Martin Gerken
2006-02-13 14:00:40 UTC
Hallo,
wie weitgehend ist das Recht eines Patienten der durch den
Rettungsdienst transportiert wird auf freie Krankenhauswahl?
Konkreter Fall: Patient alarmiert Rettungsdienst wegen Sturz, Notarzt
stellt Beinbruch fest, Schienung wird angelegt, Schmerzmittel wird
verabreicht.
Transport und Versorgung ins Krankenhaus notwendig.
Zur Auwahl stehen 2 Krankenhauser der Grundversorgung in 15km (dort auch
NWA-Standort), 1 Krankenhaus der Grundversorgung in 15km
(Gegenrichtung). Alle Krankenhäuser wären gleich gut geeignet.
Der Patient möchte zur wohnortnahen Versorgung in ein Krankenhaus was
40km entfernt ist (25 km hinter NAW-Standort, außerhalb des Kreises) und
auch geeignet wäre.
Der Patient wurde nach Rücksprache mit dem Wunschkrankenhaus (dort 1h
Wartezeit angekündigt wg. Not-OP) ohne Notarztbegleitung ins
Wunschkrankenhaus gebracht.
Meine medico-legale Frage:
a) hat der Patient das Recht, in sein Wunschkrankenhaus zu kommen auch
wenn das mit einem - zur Versorgung unnötigen - längeren Transport
verbunden ist? In welchem Umfang ist dem Wunsch nachzukommen? (ich fahre
ja nicht von NRW nach Bayern...)
b) wäre diesem Wunsch auch nachzukommen, wenn Notarztbegleitung
notwendig gewesen wäre, also somit Personal und Rettungsmittel deutlich
länger also notwendig gebunden wären?
Mir persönlich (Notarzt) hat das ganze gestunken und ich wäre nicht die
unnötige Strecke mitgefahren. Da meine Begleitung nicht nötig war haben
meine Rettungsassistenten dann entschieden, den Patientenwunsch zu
erfüllen. Sie befürchteten etwaige spätere Klagen des Patienten.
cu, Martin
wie weitgehend ist das Recht eines Patienten der durch den
Rettungsdienst transportiert wird auf freie Krankenhauswahl?
Konkreter Fall: Patient alarmiert Rettungsdienst wegen Sturz, Notarzt
stellt Beinbruch fest, Schienung wird angelegt, Schmerzmittel wird
verabreicht.
Transport und Versorgung ins Krankenhaus notwendig.
Zur Auwahl stehen 2 Krankenhauser der Grundversorgung in 15km (dort auch
NWA-Standort), 1 Krankenhaus der Grundversorgung in 15km
(Gegenrichtung). Alle Krankenhäuser wären gleich gut geeignet.
Der Patient möchte zur wohnortnahen Versorgung in ein Krankenhaus was
40km entfernt ist (25 km hinter NAW-Standort, außerhalb des Kreises) und
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cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
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