Discussion:
Divi Protokolle an vorgesetzten weitergeben??
(zu alt für eine Antwort)
Karl Hintermeier
2005-06-14 22:55:31 UTC
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Hallo,

ich habe ein Problem. Mein Vorgesetzter fordert bei mir ein
Divi-Protokoll zu einem Einsatz an. Es gibt wohl Abrechnungsprobleme.
Der Pat behauptet wohl nicht gefahren worden zu sein. Jetzt will es
sich mit Hilfe des Protokolls ein Bild zum Einsatz machen um eventl.
neue Informationen zu dem Einsatz zu erlangen.

Als ich die Schweigepflicht ins Spiel brachte sagte er mir, dass ich
nur ein Erfüllungsgehilfe des Leistungserbringers sei. Diese
Informationen sind also an den Leistungserbringer, vertreten in seiner
Person als Vorgesetzten, weiter zureichen.

Wie seht Ihr das ? Wie sieht es überhaupt mit der Weitergabe von
Divi-Protokollen aus ? Ich habe hier in der Newsgroup einen Empfehlung
gelesen diese beim ärztlichen Leiter RD zu lagern? Darf er dann auch
darin Einsicht nehmen ? Z.B. im Rahmen der Qualitätskontrolle auch mit
Pat. Daten ???

Gruß

Karl
Stefan Brüning
2005-06-14 23:09:48 UTC
Permalink
Post by Karl Hintermeier
Wie seht Ihr das ? Wie sieht es überhaupt mit der Weitergabe von
Divi-Protokollen aus ? Ich habe hier in der Newsgroup einen Empfehlung
gelesen diese beim ärztlichen Leiter RD zu lagern? Darf er dann auch
darin Einsicht nehmen ? Z.B. im Rahmen der Qualitätskontrolle auch mit
Pat. Daten ???
Komisch. Behaltet ihr die Protokolle selbst? Bei uns (und allen mir
bekannten Wachen) werden die Protokolle auf der Wache abgeheftet und
eine bestimmte Zeit eingelagert. Dann habe ich selbst gar keinen
ständigen Zugriff mehr darauf.
--
MfG

Stefan Brüning
Christian Wallau
2005-06-15 09:49:07 UTC
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Hallo,
Post by Stefan Brüning
Komisch. Behaltet ihr die Protokolle selbst? Bei uns (und allen mir
bekannten Wachen) werden die Protokolle auf der Wache abgeheftet und
eine bestimmte Zeit eingelagert. Dann habe ich selbst gar keinen
ständigen Zugriff mehr darauf.
kenne das auch nicht anders. Nur das bei uns die DIVI bei der Feuerwehr
gelagert werden UND ein weiterer Durchschlag bei uns auf der eigenen
Wache (DRK, wir fahren im Auftrag der Feuerwehr).

Gruss,
Christian
Marius Mainzer
2005-06-15 14:18:03 UTC
Permalink
Post by Karl Hintermeier
Hallo,
ich habe ein Problem. Mein Vorgesetzter fordert bei mir ein
Divi-Protokoll zu einem Einsatz an. Es gibt wohl Abrechnungsprobleme.
Der Pat behauptet wohl nicht gefahren worden zu sein. Jetzt will es
sich mit Hilfe des Protokolls ein Bild zum Einsatz machen um eventl.
neue Informationen zu dem Einsatz zu erlangen.
so kenn ich das auch. Warum auch nicht. Wir haben da immer ein
Divi-Protokoll, wo keine Personen-Daten drauf sind. Eine Kopie hat dort
immer ein schwarzes Feld, sodass dort keine Personalien bekannt werden
können.
Und daher wird sowas an den Vorgesetzten weitergeleitet.
Post by Karl Hintermeier
Als ich die Schweigepflicht ins Spiel brachte sagte er mir, dass ich
nur ein Erfüllungsgehilfe des Leistungserbringers sei. Diese
Informationen sind also an den Leistungserbringer, vertreten in seiner
Person als Vorgesetzten, weiter zureichen.
Mal im Ernst... jetzt nicht juristisch abgesichert...

Möchtest du dich gerne selbst mit dem Patienten rumschlagen. Wenn ich das
jeden Tag machen müsste, dann käm ich nicht mehr zum retten. Warum machst
du da jetzt so ein Spiel drum. Hast du was zu verbergen oder habt ihr da
einen Patienten mal ziemlich runtergemacht, wodurch sowas entstanden sein
könnte. Kann man in manchen RD-Bereichen schon verstehen, aber richtig ist
das trotzdem nicht. Und wenn muss man halt dazu stehen, denke ich. Aber das
wirst wohl nicht gemacht habe, das DIVI zu behalten, um was zu verbergen
;-)
Post by Karl Hintermeier
Wie seht Ihr das ? Wie sieht es überhaupt mit der Weitergabe von
Divi-Protokollen aus ? Ich habe hier in der Newsgroup einen Empfehlung
gelesen diese beim ärztlichen Leiter RD zu lagern? Darf er dann auch
darin Einsicht nehmen ? Z.B. im Rahmen der Qualitätskontrolle auch mit
Pat. Daten ???
Wie gesagt: Ich würde es abgeben, wobei bei uns die Teile auch auf der
Wache gelagert werden. Ich bräuchte schon nen großen Schrank zusätzlich um
die zuhause zu lagern. Und dann stellt sich die Frage, wer lagert die
zuhause... du oder dein Kollege oder jeder eine Kopie oder was... ist doch
quatsch... die Kopie / Durchschlag gehört auf die Wache unter Verschluss.
Die werden normalerweise dort in einem Ordner abgeheftet, bis der Ordner
voll ist, danach kommt das Teil ins Archiv für eine bestimmte Zeit. Bei
Fragen kann man dort dann nach schauen.

Und eigentlich nur derjenige, der im Einsatz beteiligt war, d.h. wenn die
Ordner noch ausliegen, dann darf EIGENTLICH kein anderer daran lesen, um
mal zu sehen, was die Kollegen gemacht haben.

Und dann noch was: Frag deinen Vorgesetzten doch, wenn du es auf die Spitze
treiben willst, ob der Patient dich schriftlich von der Schweigepflicht
befreit und dann ist gut. Aber dann viel Spaß mit deinem Vorgesetzten ;-)

Treib diesen Datenschutz-Kram nicht auf die Spitze, denke ich... sonst
kommen wir vor lauter Bürokratie im Leben nicht mehr weiter. Man kann alles
übertreiben. Je länger du wartest umso ungeduldiger wird der Patient werden
und das bekommst du nachher dann evtl. zurück. Man trifft sich immer
mehrmals (auch im Rettungsdienst in mehrere Einsätzen ;-()

Ich weiß, dass ist eine eher persönliche Meinung und nichts juristisch
abgesichertes. Dazu wirst du sicherlich noch Meinungen bekommen. Aber nun
ja...

Gruß
Thomas Maier
2005-06-16 06:35:18 UTC
Permalink
Post by Karl Hintermeier
Wie seht Ihr das ? Wie sieht es überhaupt mit der Weitergabe von
Divi-Protokollen aus ? Ich habe hier in der Newsgroup einen Empfehlung
gelesen diese beim ärztlichen Leiter RD zu lagern? Darf er dann auch
darin Einsicht nehmen ? Z.B. im Rahmen der Qualitätskontrolle auch mit
Pat. Daten ???
Es gibt ja zwischenzeitlich schon die neuen Notfallprotokolle von DIVI,
welche vom Format her einem Notarztprotokoll sehr ähnlich sind. Bzw.
diese Protokolle lassen einen zweite Sichtung bzw. Anamnese zu. Bei
diesen Protokollen gibt es auch "2" Durchschläge. Ein Durchschlag für
den Mitarbeiter und der zweite ist für den Rettungsdienstleiter. Somit
erübrigt sich bei diesen Protokollen die Frage ob man diese weitergeben
darf.

Gruß
Tom
Erich Kirchmayer
2005-06-16 18:41:59 UTC
Permalink
Hi,
Post by Thomas Maier
Post by Karl Hintermeier
Wie seht Ihr das ? Wie sieht es überhaupt mit der Weitergabe von
Divi-Protokollen aus ? Ich habe hier in der Newsgroup einen
Empfehlung gelesen diese beim ärztlichen Leiter RD zu lagern? Darf
Es gibt ja zwischenzeitlich schon die neuen Notfallprotokolle von
DIVI, welche vom Format her einem Notarztprotokoll sehr ähnlich
sind. Bzw. diese Protokolle lassen einen zweite Sichtung bzw.
Anamnese zu. Bei diesen Protokollen gibt es auch "2" Durchschläge.
Ein Durchschlag für den Mitarbeiter
Wobei es (wenn Pat.-Namen draufstehen) datenschutzrechtlich mindestens
"bedenklich" ist, wenn der Mitarbeiter:

- "seinen" Durchschlag mit nach Hause nimmt (und ihn dann irgendwann ins
Altpapier wirft)

- "seinen" Durchschlag frei zugänglich in einem Ordner auf der Wache
abheftet. (lustige Lesestunde für Kollegen)

Grundsätzlich finde ich es gut, wenn ein RA, der seine Massnahmen zu
verantworten hat diese natürlich auch dokumentiert und dieses Dokument
(einen Durchschlag davon) für sich behält. Allerdings sollten da dann
keine Personalien des Pat. draufstehen, die Einsatznummer und der
Einsatzort reichen völlig, um den Einsatz zu identifizieren.


Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Guido Gabriel
2005-06-19 10:23:37 UTC
Permalink
Post by Thomas Maier
Es gibt ja zwischenzeitlich schon die neuen Notfallprotokolle von DIVI,
welche vom Format her einem Notarztprotokoll sehr ähnlich sind. Bzw.
diese Protokolle lassen einen zweite Sichtung bzw. Anamnese zu. Bei
diesen Protokollen gibt es auch "2" Durchschläge. Ein Durchschlag für
den Mitarbeiter und der zweite ist für den Rettungsdienstleiter. Somit
erübrigt sich bei diesen Protokollen die Frage ob man diese weitergeben
darf.
Was macht der Mitarbeiter mit seinem Durchschlag?

Guido
Guido Gabriel
2005-06-19 10:22:09 UTC
Permalink
Post by Karl Hintermeier
ich habe ein Problem. Mein Vorgesetzter fordert bei mir ein
Divi-Protokoll zu einem Einsatz an. Es gibt wohl Abrechnungsprobleme.
Der Pat behauptet wohl nicht gefahren worden zu sein. Jetzt will es
sich mit Hilfe des Protokolls ein Bild zum Einsatz machen um eventl.
neue Informationen zu dem Einsatz zu erlangen.
Das ist sein gutes Recht. Er unterliegt ja ebenfalls der Schweigepflicht, es
gibt dort also keinerlei Problem. Alle Mitarbeiter Deiner eigenen
Organisation, die ja alle ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen, können
einsicht nehmen.

Frage von mir: Wo werden Denn bei Euch die Protokolle gelagert? Bei uns müssen
diese selbstverständlich abgegeben werden, weil man sonst auch gar nicht
zuverlässig die gesetzlichen Anforderungen (Schutz vor dem Zugriff
Unberechtigter und 10 Jahre Aufbewahrung) erfüllen könnte.
Post by Karl Hintermeier
Wie seht Ihr das ? Wie sieht es =FCberhaupt mit der Weitergabe von
Divi-Protokollen aus ? Ich habe hier in der Newsgroup einen Empfehlung
gelesen diese beim =E4rztlichen Leiter RD zu lagern? Darf er dann auch
darin Einsicht nehmen ? Z.B. im Rahmen der Qualit=E4tskontrolle auch mit
Pat. Daten ???
Ja, selbstverständlich.

Guido
Frank Scheffski
2005-06-19 13:28:35 UTC
Permalink
Post by Guido Gabriel
Frage von mir: Wo werden Denn bei Euch die Protokolle gelagert? Bei uns müssen
diese selbstverständlich abgegeben werden, weil man sonst auch gar nicht
zuverlässig die gesetzlichen Anforderungen (Schutz vor dem Zugriff
Unberechtigter und 10 Jahre Aufbewahrung) erfüllen könnte.
Post by Karl Hintermeier
Wie seht Ihr das ? Wie sieht es =FCberhaupt mit der Weitergabe von
Divi-Protokollen aus ? Ich habe hier in der Newsgroup einen Empfehlung
gelesen diese beim =E4rztlichen Leiter RD zu lagern? Darf er dann auch
darin Einsicht nehmen ? Z.B. im Rahmen der Qualit=E4tskontrolle auch mit
Pat. Daten ???
Die maximale Dauer der Aufbewahrung und die Anonymisierung der
Protokolle ist jeweils im Rettungsdienstgesetz und im
Landesdatenschutzgesetz geregelt. Für jedes Bundesland etwas anders.
Selbstverständlich.

MfG

Frank
Erich Kirchmayer
2005-06-19 22:11:19 UTC
Permalink
Hi,
Post by Guido Gabriel
Post by Karl Hintermeier
ich habe ein Problem. Mein Vorgesetzter fordert bei mir ein
Divi-Protokoll zu einem Einsatz an. Es gibt wohl
Das ist sein gutes Recht. Er unterliegt ja ebenfalls der
Schweigepflicht, es gibt dort also keinerlei Problem. Alle
Mitarbeiter Deiner eigenen Organisation, die ja alle ebenfalls der
Schweigepflicht unterliegen, können einsicht nehmen.
Hm, war da nicht was mit (sinngemäss) "am Einsatz _beteiligten_
Personen"?


Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Simon Schäberle
2005-06-20 05:18:48 UTC
Permalink
Hi,
Post by Guido Gabriel
Das ist sein gutes Recht. Er unterliegt ja ebenfalls der
Schweigepflicht, es gibt dort also keinerlei Problem. Alle
Mitarbeiter Deiner eigenen Organisation, die ja alle ebenfalls der
Schweigepflicht unterliegen, können einsicht nehmen.
Hm, war da nicht was mit (sinngemäss) "am Einsatz beteiligten
Personen"?
Das glaube ich nicht, Ich wurde belehrt, das auch die Sachen, die ich
über Funk mitbekomme und meinen Einsatz nicht betreffen, evtl.
Fahrtenlisten auf der Wache, Einsatzgespräche mit Kollegen, ... der
Schweigepflicht unterliegen.
Vielleicht ist die Schweigepflicht in Bayern aber anders geregelt als
in Ba-Wü?

Gruß
Simon Schäberle
Thomas Hochstein
2005-06-20 06:50:51 UTC
Permalink
Post by Simon Schäberle
Vielleicht ist die Schweigepflicht in Bayern aber anders geregelt als
in Ba-Wü?
Nein, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht.

-thh
--
Thomas Hochstein * ***@mail.th-h.de * http://www.th-h.de/
Schreiberliste und FAQ von d.e.n.: http://www.th-h.de/den/
Bitte vor Fragen zu vermutlich häufiger kommenden Themen
einen Blick in die FAQ werfen! --- Danke. :)
Bernhard Nowotny
2005-06-20 17:22:48 UTC
Permalink
Post by Simon Schäberle
Vielleicht ist die Schweigepflicht in Bayern aber anders geregelt als
in Ba-Wü?
Der Bayer an sich red' halt net so vui.

SCNR,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Erich Kirchmayer
2005-06-20 18:23:19 UTC
Permalink
Hi,
Post by Simon Schäberle
Post by Guido Gabriel
Das ist sein gutes Recht. Er unterliegt ja ebenfalls der
Schweigepflicht, es gibt dort also keinerlei Problem. Alle
Mitarbeiter Deiner eigenen Organisation, die ja alle ebenfalls
der Schweigepflicht unterliegen, können einsicht nehmen.
Hm, war da nicht was mit (sinngemäss) "am Einsatz beteiligten
Personen"?
Das glaube ich nicht, Ich wurde belehrt, das auch die Sachen, die ich
über Funk mitbekomme und meinen Einsatz nicht betreffen, evtl.
Ich meinte ja auch, Schweigepflicht gegenüber Personen, die nicht "am
Einsatz beteiligt" sind/waren.

Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Thomas Hochstein
2005-06-20 06:50:26 UTC
Permalink
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Erich Kirchmayer
2005-06-20 18:31:35 UTC
Permalink
Hi,
Post by Thomas Hochstein
Post by Erich Kirchmayer
Hm, war da nicht was mit (sinngemäss) "am Einsatz _beteiligten_
Personen"?
Es ist nicht zulässig, der Schweigepflicht unterliegende
Informationen an andere, ebenfalls schweigepflichtige Personen
weiterzugeben, nur weil die ja auch der Schweigepflicht unterliegen.
Wie ist das dann mit "dem RD-Leiter"? Darf der nun nicht-anonymisierte
RD-Protokolle einsehen oder nicht? (und wenn er "darf" - gibt´s einen
Unterschied in der Rangfolge Geschäftsführer-RD-Leiter-Wachleiter-
Schichtleiter?) Was ist mit dem Personal in der Abrechnungsstelle? Und
was mit einer Krankenkasse, die anhand der dokumentierten Massnahmen
prüfen will, ob eine Abrechnung als "Notfall" gerechtfertigt war?


Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Bernhard Nowotny
2005-07-02 09:49:36 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Thomas Hochstein
Es ist nicht zulässig, der Schweigepflicht unterliegende
Informationen an andere, ebenfalls schweigepflichtige Personen
weiterzugeben, nur weil die ja auch der Schweigepflicht unterliegen.
Wie ist das dann mit "dem RD-Leiter"? Darf der nun nicht-anonymisierte
RD-Protokolle einsehen oder nicht? (und wenn er "darf" - gibt´s einen
Unterschied in der Rangfolge Geschäftsführer-RD-Leiter-Wachleiter-
Schichtleiter?)
AFAIK:
Darf nicht. Ausnahme nur, wenn es notwendig ist, die Organisation bzw.
den Mitarbeiter vor Schaden (Rechtsstreit!) zu bewahren. Die
Berechtigung ("Rangfolge") ergibt sich aus der Zuständigkeit für
den Rechtsstreit und aus dem Grundsatz "so wenig wie möglich".
Post by Erich Kirchmayer
Was ist mit dem Personal in der Abrechnungsstelle? Und
was mit einer Krankenkasse, die anhand der dokumentierten Massnahmen
prüfen will, ob eine Abrechnung als "Notfall" gerechtfertigt war?
AFAIK:
Soweit zur Durchführung der Abrechnung notwendig, ist das
gerechtfertigt. Hier besteht ja ein Vertragsverhältnis (bzgl. der
Krankenkasse durch Abschluss des Versicherungsvertrags, bzgl.
ö-r RD aufgrund gesetzlicher Regelung, bzgl. privater RD/KTW
aufgrund von expliziten oder impliziten Verträgen), die ordnungsgemäße
Abrechnung ist offensichtlich im Interesse des Betroffenen (bzw. seine
Vertragspflicht, auch wenn er sich eigentlich lieber davor drücken
würde).

Aber auch hier gilt "so wenig wie möglich". Auf den AU-Bescheinigungen
für die Krankenkasse ist auch nur der ICD10-Code drauf, nicht die
gesamte Anamneseerhebung. Für die RD-Abrechnung sind idR. nur die
Personalien und die km- bzw. Fallpauschale (NA-/Notfall-Einsatz)
aufgeschlüsselt nach diversen statistischen Kriterien wichtig (in Bayern
sind das die Einsatz- und Transportarten [1]).

Der "grüne Zettel" (bzw. mittlerweile weiße Zettel) oder der Eintrag
im Handheld entspricht dem und ist wesentlich weniger gesprächig als
das Patientenprotokoll. Das letztere bleibt hierzulandkreis beim
behandelnden RD-Mitarbeiter in seinen persönlichen Unterlagen (RD)
bzw. geht in anonymisierter Form zur Qualitätskontrolle (HvO).

Servus,


Bernhard
IANAL

[1] 1 = abrechnungsfähiger Einsatz bis 9 = nicht abrechnungsfähig
in Verbindung mit
10-19 = Krankentransporte (zum/vom KHS, Heimfahrt, Ambulanzf., ...)
20-29 = Notfalleinsätze (intern, VU, Sonstige...)
60-69 = Notarzteinsätze (intern, VU, Sonstige...)
..-.. = alles mögliche, zB. Wasser- und Bergrettung
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Frank Scheffski
2005-07-02 10:52:43 UTC
Permalink
Post by Bernhard Nowotny
Der "grüne Zettel" (bzw. mittlerweile weiße Zettel) oder der Eintrag
im Handheld entspricht dem und ist wesentlich weniger gesprächig als
das Patientenprotokoll. Das letztere bleibt hierzulandkreis beim
behandelnden RD-Mitarbeiter in seinen persönlichen Unterlagen (RD)
Kannst Du "persönliche Unterlagen (RD)" mal etwas konkretisieren?

MfG

Frank
Bernhard Nowotny
2005-07-04 09:01:06 UTC
Permalink
Post by Frank Scheffski
Post by Bernhard Nowotny
das Patientenprotokoll. Das letztere bleibt hierzulandkreis beim
behandelnden RD-Mitarbeiter in seinen persönlichen Unterlagen (RD)
Kannst Du "persönliche Unterlagen (RD)" mal etwas konkretisieren?
Bei mir: ein Ordner zuhause.
Bei vielen HA-Kollegen: ein Ordner im Spindfach auf der Wache.
Bei manchen anderen: der Rundordner unter dem Schreibtisch in der Wache.

Beim HvO-Dienst liegt das Patientenprotokoll dem Einsatzbericht bei. Der
wird am Standort eingeheftet, kommt dann in regelmäßigen Abständen
a) zum Erfassen in die EDV (reine Einsatzdaten)
b) zur Qualitätskontrolle zum Bereitschaftsarzt (Diagnose & Behandlung)
und wird dann jährlich im Schrank im Bereitschaftsheim abgelegt.
Die Archivierungzeit ist noch nicht bestimmt, beträgt derzeit >16 Jahre
(seit Anbeginn unseres HvO 1988).

In allen Fällen enthalten diese archivierten Patientenprotokolle keine
detaillierten Personalien, nur Geburtsjahr, Geschlecht, Einsatzort ohne
Hausnummer und eben die Einsatzdaten, Anamnese, Diagnose und Massnahmen
bzw. Überwachungsparameter.

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
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"Life was simple before World War II. After that, we had systems."
-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Erich Kirchmayer
2005-07-04 19:44:58 UTC
Permalink
Hi,
Post by Bernhard Nowotny
In allen Fällen enthalten diese archivierten Patientenprotokolle
keine detaillierten Personalien, nur Geburtsjahr, Geschlecht,
Einsatzort ohne Hausnummer und eben die Einsatzdaten, Anamnese,
Diagnose und Massnahmen bzw. Überwachungsparameter.
Das macht in meinen Augen ja auch Sinn. Aber das akt. RD-Protokoll
"Bayern" ermöglicht dies nicht, d.h. die Personendatenfelder auf dem
Durchschlag "für das RD-Personal" sind _nicht_ geschwärzt.

Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Bernhard Nowotny
2005-07-05 15:12:42 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
In allen Fällen enthalten diese archivierten Patientenprotokolle
keine detaillierten Personalien, nur Geburtsjahr, Geschlecht,
Einsatzort ohne Hausnummer und eben die Einsatzdaten, Anamnese,
Diagnose und Massnahmen bzw. Überwachungsparameter.
Das macht in meinen Augen ja auch Sinn. Aber das akt. RD-Protokoll
"Bayern" ermöglicht dies nicht, d.h. die Personendatenfelder auf dem
Durchschlag "für das RD-Personal" sind _nicht_ geschwärzt.
Unsere (alten) schon noch. Da davon noch Tonnen im Keller lagern,
wird das auch noch ein Weilchen so bleiben... :)

Servus,


Bernhard
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
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-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Erich Kirchmayer
2005-07-05 21:36:22 UTC
Permalink
Hi,
Post by Bernhard Nowotny
Post by Erich Kirchmayer
Das macht in meinen Augen ja auch Sinn. Aber das akt. RD-Protokoll
"Bayern" ermöglicht dies nicht, d.h. die Personendatenfelder auf
dem Durchschlag "für das RD-Personal" sind _nicht_ geschwärzt.
Unsere (alten) schon noch. Da davon noch Tonnen im Keller lagern,
wird das auch noch ein Weilchen so bleiben... :)
Ach, IHR habt die? Uns wurde immer erzählt "Lieferprobleme" und so ;-)

Gruß

Erich
--
Wieviel Sauerstoff? "Je blau desto mehr"
Bernhard Nowotny
2005-07-06 21:53:57 UTC
Permalink
Post by Erich Kirchmayer
Post by Bernhard Nowotny
Post by Erich Kirchmayer
Das macht in meinen Augen ja auch Sinn. Aber das akt. RD-Protokoll
"Bayern" ermöglicht dies nicht, d.h. die Personendatenfelder auf
dem Durchschlag "für das RD-Personal" sind _nicht_ geschwärzt.
Unsere (alten) schon noch. Da davon noch Tonnen im Keller lagern,
wird das auch noch ein Weilchen so bleiben... :)
Ach, IHR habt die? Uns wurde immer erzählt "Lieferprobleme" und so ;-)
Psst...Suchst Du? Brauchst Du?
--
Bernhard Nowotny
85625 Glonn, Germany (PGP ID: 0x17B6F58C DSS/DH)
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-- Rear Admiral Grace Murray Hopper (documented first real computer bug)
Thomas Hochstein
2018-01-03 17:18:04 UTC
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Post by Erich Kirchmayer
Post by Thomas Hochstein
Es ist nicht zulässig, der Schweigepflicht unterliegende
Informationen an andere, ebenfalls schweigepflichtige Personen
weiterzugeben, nur weil die ja auch der Schweigepflicht unterliegen.
Wie ist das dann mit "dem RD-Leiter"? Darf der nun nicht-anonymisierte
RD-Protokolle einsehen oder nicht? (und wenn er "darf" - gibt´s einen
Unterschied in der Rangfolge Geschäftsführer-RD-Leiter-Wachleiter-
Schichtleiter?) Was ist mit dem Personal in der Abrechnungsstelle? Und
was mit einer Krankenkasse, die anhand der dokumentierten Massnahmen
prüfen will, ob eine Abrechnung als "Notfall" gerechtfertigt war?
Inwieweit in einem arbeitsteiligen Betrieb die Einsicht in der
Schweigepflicht unterliegende Aufzeichnungen zulässig ist, ist alles
andere als einfach oder abschließend geklärt. Die Antwort dürfte davon
abhängen, wer zum "Kreis der Wissenden" gehört, und ob es spezifische
rechtliche Erlaubnistatbestände gibt.

Für Krankenhäuser gibt es tatsächlich Literatur zu diesen Fragen.
Demnach wird ein Einblick der an der Behandlung beteiligten Ärzte -
bspw. bei regelmäßigem Schichtwechsel auf Station - zulässig sein; ein
Einblick der Ärzte in die Dokumentation des (ja auch selbst
schweigepflichtigen!) Pflegepersonals ist schon deshalb zulässig, weil
diese als "berufsmäßige Gehilfen" den Ärzten zuarbeiten. Eine
Einsichtnahme der Verwaltung ist hingegen *nicht* zulässig; zentrale
Schreibdienste und eine zentrale Registratur wurden bis vor kurzem als
durchaus sehr problematisch beurteilt, weil die dort tätigen Personen
eben nicht einem bestimmten Arzt als dessen berufsmäßig tätige
Gehilfen zuarbeiten. Die - brandneue - Änderung des § 203 StGB hat die
Sachlage insofern entspannt. (Wie die Sachlage aussieht, wenn die
Klinik als solche bspw. auf Schadensersatz verklagt wird,
ausnahmsweise aber nicht der einzelne Arzt, scheint mir
rechtstheoretisch bisher auch wenig durchdacht worden zu sein. Man
wird wohl davon ausgehen müssen, dass jedenfalls dann ein berechtigtes
Interesse der Klinik für den Zugriff auf die Unterlagen besteht.)

Über die Schweigepflicht der nicht-ärztlichen, zumeist angestellten
Mitarbeiter scheint man sich bisher wenig Gedanken gemacht zu haben.
In Pflegeheimen, bspw., in denen die Fachkräfte ja auch einer eigenen
Schweigepflicht unterliegen, scheint die Einsichtnahme "Vorgesetzter"
- der Pflegedienstleitung, der Heimleitung, usw. - bisher nicht als
problematisch gesehen worden zu sein. Man kann sich hier auf den
Standpunkt stellen, dass der Heimvertrag mit der Heimleitung
geschlossen wurde, nicht mit der einzelnen Pflegekraft; noch
überzeugender scheint mir aber die Erwägung, dass die
Dokumentationspflicht wohl - ich habe es nicht im einzelnen geprüft -
nicht wie im Krankenhaus (auch) den einzelnen Arzt als Berufspflicht
trifft, sondern die Einrichtung als solche, die sich dann ihrer
Mitarbeiter zur Erfüllung dieser Verpflichtung bedient. So richtig
überzeugt mich dieser Gedanke aber auch noch nicht.

Im Rettungsdienst schließlich scheint mir insoweit vieles ungeregelt
zu sein. Es erscheint sinnvoll, dass die Einsatzprotokolle nicht durch
den jeweiligen Mitarbeiter "zuhause" gelagert werden - einerseits aus
Datenschutzgründen, zum anderen, weil ja auch der Leistungserbringer
selbst auf sie ggf. Zugriff haben muss. Ob der Vorgesetzte oder der
ÄLRD die Protokolle prüfen darf, ist dann eine ganz andere Frage.

In Baden-Württemberg scheint sie mir vergleichsweise einfach zu
beantworten zu sein: § 32 Abs. 1 RDG BW erlaubt ausdrücklich die
Datennutzung innerhalb des Betriebes
- zum Nachweis der ordnungsgemäßen Ausführung des Einsatzauftrages,
- zur verwaltungsmäßigen Abwicklung des Einsatzauftrages, insbesondere
der Abrechnung der erbrachten Leistungen, und
- zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst, soweit diese Zwecke nicht
mit anonymisierten Daten erreicht werden können und nicht
überwiegend schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt
werden.
Diese Erlaubnistatbestände befreien auch ausdrücklich von der
Schweigepflicht aus § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB, vgl. § 32 Abs. 5 RDG BW.
Das wird eine jedenfalls auf diese Zwecke begrenzte Prüfung auch durch
die Dienstvorgesetzten erlauben.

Das BayRDG kennt in Art. 46, 45, 47 vergleichbare Regelungen.

In RLP sieht das dann schon wieder ganz anders aus: § 29 RettDG RLP
verhält sich dazu gar nicht, der LandesrettDP trifft nur Regelungen
für die notärztliche Dokumentation, und die SOP der ÄLRD scheint mir
das Problem der Schweigepflicht gar nicht im Blick zu haben.

Oder kürzer, bzw. tl;dr: es ist kompliziert. :)

Grüße,
-thh
--
Thomas Hochstein ***** ***@inter.net ***** https://th-h.de/
JUH RV Bergstraße-Pfalz (OV Neustadt) | DRK KV Neustadt/W.
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