Post by Uwe KleinHier ein kleiner Nachtrag.
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http://www.baua.de/de/Geraete-und-Produktsicherheit/Produktmaengel/Untersagungsverfuegungen-2007/UVV-002-07.html__nnn=true
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Obiges ist mir heute in die Finger gefallen.
Untersagungsverfügung für den Nutzer bedeutet.
Post by Uwe KleinSehr geehrter Herr Burkhard,
vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin.
Zunächst einige grundlegende Informationen zum Thema
1. Untersagungsverfügungen sind ein staatlicher Akt (Verwaltungsakt) mit
Androhung von Sanktionen, z. B. Ordnungsgeld mit dem Ziel, dass Händler
und Hersteller die Produkte vom Markt nehmen bzw. nicht weiter
vertreiben.
2. Normalerweise müssen alle Produkte dieser Serie und dieses Herstellers
vom Markt genommen sein. Wenn nicht, kann man sich an die örtlich
zuständige Marktaufsichtsbehörde wenden, die dann eine Kontrolle beim
Händler vornehmen müsste.
Nicht betroffen sind ähnliche Geräte oder Geräte anderer Hersteller, da
die Untersagungsverfügung nur ein bestimmtes Produkt betreffen kann und
z.B. spätere Änderungen ebenfalls nicht umfasst.
3. Eine Untersagungsverfügung wirkt nur gegen den betroffenen und darin
genannten Hersteller oder Händler.
4. Wer in Kenntnis der Untersagungsverfügung das Produkt weiter verwendet
handelt im Schadensfalle je nach Konstellation fahrlässig, grob fahrlässig
oder schuldhaft.
Der Bundesanstalt liegen in der Regel keine Erkenntnisse darüber vor, ob
ein mangelhaftes Produkt nach Bekanntgabe der Untersagungsverfügung durch
den Hersteller nachgebessert oder verändert worden ist. Es wird jedoch
davon ausgegangen, dass beanstandete Produkte entweder ganz aus dem Handel
genommen oder so verbessert wurden, dass die beanstandeten Mängel behoben
sind. In Zweifelsfällen wird jedoch potenziellen Kaufinteressenten
empfohlen, beim Händler, Importeur oder Hersteller eine diesbezügliche
Bestätigung einzuholen.
Über die Mängel an den Feuerwehrstiefeln der Firma Hanrath Schuh GmbH
http://www.baua.de/de/Geraete-und-Produktsicherheit/Produktmaengel/Untersagungsverfuegungen-2007/UVV-002-07.html__nnn=true
Bezirksregierung Köln
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Tel.: 0241 88730
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben mit
freundlichen Grüßen
Ihr
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