.T. anstrengende oder gefährliche - Dinge wie Bergetuch,
Küchenstuhl etc. oder die (teure) Technik einer DL zurückgreifen muss.
Wer ist eigentlich verantwortlich für einen solchen Blödsinn?
Gruß
Erich
ich hatte gestern einen Einsatz in einem Neubau (2003). Es handelt sich
um ein Mehrfamilienhaus E+2.
Der Patient war zwingend liegend zu transportieren. Aufzug zu klein (ca.
1,60m lang) und nicht durch Trenntür etc. erweiterbar und das
Treppenhaus viel zu eng für eine Trage. (ausprobiert - keine Chance!)
Für den Transport musste dann (mit in diesem Fall relevant, da GI-
Blutung mit massivem Blutverlust, Schockzustand etc.) Zeitverzögerung
die DL nachgefordert werden. Zum Glück lag die Wohnung "passend" zur
Hauptstrasse und verfügte über einen sehr grossen Balkon, so dass ein
DL-Einsatz problemlos möglich war.
Ich dachte, es gibt irgendwelche Vorschriften bzgl. Treppenhäuser die
besagen, dass diese mit einer (DIN-)Krankentrage begehbar sein müssen?
Was wird eigentlich als Mass für eine "(DIN-)Krankentrage" betrachtet?
Nur die Trage oder gehören dazu auch Leute, die diese tragen müssen?
(und IMHO ist eine Ferno, Stryker oder Stollenwerk-Trage mit
ausgezogenen/ausgeklappten Griffen auch deutlich länger als eine DIN-
Trage die im RD seit vielen Jahren so gut wie nicht mehr verwendet
wird))
Noch ein "Gag": Anderer Einsatz: "Senioren- und behindertengerecht"
gebautes Haus. Alles schön in "Rolli-Höhe", auch der Aufzug ist gross
genug für einen Rollstuhl - aber leider nicht für eine Krankentrage. Das
Treppenhaus ist gerade mal so gross, dass man nur mit Mühe (überheben
über´s Geländer) mit einer normalen Ferno-Trage rauf- bzw. runter kommt.
Eine dort wohnende ("Stamm-")Patientin benötigt jedesmal zwei RD-
Fahrzeuge, da man min. 4 Personen für Trage und ein Heimbeatmungsgerät
benötigt. Gibt es auch für "Senioren- und behindertengerechtes Bauen"
keien Auflagen/Vorschriften, dass wenigstens ein Tragen-geeigneter
Aufzug vorhanden sein muss? (btw. - in diesem Haus ist alles "Rolli-
gerecht" - nur nicht die Türen zum Balkon. Die Schwelle zum Balkon ist
so hoch, dass man auch als "Fussgänger" gehörig stolpern kann)
Was ist eigentlich mit Aufzügen, die eine Tür zur Vergrösserung haben?
Muss der Schlüssel zu dieser Tür (und der Aufzugbedienung) ständig
erreichbar sein oder nicht? Ich habe das auch schon oft erlebt. Zwar
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Wer ist eigentlich verantwortlich für einen solchen Blödsinn?
Gruß
Erich
--
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und was man sonst noch macht: www.bluelight-express.de
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