Discussion:
BOS-Verpflichtung Funk und Alter?
(zu alt für eine Antwort)
Rene Kieselmann
2008-04-15 14:07:11 UTC
Permalink
Hi NG,

da ich gefragt worden bin, ab welchem Alter man denn eine
BOS-Verpflichtungserklärung* in Funkangelegenheiten unterzeichnen
könne(n lassen solle), möchte ich gerne mal Eure Meinungen und
Erfahrungen dazu hören (ohne sie durch meine vorläufige Meinung zu
beeinflussen).

Wie wird das bei euch gehandhabt?

Grüße, René

[*] DV 810 1.4.4. - gem. Verpflichtungsgesetz

Meine vorläufige Meinung (ROT 13): Seüurfgraf no qrz ibyyraqrgra
ivremruagra Yrorafwnue jrtra § arhamrua FgTO

;-)
Rene Kieselmann
2008-04-22 19:36:18 UTC
Permalink
Post by Rene Kieselmann
Hi NG,
da ich gefragt worden bin, ab welchem Alter man denn eine
BOS-Verpflichtungserklärung* in Funkangelegenheiten unterzeichnen
könne(n lassen solle), möchte ich gerne mal Eure Meinungen und
Erfahrungen dazu hören (ohne sie durch meine vorläufige Meinung zu
beeinflussen).
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Grüße, René
[*] DV 810 1.4.4. - gem. Verpflichtungsgesetz
Meine vorläufige Meinung (ROT 13): Seüurfgraf no qrz ibyyraqrgra
ivremruagra Yrorafwnue jrtra § arhamrua FgTO
;-)
Hat niemand eine Idee oder Anregungen?

Grüßle, René
Axel Solanka
2008-04-22 21:06:01 UTC
Permalink
Moin,
Post by Rene Kieselmann
Post by Rene Kieselmann
Hi NG,
da ich gefragt worden bin, ab welchem Alter man denn eine
BOS-Verpflichtungserklärung* in Funkangelegenheiten unterzeichnen
könne(n lassen solle), möchte ich gerne mal Eure Meinungen und
Erfahrungen dazu hören (ohne sie durch meine vorläufige Meinung zu
beeinflussen).
Hat niemand eine Idee oder Anregungen?
Ich kann ja mal die Meinung unseres vormaligen Ausbildungsleiters
nennen, der ich mich in dem Falle auch anschließe:

Verpflichtungserklärung geht erst mit Volljährigkeit (18), da ja hier
eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben wird.

Tschökes,
Axel Solanka.
Rene Kieselmann
2008-04-25 10:11:16 UTC
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Hallo Axel,

THX für Deine Rückmeldung (und die der anderen NG-Teilnehmer).
Post by Axel Solanka
Ich kann ja mal die Meinung unseres vormaligen Ausbildungsleiters
Verpflichtungserklärung geht erst mit Volljährigkeit (18), da ja hier
eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben wird.
OK. Da man allerdings auch schon unter 18 rechtsverbindlich handeln kann
(vgl. Ausbildungsverträge, Brötchenkaufen etc.), sehe ich kein
grundsätzliches Problem, unter 18 auch eine BOS-Verpflichtungserklärung
unterschreiben zu lassen.
Die Strafmündigkeit beginnt ja schon bei 14 Jahren:
http://dejure.org/gesetze/StGB/19.html

Da man in diversen HiOrgs die Ausbildung ja schon als Jugendlicher
beginnen kann und damit evtl. auch schon sich im Bereich BOS-Funk
tummelt, vertrete ich mal die Auffassung, dass man auch als Jugendlicher
verpflichtet werden kann (und sollte, wenn man am BOS-Funk aktiv teilnimmt).

Falls es wirklich mal zu einer strafbaren Handlung (Jugendlicher
plaudert Inhalte von Funkgesprächen aus) kommen sollte, bestehen im
allgemeinen (Jugend-)Strafrecht genügend Möglichkeiten, die Sanktionen
auf das Alter anzupassen.

Falls jemand noch relevante rechtliche Aspekte findet, bitte posten.
(thh?) :-)

Grüßle, René
Axel Solanka
2008-04-25 11:01:40 UTC
Permalink
Moin,
Post by Rene Kieselmann
OK. Da man allerdings auch schon unter 18 rechtsverbindlich handeln kann
(vgl. Ausbildungsverträge, Brötchenkaufen etc.), sehe ich kein
grundsätzliches Problem, unter 18 auch eine BOS-Verpflichtungserklärung
unterschreiben zu lassen.
Brötchenkauf läuft unter "Taschengeldparagraph".
Ausbildungsvertrag nur, wenn er dazu ermächtigt ist.
Post by Rene Kieselmann
Falls jemand noch relevante rechtliche Aspekte findet, bitte posten.
(thh?) :-)
Das ist immer gut - zumindest bei rechtlichen Fragen:-)

Tschökes,
Axel Solanka.
Rene Kieselmann
2008-04-25 11:24:57 UTC
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Dieser beitrag ist möglicherweise unangemessen. Klicken sie auf, um es anzuzeigen.
Frank Hucklenbroich
2008-04-25 13:54:31 UTC
Permalink
Dieser beitrag ist möglicherweise unangemessen. Klicken sie auf, um es anzuzeigen.
Rene Kieselmann
2008-04-29 16:11:57 UTC
Permalink
Hallo Frank,
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Rene Kieselmann
Ja, allerdings ist die Mitgliedschaft in einer HiOrg als Jugendlicher
regelmäßig von den Eltern erlaubt. Diese Einwilligung der gesetzlichen
Vertreter wird man auch auf die BOS-Verpflichtung übertragen können
(wenn man darin überhaupt Willenserklärung des Minderjährigen i.S.d. BGB
sehen will).
Das glaube ich kaum - hier geht es ja ins Strafrecht hinein, da gilt
sicherlich nicht "Eltern haften für ihre Kinder".
Das gilt sonst auch nicht ohne weiteres. Auch sonst kann dir als
Jugendlicher ein Strafverfahren drohen, egal ob Du in einer HiOrg tätig
bist oder nicht.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Rene Kieselmann
Primär ist die BOS-Verpflichtung ja nur eine
gesetzesförmige Aufklärung über gewisse sanktionsbewehrte Pflichten mit
der Folge, dass der Verpflichtete einer höheren Strafdrohung unterliegt
als der nicht Verpflichtete.
Genau, und das hat imho mit der Einwilligung der Eltern nichts zu tun. Mal
abgesehen davon, daß wohl die wenigsten Eltern wissen dürften welche
Vorschriften für den BOS-Funk gelten und welche Sanktionen den Kindern
drohen wenn sie dort Blödsinn machen.
Mag sein, aber deswegen werden die Jugendlichen ja im Wege der
BOS-Verpflichtung gerade über diese Strafnormen aufgeklärt. Und sonst
unterliegen Jugendliche dem normalen Strafrecht (nur Verfahren und
Strafrahmen durch Jugendstrafrecht modifiziert) - wenn ich als
Jugendlicher wissen müsste, dass Körperverletzung oder Diebstahl
verboten sind, ist es keine große intellektuelle Leistung, die in der
BOS-Verpflichtung genannten Gesetze zu begreifen und sich daran zu halten.
Post by Frank Hucklenbroich
Ist also mit "Taschengeldparagraph"
nicht zu vergleichen.
Nicht direkt, aber auch im "Minderjährigen-Zivilrecht" kann sich eben
auch ein unter 18-Jähriger wirksam in manchen Bereichen verpflichten
(mit für ihn potentiell negativen Folgen), insofern sehe ich schon eine
Ähnlichkeit, die man in der Argumentation mit einbeziehen kann.

Grüßle, René
Thomas Hochstein
2018-01-03 19:43:30 UTC
Permalink
Post by Rene Kieselmann
Post by Rene Kieselmann
Primär ist die BOS-Verpflichtung ja nur eine
gesetzesförmige Aufklärung über gewisse sanktionsbewehrte Pflichten mit
der Folge, dass der Verpflichtete einer höheren Strafdrohung unterliegt
als der nicht Verpflichtete.
Jein. Es ist eben keine bloße "Aufklärung", sondern vielmehr eine
förmliche Verpflichtung, die den Verpflcihteten zum Amtsträger macht,
mit der Folge der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Strafnormen.
Post by Rene Kieselmann
Mag sein, aber deswegen werden die Jugendlichen ja im Wege der
BOS-Verpflichtung gerade über diese Strafnormen aufgeklärt. Und sonst
unterliegen Jugendliche dem normalen Strafrecht (nur Verfahren und
Strafrahmen durch Jugendstrafrecht modifiziert) - wenn ich als
Jugendlicher wissen müsste, dass Körperverletzung oder Diebstahl
verboten sind, ist es keine große intellektuelle Leistung, die in der
BOS-Verpflichtung genannten Gesetze zu begreifen und sich daran zu halten.
Das wiederum ist richtig - andererseits ist die Bedeutung der
entsprechenden Vorschriften m.E. für den Bereich des BOS-Funks
(vielleicht mit Ausnahme des § 353b StGB) überschaubar.

Grüße,
-thh
--
Thomas Hochstein ***** ***@inter.net ***** https://th-h.de/
JUH RV Bergstraße-Pfalz (OV Neustadt) | DRK KV Neustadt/W.
http://juh-nw.de/ | http://drk-nw.de/
Die Webseiten von de.etc.notfallrettung: https://d-e-n.net/
Axel Solanka
2008-04-25 22:04:10 UTC
Permalink
Moin,
Post by Rene Kieselmann
Post by Axel Solanka
Post by Rene Kieselmann
Falls jemand noch relevante rechtliche Aspekte findet, bitte posten.
(thh?) :-)
Das ist immer gut - zumindest bei rechtlichen Fragen:-)
Ja sonst doch auch, oder? ;-)
Eigentlich schon. Ich wollte ihn nur nicht über die maßen loben:-)

Tschökes,
Axel Solanka.
Henning Koch
2008-04-22 21:42:44 UTC
Permalink
Post by Rene Kieselmann
Post by Rene Kieselmann
da ich gefragt worden bin, ab welchem Alter man denn eine
BOS-Verpflichtungserklärung* in Funkangelegenheiten unterzeichnen
könne(n lassen solle), möchte ich gerne mal Eure Meinungen und
Erfahrungen dazu hören (ohne sie durch meine vorläufige Meinung zu
beeinflussen).
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Grüße, René
[*] DV 810 1.4.4. - gem. Verpflichtungsgesetz
Meine vorläufige Meinung (ROT 13): Seüurfgraf no qrz ibyyraqrgra
ivremruagra Yrorafwnue jrtra § arhamrua FgTO
;-)
Hat niemand eine Idee oder Anregungen?
Eigentlich stellt sich ja für die Feuerwehr in NRW das Problem nicht,
weil man eh erst mit 18 in die Einsatzabteilung übernommen werden
darf...

Oder?
Frank Hucklenbroich
2008-04-23 07:51:40 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Rene Kieselmann
Post by Rene Kieselmann
da ich gefragt worden bin, ab welchem Alter man denn eine
BOS-Verpflichtungserklärung* in Funkangelegenheiten unterzeichnen
könne(n lassen solle), möchte ich gerne mal Eure Meinungen und
Erfahrungen dazu hören (ohne sie durch meine vorläufige Meinung zu
beeinflussen).
Wie wird das bei euch gehandhabt?
Grüße, René
[*] DV 810 1.4.4. - gem. Verpflichtungsgesetz
Meine vorläufige Meinung (ROT 13): Seüurfgraf no qrz ibyyraqrgra
ivremruagra Yrorafwnue jrtra § arhamrua FgTO
;-)
Hat niemand eine Idee oder Anregungen?
Eigentlich stellt sich ja für die Feuerwehr in NRW das Problem nicht,
weil man eh erst mit 18 in die Einsatzabteilung übernommen werden
darf...
Oder?
Jein.

Beim Katastrophenschutz kann man schon früher anfangen, IIRC mit 16 (ich
habe seinerzeit mit 17 1/2 angefangen). Es wäre von daher durchaus denkbar,
daß jemand unter 18 in die Situation kommt, BOS zu funken.

Wobei ich mich nicht mehr recht erinnern kann, wann bei uns diese
Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden mußte, Funkausbildung kam ja
erst relativ spät an die Reihe, nach den diversen Sanitätskursen.
Vermutlich war ich da schon 18 :-)

Grüße,

Frank
Henning Koch
2008-04-23 16:39:06 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Henning Koch
Eigentlich stellt sich ja für die Feuerwehr in NRW das Problem nicht,
weil man eh erst mit 18 in die Einsatzabteilung übernommen werden
darf...
Oder?
Jein.
warum?
Post by Frank Hucklenbroich
Beim Katastrophenschutz kann man schon früher anfangen, IIRC mit 16
aber nicht beim Katastrophenschutz der Feuerwehr ;-)
Post by Frank Hucklenbroich
(ich habe seinerzeit mit 17 1/2 angefangen).
ich mit 17, aber das waren auch andere Zeiten...

(sprich: die Zeiten der alten LVO)
Post by Frank Hucklenbroich
Wobei ich mich nicht mehr recht erinnern kann, wann bei uns diese
Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden mußte, Funkausbildung kam ja
erst relativ spät an die Reihe, nach den diversen Sanitätskursen.
Vermutlich war ich da schon 18 :-)
Bei einer mir gut bekannten Feuerwehr wird die förmliche Verpflichtung
im Rahmen des Sprechfunklehrgangs durchgeführt. Was ich aber
grundsätzlich für falsch halte, weil die Sache zwar für den BOS-Funk
explizit gefordert, aber IMO auch in vielen anderen Bereichen des
Einsatzdienstes relevant ist.

IMNSHO müsste die Verpflichtung durchgeführt werden, bevor der FM(SB)
den ersten "Kundenkontakt" hat.
Frank Hucklenbroich
2008-04-24 08:02:25 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Henning Koch
Eigentlich stellt sich ja für die Feuerwehr in NRW das Problem nicht,
weil man eh erst mit 18 in die Einsatzabteilung übernommen werden
darf...
Oder?
Jein.
warum?
Post by Frank Hucklenbroich
Beim Katastrophenschutz kann man schon früher anfangen, IIRC mit 16
aber nicht beim Katastrophenschutz der Feuerwehr ;-)
Ah, okay, das war mir nicht bewußt. Ich war nicht bei der FW sondern bei
einer HiOrg, da durfte man schon früher ran.
Post by Henning Koch
Post by Frank Hucklenbroich
(ich habe seinerzeit mit 17 1/2 angefangen).
ich mit 17, aber das waren auch andere Zeiten...
(sprich: die Zeiten der alten LVO)
Stimmt, da hat sich wohl einiges geändert.
Post by Henning Koch
Post by Frank Hucklenbroich
Wobei ich mich nicht mehr recht erinnern kann, wann bei uns diese
Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden mußte, Funkausbildung kam ja
erst relativ spät an die Reihe, nach den diversen Sanitätskursen.
Vermutlich war ich da schon 18 :-)
Bei einer mir gut bekannten Feuerwehr wird die förmliche Verpflichtung
im Rahmen des Sprechfunklehrgangs durchgeführt.
Der "Sprechfunklehrgang" war bei uns ein einziger Abend, an dem man ein
paar Grundlagen erklärt bekam und in dem gezeigt wurde, wie man ein
Handfunkgerät und eine Mobilstation bedient. Dann wurde man über die
Verschwiegenheitspflicht belehrt und mußte einen Wisch unterschreiben, daß
man über die Verschwiegenheit belehrt worden war ;-)

Danach gab es dann noch mal eine praktisch Funkübung an einem Wochenende,
das war es aber auch schon. Ist ja auch eigentlich keine Hexerei.
Post by Henning Koch
Was ich aber
grundsätzlich für falsch halte, weil die Sache zwar für den BOS-Funk
explizit gefordert, aber IMO auch in vielen anderen Bereichen des
Einsatzdienstes relevant ist.
IMNSHO müsste die Verpflichtung durchgeführt werden, bevor der FM(SB)
den ersten "Kundenkontakt" hat.
Stimmt, das scheint mir auch sinnvoll.

Grüße,

Frank
Manuel Schmidt
2008-04-24 13:27:33 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
IMNSHO müsste die Verpflichtung durchgeführt werden, bevor der FM(SB)
den ersten "Kundenkontakt" hat.
Man ist ja eigentlich eh schon verpflichtet "die klappe zu halten" auch
ohne dass man explizit dahingehend verpflichtet wurde!?


Manuel
Henning Koch
2008-04-24 16:35:55 UTC
Permalink
Post by Manuel Schmidt
Post by Henning Koch
IMNSHO müsste die Verpflichtung durchgeführt werden, bevor der FM(SB)
den ersten "Kundenkontakt" hat.
Man ist ja eigentlich eh schon verpflichtet "die klappe zu halten" auch
ohne dass man explizit dahingehend verpflichtet wurde!?
was ist mit §203, Absatz 2 Nummer 2 StGB?

Ausserdem wird man nach verschiedenen Vorschriften strenger bestraft,
wenn man für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet wurde.

Da sehe ich aber keine Sinn in einer unterschiedlichen Regelung für
Sprechfunker und nicht-Sprechfunker. IMNSHO sollte sich der Bürger
darauf verlassen dürfen, dass seine privaten oder geschäftlichen
Geheimnisse von beamteten und nicht beamteten sowie von
sprechfunkenden und nicht sprechfunkenden FM(SB) gleich gut gewahrt
werden und dass alle genannten genauso wenig empfänglich für
Bestechung und Vorteilsannahme sind.
Thomas Hochstein
2008-04-24 20:00:51 UTC
Permalink
Post by Henning Koch
Bei einer mir gut bekannten Feuerwehr wird die förmliche Verpflichtung
im Rahmen des Sprechfunklehrgangs durchgeführt.
Braucht man die bei Feuerwehrs denn überhaupt? Sind das nicht eh
(Ehren-)Beamte?
Edgar Sippel
2008-04-24 20:56:17 UTC
Permalink
Moin moin,
Post by Thomas Hochstein
Post by Henning Koch
Bei einer mir gut bekannten Feuerwehr wird die förmliche Verpflichtung
im Rahmen des Sprechfunklehrgangs durchgeführt.
Braucht man die bei Feuerwehrs denn überhaupt? Sind das nicht eh
(Ehren-)Beamte?
ich kann nur was zur Organisation in Niedersachsen sagen, aber
Ehrenbeamte sind FM(SB) normalerweise nur, wenn sie die Funktion eines
stellv. Ortsbrandmeisters oder hoeher ausueben. Dass das in anderen
Laendern so viel anders sein soll kann ich mir allerdings auch nicht
wirkkich vorstellen...

Gruesse,
Edgar
Axel Solanka
2008-04-24 21:00:45 UTC
Permalink
Moin,
Post by Thomas Hochstein
Braucht man die bei Feuerwehrs denn überhaupt? Sind das nicht eh
(Ehren-)Beamte?
Zumindest für NRW:

Nein.

Laut FSHG werden nur die ehrenamtlichen Leiter der Feuerwehr (+ bis zu
2 Stellvertreter), die Kreisbrandmeister (+ 2 Stellvertreter) und die
Bezirksbrandmeister (+1 Stellvertreter) zu Ehrenbeamten auf Zeit bestellt.

Tschökes,
Axel Solanka.
Axel Solanka
2008-04-24 21:04:28 UTC
Permalink
Laut FSHG werden nur die ehrenamtlichen Leiter der Feuerwehr (+ bis zu 2
Stellvertreter), die Kreisbrandmeister (+ 2 Stellvertreter) und die
Bezirksbrandmeister (+1 Stellvertreter) zu Ehrenbeamten auf Zeit bestellt.
Natürlich sollte bei Kreisbrandmeister (+ bis zu ...) stehen
Andreas Hirschberg
2008-04-24 22:01:02 UTC
Permalink
Post by Axel Solanka
Post by Thomas Hochstein
Braucht man die bei Feuerwehrs denn überhaupt? Sind das nicht
eh (Ehren-)Beamte?
Nein.
Laut FSHG werden nur die ehrenamtlichen Leiter der Feuerwehr (+
bis zu 2 Stellvertreter), die Kreisbrandmeister (+ 2
Stellvertreter) und die Bezirksbrandmeister (+1 Stellvertreter)
zu Ehrenbeamten auf Zeit bestellt.
In Hessen ist das auch so im HBKG geregelt.

Bis neulich,
Andi
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