Erich Kirchmayer
2008-12-06 23:33:58 UTC
Hallo,
ist es eigentlich zulässig/vertretbar, einen Patienten mit dem RTW erst
zur (polizelich angeordneten) Blutentnahme zu fahren und dann erst ins
KH?
Ich hab da kein Problem damit, da Rechtsmedizin und chir. Klinik (wenn
diese eine Klinik angefahren wird) nur rund 200m voneinander entfernt
sind. Aber "geht das" (rechtlich)?
Fallbeispiel (real)
Verkehrsteilnehmer ist an einem Verkehrsunfall beteiligt und wird dabei
leicht verletzt (Schürf-/Platzwunden). Die Polizei führt einen Atem-
Alkoholtest durch, der >2 Promille ergibt. Eine klinische Versorgung der
Verletzungen ist notwendig, aber nicht dringend. Die Polizei regt an
(nett ausgedrückt), zuerst zur Blutentnahme in die Rechtsmedizin zu
fahren und dann erst in die chir. Klinik ("der Arzt der Rechtsmedizin
kommt schnell raus in den RTW, nimmt Blut ab und dann fahren wir
weiter")
Für mich war dieses Vorgehen trotz vieler Jahre im RD neu und da
Rechtsmedizin und Klinik nur wenige Meter entfernt und die Verletzungen
nicht "eilig" waren, wurde so wie von der Polizei "angeregt" verfahren.
Lt. Polizei ist auch eine Blutentnahme im KH möglich, aber das sei "ein
riesen Schreibkram" für den Arzt und die Polizei selbst.
Zweifel an der ganzen Sache kamen mir erst hinterher. Der Patient fährt
mit dem RD ins KH mit, weil er ggf. dem RD vertraut. Der RD ist nicht
"Helfer" der Polizei. Andererseits ist man ja gerne bereit, "auf dem
kleinen Dienstweg" zu helfen, macht (hier) die Polizei ja auch, wenn der
RD sie mal braucht um z.B. eine "Hilflose Person" nach Hause zu fahren
usw. Und auch bei "RTW-Personal wird angegriffen" kommt hier die Polizei
extrem schnell und zahlreich...
btw. - interessant in den inzwischen mehreren erlebten Fällen der
geschilderten Art ist die Sichtweise der Polizei. Für den RD ist es
"halt besoffen Unfall gebaut", für die Polizei eine Straftat, die hier
durchaus oft mit grösserem Aufwand verfolgt wird (z.B. Polizeibegleitung
ins KH, ggf. Polizeibewachung im KH usw.)
Gruß
Erich
ist es eigentlich zulässig/vertretbar, einen Patienten mit dem RTW erst
zur (polizelich angeordneten) Blutentnahme zu fahren und dann erst ins
KH?
Ich hab da kein Problem damit, da Rechtsmedizin und chir. Klinik (wenn
diese eine Klinik angefahren wird) nur rund 200m voneinander entfernt
sind. Aber "geht das" (rechtlich)?
Fallbeispiel (real)
Verkehrsteilnehmer ist an einem Verkehrsunfall beteiligt und wird dabei
leicht verletzt (Schürf-/Platzwunden). Die Polizei führt einen Atem-
Alkoholtest durch, der >2 Promille ergibt. Eine klinische Versorgung der
Verletzungen ist notwendig, aber nicht dringend. Die Polizei regt an
(nett ausgedrückt), zuerst zur Blutentnahme in die Rechtsmedizin zu
fahren und dann erst in die chir. Klinik ("der Arzt der Rechtsmedizin
kommt schnell raus in den RTW, nimmt Blut ab und dann fahren wir
weiter")
Für mich war dieses Vorgehen trotz vieler Jahre im RD neu und da
Rechtsmedizin und Klinik nur wenige Meter entfernt und die Verletzungen
nicht "eilig" waren, wurde so wie von der Polizei "angeregt" verfahren.
Lt. Polizei ist auch eine Blutentnahme im KH möglich, aber das sei "ein
riesen Schreibkram" für den Arzt und die Polizei selbst.
Zweifel an der ganzen Sache kamen mir erst hinterher. Der Patient fährt
mit dem RD ins KH mit, weil er ggf. dem RD vertraut. Der RD ist nicht
"Helfer" der Polizei. Andererseits ist man ja gerne bereit, "auf dem
kleinen Dienstweg" zu helfen, macht (hier) die Polizei ja auch, wenn der
RD sie mal braucht um z.B. eine "Hilflose Person" nach Hause zu fahren
usw. Und auch bei "RTW-Personal wird angegriffen" kommt hier die Polizei
extrem schnell und zahlreich...
btw. - interessant in den inzwischen mehreren erlebten Fällen der
geschilderten Art ist die Sichtweise der Polizei. Für den RD ist es
"halt besoffen Unfall gebaut", für die Polizei eine Straftat, die hier
durchaus oft mit grösserem Aufwand verfolgt wird (z.B. Polizeibegleitung
ins KH, ggf. Polizeibewachung im KH usw.)
Gruß
Erich
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
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